# taz.de -- Gesetz zum Schutz von Anlegern: Schwarmfinanzierung in Gefahr
       
       > Das neue Kleinanlegerschutzgesetz macht sozialen Initiativen das Leben
       > schwer – aber auch vielen Gründern und dem beliebten Crowdfunding.
       
 (IMG) Bild: Zu schützender Kleinanleger: Die Ruderfähre über die Wümme zwischen Blockland und Osterholz.
       
       HAMBURG taz | Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Das trifft auch für die
       Regulierung der Finanzmärkte zu. Auf die Prokon-Pleite im Frühjahr
       antwortete die schwarz-rote Bundesregierung mit einem politischen
       Schnellschuss: dem Kleinanlegerschutzgesetz. Der Entwurf ist „jetzt noch
       sozusagen in der regierungsinternen Ressortabstimmung“, so ein Sprecher von
       Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Anfrage der taz.
       
       Die Bundesregierung hat die Kritik aber sehr wohl vernommen.
       „Nichtkommerzielle Projekte“ sollten keineswegs abgewürgt werden,
       versichert der Sprecher. In der Umsetzung sei das jedoch schwierig: Wenn
       man beispielsweise „alternative Wohnprojekte“ rausnehmen wolle, „können Sie
       das nicht einfach ins Gesetz als Ausnahme schreiben“.
       
       Kritisch sind ebenso quasi kommerzielle Projekte, die eher einer
       Liebhaberei entspringen. Prominentes Beispiel ist der Hamburger Journalist
       Wulf Beleites, jahrelang gern gesehener Talkshowgast mit seiner bis dahin
       überhaupt nicht existierenden Zeitschrift für den deutschen Hundefeind.
       Dank „Crowdfunding“, einer onlinegestützten Schwarmfinanzierung, bei der
       man kleine oder größere Geldbeträge „investiert“, um so ein
       Liebhaberprojekt seiner oder ihrer Wahl zu unterstützen, konnte Kot und
       Köter in diesem Jahr endlich starten. Für die Zeitschrift kamen auf diesem
       Weg bislang rund 7.000 Euro zusammen.
       
       Mittels Crowdfunding werden heute aber auch Ladengründungen finanziert, die
       Erstellung eines Bildbandes oder Ideen wie ein Schinkenmuseum verwirklicht.
       Die staatliche Förderbank KfW hat kürzlich für eine Studie ermittelt, dass
       60.000 junge Unternehmen sich eine Crowdfunding-Finanzierung wünschen.
       
       ## Unverhältnismäßige Bürokratiekosten
       
       Viele Träume könnten platzen, wenn das Kleinanlegerschutzgesetz den
       Bundestag passieren sollte. Dies befürchtet ein Aktionsbündnis „Wir sind
       nicht Prokon“. Auch kleineren Genossenschaften könnte der Schutz der
       Kleinanleger den Garaus machen. Jungunternehmer, Bürgerinitiativen und
       Minigenossenschaften, die Eigenkapital per Crowdfunding oder sogenannte
       Nachrangdarlehen einwerben wollen, müssten zukünftig einen aufwändigen und
       teuren Prospekt erstellen, wie es sonst für große Investmentgesellschaften
       auf dem grauen Kapitalmarkt üblich ist. Allein die Kosten dafür belaufen
       sich auf zwischen 20.000 und 60.000 Euro. Außerdem müsste ein
       Jahresabschluss mit Lagebericht erstellt und von kostspieligen Prüfern
       testiert werden. „Auf Klein- und Kleinstunternehmen kommen damit
       Bürokratiekosten zu, die sich oft in Höhe des Jahresumsatzes bewegen“,
       klagt Niklas Hartmann vom Aktionsbündnis.
       
       Auch Grüne und Linkspartei sind skeptisch. Axel Troost, finanzpolitischer
       Sprecher der Linksfraktion, möchte zwar den grauen Kapitalmarkt umfassender
       regulieren. Er will aber auch „ökonomisch sinnvolle Ausnahmeregelungen für
       ’Bagatellfälle oder -summen‘“ schaffen. Auch Kerstin Andreae,
       stellvertretende Fraktionssprecherin der Grünen, nimmt die Befürchtungen
       der alternativen Wirtschaft „sehr ernst“. Noch im Herbst wollen sich die
       Grünen hier positionieren.
       
       Der Referentenentwurf von Ende Juli wird zurzeit noch zwischen den drei
       Bundesministerien Justiz, Wirtschaft und Finanzen verhandelt. Kommt es zu
       einer schnellen Einigung, könnte das Kabinett den Gesetzentwurf bereits
       Mitte Oktober beschließen.
       
       28 Sep 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hermannus Pfeiffer
       
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