# taz.de -- Urteil zu umstrittenen Kohl-Interviews: Ghostwriter muss Tonbänder abgeben
> Der Ghostwriter Heribert Schwan darf Aufnahmen von Interviews mit
> Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl nicht behalten, urteilte der BGH.
(IMG) Bild: Muss die Kohl-Aufnahmen abgeben: der Publizist Heribert Schwan im Bundesgerichtshof.
KARLSRUHE taz | Ein Ghostwriter darf die bei der Buchproduktion
entstandenen Aufzeichnungen nicht für sich behalten. Altkanzler Helmut Kohl
konnte deshalb von seinem Ghostwirter Heribert Schwan die Herausgabe von
rund 135 Tonbandrollen verlangen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof
(BGH).
Der Journalist Schwan schrieb die ersten drei Bände von Kohls Memoiren. Zur
Vorbereitung sprach Kohl 2001 und 2002 mit Schwan rund 600 Stunden lang
über sein Leben. Dabei entstanden die Tonbänder. Beim vierten Band der
Autobiographie kam es jedoch zum Streit und die Zusammenarbeit wurde
beendet.
Im Herbst 2014 erschien dann ein Buch von Schwan, bei dem er die alten
Tonbänder auswertete: „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das Buch sorgte
für Furore, weil Kohl in den Gesprächen mit Schwan unverblümt über andere
Politiker hergezogen war.
Schon bei Schwans Ankündigung des Buches 2012 hatte ihn der Kanzler auf
Herausgabe der Bänder verklagt und damit in allen Instanzen Erfolg – jetzt
auch beim BGH. Zwischen Kohl und Schwan habe ein „auftragsähnliches
Rechtsverhältnis“ bestanden, nach dessen Ende Schwan alles herausgeben
musste, was er während des Auftrags erhalten hat, so der BGH. „Das bezog
sich nicht nur auf erhaltene Dokumente, sondern auch auf die
aufgezeichneten Erinnerungen.“ (Az.: V ZR 206/15)
Schwan hatte die Bänder schon nach dem ersten für ihn negativen Urteil Ende
2013 übergeben. Allerdings behielt er Kopien zurück, mit deren Hilfe er
dann das Buch schrieb. Auf Klage von Kohl musste Schwans Verlag inzwischen
115 Stellen schwärzen. In dieser Sache wird weiter prozessiert.
10 Jul 2015
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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