# taz.de -- Merkel vor Biblis-Ausschuss: Rumstehen im Regen
       
       > Nach Fukushima ging es schnell mit dem Aus alter AKWs. An möglichen
       > Schadenersatzansprüchen will Merkel nicht schuld sein.
       
 (IMG) Bild: Besucher bei Biblis Block B.
       
       Die Erinnerung der Kanzlerin an einen der prägendsten Momente ihrer
       Kanzlerschaft scheinen lückenhaft zu sein. Am 11. März 2011 begann in Japan
       die Tsunami- und Atomkatastrophe von Fukushima, am Morgen des 15. März 2011
       trafen sich Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder,
       anschließend verkündete sie: Die sieben ältesten Atomkraftwerke in
       Deutschland gehen vom Netz, sofort.
       
       Die Entscheidung war vorläufig, geplant als Moratorium zunächst für drei
       Monate – doch die Meiler gingen nie wieder ans Netz. Über vier Jahre später
       sitzt Merkel im Bundeskanzleramt vor einem Untersuchungsausschuss des
       hessischen Landtages, die Abgeordneten waren eigens nach Berlin gereist.
       Sie muss sich rechtfertigen für das, was sie damals durchgeboxt hat. Nicht
       für den Atomausstieg, sondern für das Wie.
       
       Denn die Betreiber der AKWs wollen Schadenersatz, und die Chancen dafür
       stehen gut. Die Frage ist, wer die politische Verantwortung dafür trägt.
       Und wer zahlt. „Wir werden die Länder nicht im Regen stehen lassen“, soll
       Merkel laut des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) am 15.
       März 2011 gesagt haben. Daran, so sagt es Merkel vor dem
       Untersuchungsausschuss, kann sie sich nicht mehr erinnern. Sollte Merkel
       den Satz gesagt haben, scheint aber völlig unklar, was sie damit gemeint
       hat.
       
       Zur Einordnung: Die Betreiber der abgeschalteten Kernkraftwerke klagen auf
       verschiedene Weise, um Geld für den Atomausstieg zu bekommen. Anhängig ist
       ein Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht, Vattenfall klagt zudem vor
       einem internationalen Schiedsgericht, in dem Fall vor dem
       Untersuchungsausschuss aber geht es um einen für die Konzerne besonders
       aussichtsreichen Weg, den RWE gegen das Land Hessen eingeschlagen hat: Das
       hessische Umweltministerium hatte am 18. März RWE angewiesen, das
       Atomkraftwerk Biblis herunterzufahren, nachdem sich Bund und Länder auf das
       AKW-Moratorium geeinigt hatten.
       
       ## Abschaltung war „materiell rechtswidrig“
       
       RWE hat dagegen geklagt – und recht bekommen: Der Verwaltungsgerichtshof
       Kassel hat Anfang 2014 entschieden, dass die Anordnung des hessischen
       Umweltministeriums formell rechtswidrig gewesen sei, weil der Konzern nicht
       gehört worden war. Außerdem sei die Abschaltung von Biblis „materiell
       rechtswidrig“ gewesen: Das hessische Ministerium hatte sich auf Paragraf 19
       im Atomgesetz berufen, mit dem Anlagen stillgelegt werden können, wenn es
       eine konkrete Gefahr für „Leben, Gesundheit oder Sachgüter“ gibt. Frei
       formuliert: Das Gericht hat entscheiden, dass diese Gefahr nicht gegeben
       sei, wenn in Japan ein Tsunami anrollt.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Revision abgelehnt, was bedeutet,
       dass die AKW-Betreiber nun zivilrechtlich Millionen Euro Schadenersatz
       einfordern – allein RWE will 235 Millionen für Biblis. Wer hat nun den
       Schlamassel zu verantworten, dass im März 2015 keine juristisch wasserfeste
       Regelung getroffen worden ist?
       
       Merkels Verteidigungslinie vor dem Ausschuss ist klar: Immer wieder sagt
       sie, ihr sei es nur um Sicherheit gegangen, die Entscheidung zum
       AKW-Moratorium sei mit den Ländern gemeinsam getroffen worden. Eine
       politische Entscheidung, betont sie immer wieder, keine juristische. Das
       Bundesumweltministerium hat die Länder quasi nur auf die Idee gebracht,
       Paragraf 19 des Atomgesetzes heranzuziehen, um die Abschaltungen zu
       begründen. Formal war dann jedes Land für sich zuständig, weil es keine
       Weisung des Bundes gab, die Kraftwerke abzustellen – was theoretisch
       möglich gewesen wäre.
       
       Fraglich ist, ob bei dieser Hau-ruck-Aktion tatsächlich niemand daran
       gedacht hat, dass die AKW-Betreiber auf Schadenersatz klagen könnten. Denn
       natürlich hätte die Abschaltung per Gesetz geregelt werden können. Das aber
       hätte länger gedauert – und in Baden-Württemberg standen Landtagswahlen an.
       Die Vermutung der Linken-Fraktionsvorsitzenden im hessischen Landtag,
       Janine Wissler, lautet deshalb: Bundeskanzlerin Angela Merkel habe mögliche
       Schadenersatzklagen bewusst in Kauf genommen, um mit Blick auf die
       Landtagswahlen ihren Atomkurs schnell zu korrigieren. Merkels Antwort auf
       die Frage, ob dem so war: „Nein“.
       
       6 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ingo Arzt
       
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