# taz.de -- Berufung gegen Küken-Urteil: Streit über Schreddern
       
       > Ein Gericht hat das Verbot der Massentötung männlicher Junghühner in
       > Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Das Land will nun in Berufung gehen.
       
 (IMG) Bild: Will leben: Küken
       
       BERLIN taz | Der juristische Streit über die Massentötung männlicher
       Eintagsküken geht weiter. Der nordrhein-westfälische Umweltminister
       Johannes Remmel (Grüne) kündigte Berufung gegen das Küken-Urteil des
       Verwaltungsgerichts Minden an. Das Gericht hatte entschieden, dass das
       millionenfache Töten der Junghühner nicht per Erlass durch die
       Landesbehörde verboten werden könne. Dazu fehle die gesetzliche
       Ermächtigung.
       
       Nordrhein-Westfalen hatte im September als erstes Bundesland die Tötung
       männlicher Küken in allen zwölf Brütereien des Bundeslands zum 1. Januar
       2015 verbieten lassen. Dagegen hatten elf Brütereien geklagt und jetzt
       recht bekommen.
       
       Das Schreddern und Vergasen der Tiere – allein in NRW sind es jährlich 2,6
       Millionen Küken, bundesweit 50 Millionen – geht mit juristischer Deckung
       weiter. Männliche Küken der Legehennen-Linien werden aussortiert, weil sie
       weder Eier legen, noch als Masthähnchen taugen.
       
       „Wir halten das Urteil für falsch, haben Berufung eingelegt und wollen ein
       Grundsatzurteil erzwingen“, sagte Remmels Sprecher Frank Seidlitz am
       Dienstag der taz. Zudem sei jetzt die Bundesregierung gefordert, endlich
       eine rechtliche Grundlage für ein Tötungsverbot zu schaffen.
       
       ## Tierschutzbund fordert Ende der Massentötung
       
       Das Gericht hatte erklärt, dass die Massentötung der Küken „seit
       Jahrzehnten im In- als auch im Ausland üblich“ sei und als „gerechtfertigt“
       angesehen werde, weil es keine Alternativen dazu gebe. Lösungen wie die
       Geschlechtsbestimmung im Ei oder auch das Aufziehen der männlichen Tiere
       seien nicht praxistauglich.
       
       Die Brütereien „stünden bei einem Tötungsverbot vor dem Aus“, hieß es. Per
       Güterabwägung hatte das Verwaltungsgericht die Berufsfreiheit der
       Brütereien höher bewertet als das Tierschutzgesetz, wonach kein Tier ohne
       vernünftigen Grund getötet werden darf.
       
       Der Deutsche Tierschutzbund forderte Bundeslandwirtschaftsminister
       Christian Schmidt auf, endlich „seine Hausaufgaben“ zu machen und mit
       konsequenter Gesetzgebung die Massentötung zu stoppen: „Es gibt keine
       Ausreden mehr!“
       
       Die BUND-Landwirtschaftsexpertin Reinhild Benning erklärte, Tierqualen in
       diesem Ausmaß könnten nicht durch die Berufsfreiheit der Brütereien gedeckt
       werden.
       
       10 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manfred Kriener
       
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