# taz.de -- Gerichtsprozess zu Filesharing: WLAN ohne Nebenwirkung
       
       > Ein Beschluss stärkt Privatleute, die ihren drahtlosen Netzzugang anderen
       > anbieten. Der Bereitsteller haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter.
       
 (IMG) Bild: Der Café-Betreiber muss sich keine Sorgen mehr machen, was seine Gäste in seinem WLAN treiben.
       
       BERLIN taz | Ein Freifunker, der seinen Internetzugang über ein offenes
       WLAN anderen Nutzern zur Verfügung stellt, muss nicht haften, wenn diese
       darüber Rechtsverletzungen begehen. Das geht aus einem Beschluss des
       Amtsgerichts Charlottenburg hervor, der nun veröffentlicht wurde.
       
       Der Freifunker hatte ein Unternehmen verklagt, das unter anderem Filme
       vertreibt und ihn wegen Filesharing abmahnte und Schadenersatz forderte.
       Dagegen wehrte sich der Betroffene und wollte gerichtlich feststellen
       lassen, dass er nicht haftbar ist, wenn Dritte über sein offenes WLAN etwa
       illegal Filme herunterladen. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht an
       – ein Novum.
       
       Nach Angaben des Vereins Digitale Gesellschaft ist es das erste Mal, dass
       ein Gericht damit eindeutig auch für Privatpersonen das sogenannte
       Providerprivileg anerkennt. Das besagt, dass der Bereitsteller eines
       offenen WLAN nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftet und auch nicht
       überwachen muss, was andere in dem von ihm angebotenen Netz tun.
       
       Denn wer sein WLAN nicht mit einem Passwort absichert, sondern Nachbarn,
       Besuchern und Passanten ermöglicht, es ohne Weiteres mitzunutzen, kann
       bislang Probleme bekommen. Zwar sieht das Telemediengesetz jetzt schon vor,
       dass nicht nur Gewerbetreibende wie Cafés oder Hoteliers nicht für
       Rechtsverstöße haften, die über ihr WLAN begangen werden, sondern dass auch
       Privatpersonen, die einen solchen Zugang anbieten, von der Haftung befreit
       sind. In der Praxis geschieht es jedoch immer wieder, dass Unternehmen vor
       allem der Film- und Musikindustrie Privatleute abmahnen, wenn ein Dritter
       über den Zugang etwa illegal Musik heruntergeladen hat.
       
       ## Nicht nur eine „erfreuliche Entwicklung“
       
       Die schwarz-rote Koalition hatte bereits während der
       Koalitionsverhandlungen angekündigt, Nutzern, die ihren Internetzugang
       anderen über WLAN frei zugänglich machen wollen, Rechtssicherheit zu
       verschaffen.
       
       Doch von dem Versprechen ist nicht viel übrig geblieben. Laut den zuletzt
       bekannt gewordenen Plänen ist lediglich vorgesehen, Gewerbetreibende
       ausdrücklich von der Haftung auszunehmen. Der Café-Betreiber müsste sich
       also keine Sorgen mehr machen, der Freifunker schon. Darüber hinaus waren
       Prüfpflichten des WLAN-Anbieters vorgesehen, die Nutzer in ihrer
       Privatsphäre einschränken würden.
       
       „Angesichts der erfreulichen Entwicklung der Rechtsprechung wäre es ein
       verheerender Rückschritt, nur Cafés und Hotels von der Haftung
       freizustellen und die Betreiber zur Identifizierung der Nutzerinnen und
       Nutzer zu zwingen“, sagt Alexander Sander, Geschäftsführer der Digitalen
       Gesellschaft.
       
       18 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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