# taz.de -- Markierung von Personalausweisen: Zum Bleiben zwingen
       
       > Die Bundesregierung will Terroristen daran hindern, mit ihren
       > Personalausweisen etwa über die Türkei auszureisen. Dafür sollen die
       > Ausweise gekennzeichnet werden.
       
 (IMG) Bild: Das hatten wir doch schon mal: Halt, hier geht es nicht weiter
       
       BERLIN afp/dpa | Die Bundesregierung prüft eine Markierung von
       Personalausweisen, um potenzielle Extremisten an der Ausreise zu hindern.
       Es sei „die Möglichkeit zu prüfen, künftig auch Personalausweise zu
       kennzeichnen, damit diese nicht zur Ausreise etwa über den Transitstaat
       Türkei verwendet werden können“, sagte die SPD-Fraktionsvize Eva Högl der
       [1][Welt] vom Freitag. „Darauf haben wir uns mit der Union verständigt.“
       
       Der Innenausschuss-Vorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) verwies in dem Blatt
       darauf, dass potenzielle Kämpfer für die Ausreise über die Türkei nach
       Syrien und in den Irak keinen Pass benötigten, sondern der Personalausweis
       genüge. Dieser könne jedoch nicht unter den gleichen Voraussetzungen
       eingezogen werden wie der Reisepass, da entsprechende Bestimmungen im
       Personalausweisgesetz fehlten. „Deshalb wäre es sinnvoll, wenn der
       Personalausweis zumindest mit einem sichtbaren Ausreisesperrvermerk
       versehen werden könnte, damit bei Vorlage des Personalausweises zum Zwecke
       des Grenzübertrittes deutlich wird, dass die Person das Land nicht
       verlassen darf.“
       
       Die Grünen haben die Bundesregierung aufgefordert, eine Kennzeichnung von
       Personalausweisen möglichst rasch zu beschließen. „Das hätte schon längst
       passieren sollen und wäre viel effektiver als diese endlose Debatte über
       die Ausbürgerung von Dschihad-Rückkehrern“, sagte der Grünen-Innenpolitiker
       Volker Beck am Freitag. Anhaltspunkt für eine solche Kennzeichnung könne
       etwa ein vom Geheimdienst aufgezeichnetes Protokoll eines Chats zwischen
       einem Extremisten in Deutschland und einer Terrorgruppe im Ausland sein.
       
       In der Union wurden zugleich Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen
       laut. Bosbach erinnerte daran, dass 2002 die damalige rot-grüne
       Bundesregierung auf Drängen der Grünen die Sympathiewerbung für
       terroristische Vereinigungen straflos gestellt habe. Strafbar seien heute
       nur noch die aktive Unterstützung für terroristische Organisationen durch
       Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung zur Unterstützung. „Deshalb plädiert
       die Union dafür, dass wir wieder zur alten Rechtslage zurückkehren und auch
       reine Sympathiewerbung für terroristische Organisationen unter Strafe zu
       stellen.“
       
       Auch der Unions-Innenexperte Stephan Mayer (CSU) plädierte in der Zeitung
       für eine Änderung des Strafrechts, „da bisher die bloße
       Terrorismusausbildung nicht strafbar ist, wenn nicht gleichzeitig eine
       konkrete Anschlagsabsicht nachgewiesen werden kann“. Hier müsse eine„
       Strafbarkeitslücke“ geschlossen werden.
       
       26 Sep 2014
       
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 (DIR) [1] http://www.welt.de/politik/deutschland/article132629171/Mit-dem-Personalausweisgesetz-gegen-den-IS.html
       
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