# taz.de -- Küken in NRW: Massentötung nicht verboten
       
       > Die NRW-Landesregierung darf die Massentötung männlicher Küken nicht per
       > Erlass verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht in Minden entscheiden.
       
 (IMG) Bild: NRW wollte die Massentötung von Küken verhindern; das wurde nun gestoppt.
       
       MINDEN dpa | Das millionenfache Töten männlicher Eintagsküken kann von der
       NRW-Landesregierung nicht per Erlass gestoppt werden. Das hat das
       Verwaltungsgericht in Minden entschieden. Wie das Gericht am Freitag
       mitteilte, hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine
       Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. Dem Verbot der
       Kükentötung stünden im Grundgesetz geschützte Interessen der Züchter
       entgegen.
       
       Ob eine gewandelte Bewertung des Tierschutzes im Grundgesetz höher zu sehen
       sei als die Interessen der Kläger, könne nicht die Verwaltung eines
       Bundeslandes entscheiden.
       
       Das Gericht gab damit Klagen von elf Brütereien aus NRW statt. Das Urteil
       ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der Bedeutung ist Berufung beim
       Oberverwaltungsgericht Münster möglich.
       
       Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in
       Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. Als erstes
       Bundesland hatte NRW dieses Vorgehen 2013 per Erlass verboten und den
       Brütereien eine Übergangsfrist bis Anfang 2015 eingeräumt. Diese Frist
       bewertete das Gericht als unangemessen kurz.
       
       Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kritisierte das Urteil und kündigte
       Berufung in Münster an. „Tiere sind keine Abfallprodukte“, sagte er am
       Freitag laut Mitteilung. Den Bund forderte er auf, das Tierschutzgesetz zu
       ändern. „Tierschutz hat Verfassungsrang, doch der aktuelle Fall zeigt, dass
       es nicht umgesetzt werden kann.“
       
       6 Feb 2015
       
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