# taz.de -- Experten gegen geschlossenes Heim: Rechtsstaat auch im Dunkeln
       
       > Psychologen und Juristen kritisieren die geschlossene Unterbringung von
       > delinquenten jugendlichen Flüchtlingen. Der CDU geht's nicht schnell
       > genug.
       
 (IMG) Bild: Während die CDU so schnell wie möglich abschließen will, sind andere eher skeptisch.
       
       BREMEN taz | Als „sozial- und kriminalpolitischen Irrweg“ bezeichnet der
       „Kriminalpolitische Arbeitskreis“ (Kripak) das vom Senat geplante
       geschlossene Heim für auffällig gewordene unbegleitete minderjährige
       Flüchtlinge (UMF). In einem offenen Brief vom Dienstag kritisieren die
       Rechtswissenschaftler, dass die Flüchtlingsfrage so zum innenpolitischen
       Thema werde – mit „besorgniserregenden Auswirkungen“ auf die
       Kriminalpolitik Bremens.
       
       Das Konzept des Senats ist kein Teil des regulären Strafvollzugs, sondern
       soll unter externen Trägerschaft stehen. Nach der wird noch gesucht. Bei
       den Jugendlichen geht es um höchstens 30 von 600 UMF, die in den vergangene
       Monaten durch Raub, Diebstahl oder Widerstand gegen die Polizei aufgefallen
       sind. Laut Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) sind sie mit den
       herkömmlichen Instrumenten des Jugendhilfesystems nicht mehr zu erreichen.
       
       Obwohl die Planungen auf Hochtouren laufen, hat die CDU am Dienstag eigens
       eine Aktuellen Stunde in der Bürgerschaft einberufen, um die noch
       schnellere Umsetzung zu fordern. Diese Einrichtung müsse „sofort“ her,
       sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Röwekamp. Er kritisierte den
       Senat dafür, sich zunächst auf Träger-Suche gemacht zu haben. Notfalls
       müsse die Stadt das halt selbst machen. Von Flüchtlingen wollte Röwekamp
       zudem gar nicht erst reden. Bei den Jugendlichen handele es sich nämlich um
       „ausländische Kriminelle“, die gezielt nach Bremen kämen, „um hier
       Straftaten zu begehen“.
       
       Die Debatte müsse versachlicht werden, hatte der Kripak wenige Stunden
       zuvor geschrieben – „selbst in Zeiten des Vorwahlkampfs“. Es gehe hier um
       Einzelfälle: fünf Prozent der Bremer Flüchtlingskinder, die zudem erst dann
       als „kriminell“ bezeichnet werden könnten, sofern sie rechtskräftig
       verurteilt seien. Schon die Wortwahl würden die medial aufgeheizte Debatte
       weiter verschärfen.
       
       Ähnlich meldete sich auch die psychosoziale Beratungsstelle „Refugio“ zu
       Wort. Das sei kein Problem der Herkunft, sagen sie – schließlich gebe es
       auch „begleitete minderjährige Einheimische“, die von der Jugendhilfe nicht
       erreicht würden, ohne dafür in geschlossene Heime gesteckt zu werden.
       
       Der Kripak-Aufruf gegen das neue Konzept ist zugleich ein Bestehen auf den
       bisherigen Instrumenten des Staates: Das Strafrecht dort, wo Straftaten
       rechtskräftig nachgewiesen wurden. Wo bereits zuvor eingegriffen werden
       kann, solle weiterhin die Jugendhilfe zuständig bleiben. Das sei völlig
       ausreichend und werde so – selbstverständlich auch bei UMF – erfolgreich
       angewendet. In der Jugendhilfe könne Freiheitsentzug keine Probleme lösen,
       sondern verschärfe sie im Gegenteil noch, so Kripak.
       
       Dass die Unterbringung ausgerechnet auf dem Gelände der
       Justizvollzugsanstalt erfolgen soll, habe zudem Signalwirkungen: für die
       Außenwelt einerseits, vor allem aber für die betroffenen Jugendlichen
       selbst. „Das ist Exklusion statt Inklusion“, sagt der Kripak. Zugespitzt
       gelte das noch beim Vorhaben des Senats, den ehemaligen polizeilichen
       Abschiebegewahrsam in der Vahr als „Nacht-Gewahrsam“ für UMF
       bereitzustellen. „Der Senat erweckt damit den Eindruck, als solle für UMF
       des Nachts das deutsche Recht nicht gelten“, schreibt der Kripak.
       Jugendliche, die nachts aufgegriffen werden und nicht zu Sorgeberechtigten
       gebracht werden können, nimmt derzeit das Jugendamt in Obhut. Der Kripak
       sieht auch hier keinen Bedarf für eine Polizeigewahrsam, das zudem
       „erhebliche rechtliche Probleme“ aufwerfe.
       
       Der Kripak hofft, dass sich auch in Zukunft kein Träger für die
       geschlossene Einrichtung finden lasse. Denn wenn erst einmal angelaufen
       ist, was in den Plänen „Übergangslösung“ heißt, dann – so die Befürchtung
       der Kritiker – werde diese früher oder später zur Dauereinrichtung.
       
       17 Feb 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan-Paul Koopmann
       
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