# taz.de -- Fehler beim Atomausstieg: Schadenersatzrisiko ignoriert
       
       > Im Kanzleramt war bekannt, dass das Verfahren zum Moratorium nach
       > Fukushima rechtlich fragwürdig war. Unternommen wurde aber nichts.
       
 (IMG) Bild: Greenpeace-Protest am Kühlturm des AKW Philippsburg 2011.
       
       BERLIN taz | Es waren dramatische Zeiten: Am [1][11. März vor vier Jahren]
       wurde das Atomkraftwerk im japanischen Fukushima durch einen Tsunami so
       schwer beschädigt, dass es zu einer Kernschmelze kam. Unter dem Eindruck
       dieses Ereignisses entschieden Bund und Länder damals, die acht ältesten
       deutschen Atomreaktoren für eine Sicherheitsüberprüfung für zunächst drei
       Monate vom Netz zu nehmen.
       
       Dass es im zuständigen Bundesumweltministerium seinerzeit eine heftige
       Auseinandersetzung um das Verfahren gab, ist mittlerweile gut dokumentiert:
       Der Leiter der für die Atomaufsicht zuständigen Arbeitsgruppe, der eine
       ausführliche Begründung für jedes einzelne AKW gefordert hatte, um spätere
       Schadenersatzforderungen zu verhindern, [2][wurde damals kaltgestellt]. 
       
       Doch neue Unterlagen, die der taz vorliegen, zeigen nun, dass auch das
       Kanzleramt über die rechtlichen Risiken des gewählten Verfahrens für das
       Atommoratorium und mögliche Schadenersatzforderungen informiert war.
       
       Schon in einem Vermerk, der fünf Tage nach Fukushima im Kanzleramt erstellt
       wurde, ist von einer „möglichen Entschädigung“ die Rede, für die es aber
       „hohe Hürden“ gebe. In einer aktualisierten Fassung des Papiers wird dann
       einige Wochen später im Detail die Kritik am Verfahren dargestellt, mit dem
       die acht ältesten deutschen Reaktoren vom Netz genommen wurden. Der
       Gefahrenverdacht sei „nicht hinreichend begründet“, die Verfügungen zur
       Stilllegung seien „zu pauschal“.
       
       Allerdings, heißt es weiter, habe das Bundesumweltministerium diesen
       Argumenten widersprochen. Dieser Einschätzung hat das Kanzleramt offenbar
       vertraut, denn auf eine Nachbesserung der fragwürdigen Begründung wurde
       verzichtet.
       
       ## „Dafür trägt die Kanzlerin die Verantwortung“
       
       Später entschied das Bundesverwaltungsgericht für das AKW Biblis, das
       Verfahren sei fehlerhaft gewesen. Auf dieser Grundlage [3][klagt RWE
       derzeit auf Schadenersatz] über 235 Millionen Euro. Der Beamte, dessen
       Kritik am gewählten Verfahren man im Umweltministerium seinerzeit ignoriert
       hatte, äußerte vergangene Woche im hessischen Untersuchungsausschuss die
       Vermutung, dass die Bescheide „vorsätzlich“ fehlerhaft waren.
       
       Das Kanzleramt geht davon aus, dass Kanzlerin Angela Merkel und ihr
       damaliger Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (beide CDU) nicht persönlich
       über den Vermerk informiert waren. Über eine „Befassung der Hausleitung“
       lägen „keine Informationen“ vor, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage
       der atompolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sylvia
       Kotting-Uhl.
       
       Diese meldet erhebliche Zweifel an der Aussage an: „Es ist nicht glaubhaft,
       dass für einen so wichtigen Vorgang erst eine Leitungsvorlage erstellt
       wird, diese sich aber dann im Nebel der Hausleitung verloren haben soll“,
       sagte Kotting-Uhl der taz. Wichtige Entscheidungen müssten sauber
       nachvollziehbar sein. „Dafür trägt die Kanzlerin die Verantwortung.“
       Kotting-Uhl hatte bereits zuvor einen Untersuchungsausschuss auf
       Bundesebene angeregt; eine Entscheidung darüber steht noch aus.
       
       10 Mar 2015
       
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