# taz.de -- Umstrittenes Kleinanlegerschutzgesetz: Alternative Anlageformen in Gefahr
       
       > Trotz Nachbesserungen: Anbieter von Crowdfunding und Gemeinwohlprojekten
       > sehen das geplante Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern als Bedrohung.
       
 (IMG) Bild: Eine solche Initiative ist in Zukunft womöglich nicht mehr realisierbar: Dorfladen in Kervenheim.
       
       BERLIN taz | Anbieter alternativer Geldanlageformen fürchten wegen des
       Kleinanlegerschutzgesetzes, das der Bundestag derzeit berät, weiterhin um
       ihre Zukunft. Durch das Gesetz werde „die Bürgerbeteiligung an sozialen und
       ökologischen Vorhaben im Kern gefährdet“, warnte Werner Landwehr von der
       auf alternative Anlagen spezialisierten GLS Bank am Montag bei einer
       Anhörung im Finanzausschuss.
       
       Ziel des geplanten Gesetzes ist es, Verbraucher besser vor riskanten
       Finanzgeschäften zu schützen, indem auch der sogenannte graue Kapitalmarkt
       künftig stärker reguliert wird – etwa indem ausführliche, von der
       Finanzaufsichtsbehörde Bafin geprüfte Prospekte für die Anlageprodukte
       erstellt werden müssen und die Werbemöglichkeiten eingeschränkt werden.
       
       Doch diese Maßnahmen könnten ein Problem darstellen, sowohl für
       gemeinwohlorientierte Projekte wie Dorfläden, Bürgerenergie oder
       Wohnungsbau als auch für die Finanzierung neuer Ideen über das Internet,
       das sogenannte Crowdfunding. Die neuen Auflagen, so die Befürchtung, seien
       so teuer und aufwändig, dass viele Projekte nicht mehr realisierbar wären.
       
       Als Reaktion auf die Kritik hatte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf
       bereits nachgebessert und Ausnahmen für Genossenschaften,
       gemeinwohlorientierte Vereine und Crowdfunding-Projekte aufgenommen. Doch
       diese gehen vielen der betroffenen Akteure nicht weit genug.
       
       ## Obergrenze von 5 Millionen Euro gefordert
       
       Die Ausnahmeregelungen gingen „an der Realität vorbei“, meint etwa das
       Mietshäuser-Syndikat, das bundesweit 90 nicht auf Gewinn ausgerichtete
       Hausprojekte realisiert hat. So sollten die Ausnahmen nicht nur für Vereine
       gelten, sondern unabhängig von der Rechtsform für alle gemeinnützigen
       Projekte, forderte Judith Janschewski bei der Anhörung. Um größere
       Bauprojekte realisieren zu können, müsse zudem die Obergrenze für
       Finanzierungen von 1 Million auf 5 Millionen Euro angehoben werden, ebenso
       der maximal zulässige Zinssatz.
       
       Ähnliche Forderungen erhob der Zentralverband deutscher
       Konsumgenossenschaften. Die Crowdfunding-Plattform Companisto plädierte für
       eine Anhebung des erlaubten Finanzierungsbedarfs und für eine Aufhebung des
       geplanten Werbeverbots in sozialen Medien. Diese seien für Crowdfunding
       unverzichtbar, sagte Geschäftsführer Tamo Zwinge.
       
       Widerspruch kam vom Verbraucherzentrale-Bundesverband. Crowdfunding sei
       „hoch riskant“, hieß es in dessen Stellungnahme; eine Ausnahme von der
       Prospektpflicht sei daher „nicht nachvollziehbar“. Und für gemeinnützige
       Projekte solle die Obergrenze von 1 Million Euro und die Beschränkung des
       Zinssatzes bestehen bleiben, meinen die Verbraucherschützer.
       
       16 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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