# taz.de -- Umstrittenes Fracking-Gesetz: Hendricks kämpft an zwei Fronten
       
       > Nach Widerstand aus der Union wird die Billigung des Gesetzespaketes
       > verschoben. Warum sie kein Totalverbot will, erklärte die
       > Umweltministerin ebenfalls.
       
 (IMG) Bild: Braucht Moderationstalent: Umweltministerin Hendricks.
       
       BERLIN afp/taz/dpa | Die Bundesregierung hat die für diesen Mittwoch im
       Kabinett geplante Verabschiedung eines Gesetzespakets zur umstrittenen
       Tiefengasförderung um eine Woche verschoben. Vor allem in Teilen der
       Unionsfraktion regt sich Widerstand gegen den Gesetzentwurf zum sogenannten
       Fracking von Energieminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara
       Hendricks (beide SPD).
       
       Die beiden hatten sich darauf verständigt, dass Fracking in Schiefer- und
       Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern grundsätzlich verboten wird.
       Auch für Trinkwasser- und Naturschutzgebiete soll ein Komplettverbot
       gelten. Die Fracking-Erforschung soll weiter betrieben werden. In
       Ausnahmefällen soll Energiekonzernen kommerzielles Fracking erlaubt werden,
       dafür gelten aber hohe Hürden.
       
       Hendricks selbst hält Fracking wegen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien
       für überflüssig. Aus verfassungsrechtlichen Gründen gebe es aber keine
       Möglichkeit, das Verfahren generell zu verbieten, sagte sie im
       ARD-„Morgenmagazin“. Dass einige Unionsleute jetzt noch Ausnahmen
       durchsetzen wollen, kann Hendricks nicht nachvollziehen: „Wir brauchen eine
       sichere Regelung, die Grundwasser schützt, die die Gesundheit der Menschen
       schützt und soweit als irgendmöglich das Fracking einschränkt.“ Hendricks
       will den Gesetzentwurf nun am 1. April ins Kabinett einbringen, wie sie
       sagte.
       
       Die Regierung könne Fracking nicht ganz verbieten, sondern müsse den
       Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten und die im Grundgesetz
       verankerte Forschungs- und Gewerbefreiheit berücksichtigen. „Wenn wir jede
       abstrakte Gefährdung grundsätzlich vollständig verbieten würden, würden wir
       nicht vor dem Bundesverfassungsgericht durchkommen“, sagte Hendricks. Sie
       selbst wolle das Fracking „so weitgehend einschränken, dass keinerlei
       Gefahr für Menschen und Umwelt daraus hervorgeht“.
       
       Die Grünen verlangen ein Totalverbot. „Die Bundesregierung muss endlich
       einsehen, dass sie ihren Pro-Fracking-Kurs nicht einmal in den eigenen
       Reihen durchbekommt“, meinte die energiepolitische Sprecherin der
       Grünen-Fraktion, Julia Verlinden.
       
       24 Mar 2015
       
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