# taz.de -- Urteil zu umstrittenen Kohl-Interviews: Ghostwriter muss Tonbänder abgeben
       
       > Der Ghostwriter Heribert Schwan darf Aufnahmen von Interviews mit
       > Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl nicht behalten, urteilte der BGH.
       
 (IMG) Bild: Muss die Kohl-Aufnahmen abgeben: der Publizist Heribert Schwan im Bundesgerichtshof.
       
       KARLSRUHE taz | Ein Ghostwriter darf die bei der Buchproduktion
       entstandenen Aufzeichnungen nicht für sich behalten. Altkanzler Helmut Kohl
       konnte deshalb von seinem Ghostwirter Heribert Schwan die Herausgabe von
       rund 135 Tonbandrollen verlangen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof
       (BGH).
       
       Der Journalist Schwan schrieb die ersten drei Bände von Kohls Memoiren. Zur
       Vorbereitung sprach Kohl 2001 und 2002 mit Schwan rund 600 Stunden lang
       über sein Leben. Dabei entstanden die Tonbänder. Beim vierten Band der
       Autobiographie kam es jedoch zum Streit und die Zusammenarbeit wurde
       beendet.
       
       Im Herbst 2014 erschien dann ein Buch von Schwan, bei dem er die alten
       Tonbänder auswertete: „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das Buch sorgte
       für Furore, weil Kohl in den Gesprächen mit Schwan unverblümt über andere
       Politiker hergezogen war.
       
       Schon bei Schwans Ankündigung des Buches 2012 hatte ihn der Kanzler auf
       Herausgabe der Bänder verklagt und damit in allen Instanzen Erfolg – jetzt
       auch beim BGH. Zwischen Kohl und Schwan habe ein „auftragsähnliches
       Rechtsverhältnis“ bestanden, nach dessen Ende Schwan alles herausgeben
       musste, was er während des Auftrags erhalten hat, so der BGH. „Das bezog
       sich nicht nur auf erhaltene Dokumente, sondern auch auf die
       aufgezeichneten Erinnerungen.“ (Az.: V ZR 206/15)
       
       Schwan hatte die Bänder schon nach dem ersten für ihn negativen Urteil Ende
       2013 übergeben. Allerdings behielt er Kopien zurück, mit deren Hilfe er
       dann das Buch schrieb. Auf Klage von Kohl musste Schwans Verlag inzwischen
       115 Stellen schwärzen. In dieser Sache wird weiter prozessiert.
       
       10 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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