# taz.de -- Helmut Kohl siegt vor Gericht: Buch bleibt verboten
       
       > Ein Buch mit nicht authorisierten Äußerungen von Altkanzler Kohl darf
       > nicht mehr ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht. Jetzt drohen
       > Entschädigungsklagen.
       
 (IMG) Bild: Das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ bleibt unter Verschluss.
       
       KÖLN dpa | Ein Bestseller mit nicht freigegebenen Äußerungen von Helmut
       Kohl über andere Politiker war unrechtmäßig und darf nicht mehr
       ausgeliefert werden. Das hat am Dienstag das Oberlandesgericht Köln in
       zweiter Instanz bestätigt. Da es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren
       ging, ist keine Berufung gegen die Entscheidung möglich. Kohls Anwälte
       kündigten an, den Heyne-Verlag und die beiden Autoren Heribert Schwan und
       Tilman Jens nun auf Entschädigung in Millionenhöhe verklagen zu wollen.
       
       Die Veröffentlichung der Kohl-Zitate war nach Auffassung des Gerichts
       unrechtmäßig, weil zwischen Kohl und Schwan eine „stillschweigende
       Geheimhaltungsvereinbarung“ bestanden habe. Die Äußerungen stammen aus
       Gesprächen, die Kohl vor mehr als zehn Jahren mit Schwan geführt hat. Auf
       der Grundlage dieser Gespräche schrieb der Journalist in Kohls Auftrag als
       Ghostwriter dessen Memoiren.
       
       Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die
       beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin im vergangenen Jahr zusammen mit
       Jens das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Darin sagt Kohl zum
       Beispiel über Bundeskanzlerin Angela Merkel, sie habe anfangs nicht mit
       Messer und Gabel essen können.
       
       Während das Landgericht Köln in erster Instanz nur die Mehrzahl der Zitate
       verboten hatte, ging das Oberlandesgericht nun noch weiter und verbot
       sämtliche der von Kohl im Berufungsverfahren beanstandeten Passagen.
       Darunter waren Äußerungen über die Politiker Christian Wulff, Richard von
       Weizsäcker, Klaus Töpfer und Palästinenserführer Jassir Arafat.
       
       Schwan äußerte sich nach der Entscheidung empört. „Es ist lächerlich“,
       sagte er. „Dieses Gericht hat keine Ahnung.“ Er werde sich von niemandem
       „das Maul verbieten“ lassen.
       
       5 May 2015
       
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