# taz.de -- Streit um Kohl-Buch: Kohls Anwälte geben auf
       
       > Die Anwälte des Altkanzlers nehmen ihr Rechtsmittel gegen die
       > Veröffentlichung des Buchs „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“ zurück.
       
 (IMG) Bild: Die offizielle Version der Geschichte: Maike Kohl-Richter und Helmut Kohl bei der Frankfurter Buchmesse.
       
       FREIBURG taz | Helmut Kohl ist mit dem Versuch gescheitert, den Vertrieb
       des Buchs "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" zu verbieten. Zunächst hatte
       das Landgericht Köln seinen Antrag auf eine einstweilige Anordnung
       zurückgewiesen. Nun haben Kohls Anwälte auch die Beschwerde dagegen
       zurückgenommen. Sie kamen damit einer Niederlage am Oberlandesgericht (OLG)
       Köln zuvor.
       
       Autor Heribert Schwan war früher Ghostwriter von Helmut Kohls Memoiren. Aus
       dieser Zeit besaß er auch noch 135 Tonbänder, die seine Gespräche mit
       Helmut Kohl dokumentieren. Zwar musste Schwan die Tonbänder an Kohl
       herausgeben, so ein Urteil des OlG Köln vom August, Schwan nutzte deren
       Inhalt aber trotzdem für sein Buch.
       
       Viele deftige Zitate von Kohl sorgten bereits [1][vorab für großen Wirbel.]
       Kohls Anwaltskanzlei Holthoff-Pförtner aus Essen hat bereits am Montag beim
       Landgericht Köln beantragt, dass das Buch nicht erscheinen soll. Die
       Öffentlichkeit und der herausgebende Heyne-Verlag wurden über den Antrag
       nicht unterrichtet. Die Anwälte hätten auch ein anderes Gericht wählen
       können, gingen aber wohl deshalb nach Köln, weil sie hier schon im
       Tonbandstreit Erfolg hatten.
       
       ## Keine Pflicht zur Vertraulichkeit
       
       Das Landgericht hat den Antrag allerdings postwendend am Dienstag
       zurückgewiesen, was zunächst auch nicht bekannt wurde. Kohl könne sich
       nicht auf den Ghostwriter-Vertrag mit Schwan berufen. Dieser enthalte keine
       ausdrückliche Pflicht zur Vertraulichkeit und könne auch nicht so ausgelegt
       werden. Schwan habe sich damals wohl nicht verpflichten wollen, „über
       sämtliche von Herrn Dr. Kohl mitgeteilten Umstände Stillschweigen zu
       bewahren.“
       
       Auch der Einwand von Kohls Anwälten, das neue Buch verstoße gegen Urheber-
       und Persönlichkeitsrechte Kohls, wurde vom Landgericht zurückgewiesen.
       Damit könne jedenfalls nicht das Verbot des ganzen Buches beantragt werden,
       das dem Antrag vom Montag noch nicht einmal beigefügt war. Allenfalls hätte
       so die Schwärzung bestimmter Passagen durchgesetzt werden können, die aber
       nicht beantragt war.
       
       Noch am Dienstag haben Kohls Anwälte gegen diesen Beschluss Beschwerde
       eingelegt. Das Landgericht Köln hatte am Mittwoch entschieden, dass es
       seinen Beschluss nicht ändern wird und leitete die Akten an das OLG weiter.
       Am Donnerstag gingen dort auch zwei Exemplare des Buches ein, die die
       Kanzlei Holthoff-Pförtner geschickt hatte. Nach Beratung signalisierte das
       OLG den Anwälten, dass die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat. Darauf
       nahmen Kohls Anwälte die Beschwerde zurück.
       
       Theoretisch könnte Kohl in einem neuen Verfahren nun noch die Schwärzung
       bestimmter Passagen beantragen. Dazu könnten sich die Anwälte auch an ein
       anderes Landgericht wenden, wo sie sich bessere Chancen ausrechnen. Die
       Kanzlei Holthoff-Pförtner reagierte bis Redaktionsschluss aber nicht auf
       Anfragen. Auch beim jetzt abgeschlossenen Rechtsstreit ging es vor allem um
       Symbolik. Selbst wenn Kohl Erfolg gehabt hätte, wären nur die Bücher
       betroffen gewesen, die noch im Verlag lagern. Die bereits ausgelieferten
       Bücher hätten weiter verkauft werden können.
       
       10 Oct 2014
       
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