# taz.de -- Urteil zur Geflügelindustrie in NRW: Kükenschreddern weiter erlaubt
       
       > Männliche Küken können in NRW weiter nach dem Schlüpfen getötet werden.
       > Ein Gericht entschied, dass die Praxis nicht tierschutzwidrig ist.
       
 (IMG) Bild: Müssen sterben: männliche Küken
       
       Münster taz | Brütereien dürfen weiter männliche Küken schreddern. Das
       Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag entschieden, dass diese
       Praxis nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Damit haben sich zwei
       Brütereien gegen die nordrhein-westfälischen Kreise Gütersloh und Paderborn
       durchgesetzt, die ihnen das Töten der Tiere verbieten wollten.
       
       Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass „die Tötung der Küken Teil
       der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch“ und
       damit ein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes sei. Hähne
       von spezialisierten Legehennenrassen sind mager und als Hähnchen kaum zu
       vermarkten. Seit 2008 sind laut NRW-Agrarministerium deshalb 340 Millionen
       Küken direkt nach dem Schlüpfen getötet worden.
       
       2013 hatte das Ministerium die Aufsichtsbehörden angewiesen, dagegen
       vorzugehen. Gegen die daraufhin von den Landkreisen verfügten Verbote
       wandten sich die erfolgreichen Kläger. Eine Revision gegen das Urteil ließ
       das Oberverwaltungsgericht nicht zu, allerdings können die Kreise dagegen
       Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
       
       Der zuständige NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) kündigte
       nach dem Urteil an, „alle juristischen und politischen Wege auszuschöpfen,
       um ein Grundsatzurteil für den Tierschutz zu erstreiten“. Tiere seien
       „keine Abfallprodukte, die nur wegen der Gewinnmaximierung getötet werden
       dürfen“, sagte der Minister. Er appellierte an
       Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), „endlich die
       Verfassung ernst zu nehmen und eine entsprechende Rechtsgrundlage zu
       schaffen“.
       
       Die Tierrechtsorganisation Peta zeigte sich zwar enttäuscht von dem
       Münsteraner „Urteil gegen das Leben“, meint aber: „Die Branche weiß, dass
       sich der Ring um sie enger zieht“, so Edmund Haferbeck, Peta-Rechtsexperte.
       Immerhin habe das Gericht das Verfahren nicht sofort schriftlich aus dem
       Weg geräumt, sondern erst nach einer mündlichen Verhandlung entschieden.
       
       20 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Holdinghausen
       
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