# taz.de -- Fragwürdiges Gerichtsurteil: Rechte gibt es nicht
       
       > Wer einen „Bürger in Wut“ politisch rechts verortet, muss mit einer
       > Verurteilung wegen übler Nachrede rechnen – zumindest beim Amtsgericht
       > Bremen.
       
 (IMG) Bild: Das Vordach des rechts daneben liegenden Amtsgerichts Bremen.
       
       BREMEN taz | Ist es üble Nachrede, einen Politiker politisch einzuordnen?
       Ja, befand am vergangenen Montag das Bremer Amtsgericht – und verurteilte
       den Angeklagten Jörn Hermening zu 1.500 Euro Geldstrafe, weil er es wagte,
       Mark Runge, Bürgerschaftskandidat der rechtspopulistischen [1][„Bürger In
       Wut“ (BIW)], bei Facebook als „Rechten“ zu betiteln.
       
       Hermening ist Initiator der Facebook-Gruppe „Ein Zuhause in Bremen nicht
       nur für ausgewählte Flüchtlinge“. Gegründet hat er sie als Reaktion auf die
       inzwischen nicht mehr öffentliche Gruppe der Bürgerinitiative „Rekumer
       Straße 12 Nicht mit uns.“ Deren Mitglieder hetzen mit teils eindeutig
       rassistischen Tönen gegen eine Jugendhilfe-Einrichtung für unbegleitete
       minderjährige Flüchtlinge in Bremen-Nord.
       
       Auch die politische Heimat von Mark Runge ist auf diesen Zug aufgesprungen:
       „Vollzug statt schöner Wohnen“ heißt es zynisch auf einem BIW-Wahlplakat
       direkt vor dem Haus der Jugendhilfe-Einrichtung. Runge ist bei Facebook
       Mitglied der Pegida-Sympathisanten-Gruppe „SPW Sammelbecken politischer
       Wutbürger“ sowie der Gruppe „Konservative Bürgerbewegung“, in der selbst
       die AfD schon mal als „linkspopulistisch“ gilt.
       
       „Immer wieder sind Leute in meine Facebook-Gruppe eingetreten, die
       eindeutig zur ’Rekumer Straße Nicht mit uns‘-Gruppe gehören – und genau die
       wollen wir bei uns ja eben nicht haben“, sagt Hermening. Darunter sei auch
       Mark Runge gewesen. Im vergangenen November machte Hermening sich in
       „seiner“ Facebook-Gruppe öffentlich Luft über seinen Unmut: „Da weiß man
       nicht, ob es sich um „Doppelagenten“ handelt (...) Rechte Schweine, die
       sich bei den Pro-Gruppen erkundigen wollen? Solche Anfragen hatte ich schon
       mehrere, einige Rechte sind ja sofort zu identifizieren gewesen, Mark Runge
       und so. Hab keinen Bock mehr drauf, hier verkappte rassistische Sprüche zu
       löschen“, schrieb er – und wurde von Runge angezeigt.
       
       Hermenings Anwalt Alexander Jung liest Runges Anzeige vor: „Ich bin Gegner
       der straffälligen minderjährigen Flüchtlinge in der Rekumer Straße 12 in
       Bremen-Rekum. Darum habe ich mich einer Gruppe angeschlossen, die gegen die
       Rekumer Straße 12 öffentlich demonstrieren. Das hat ein Sozialarbeiter
       namens Jörg Hermening zum Anlass genommen, mich persönlich zu denunzieren.
       Im Internet, bei Facebook, hatte er eingestellt, dass ich sofort als ein
       ’Rechter‘ zu erkennen wäre. Das empfinde ich als üble Nachrede und darum
       erstatte ich Strafanzeige gegen Herrn Hermening und stelle Strafantrag“, so
       der Wortlaut. „Ich habe darum gebeten, das Verfahren einzustellen und war
       auch ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass das geschehen würde“,
       sagt Jung. „Aber stattdessen folgte ein Strafbefehl.“ Das war Anfang
       Februar. Und nach Jungs Einspruch kam es dann keine zwei Monate später
       schon zur Verhandlung.
       
       „Auch die ging schnell, nämlich gerade einmal eine halbe Stunde“, sagt
       Jung. Runge hätte nicht einmal erscheinen müssen. „Der Richter hat sein
       Urteil dann mit den Bezeichnungen ’Doppelagenten‘ und ’Rechte Schweine‘
       begründet, dabei wurde Runge gar nicht so genannt – und er selbst hat das
       ja auch nicht zur Anzeige gebracht.“
       
       Wegen übler Nachrede nach Paragraf 186 des Strafgesetzbuches verurteilte
       Sebastian Warzecha-Köhler, Richter am Bremer Amtsgericht, Hermening dennoch
       zu 30 Tagessätzen à 50 Euro – und Jung legte sofort Berufung ein. „Ich
       frage mich, was das zu bedeuten hat, wenn man jemanden offensichtlich nicht
       mehr einer Position auf dem politischen Spektrum zuordnen darf“, sagt Jung.
       
       Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt ihm noch nicht vor, das kann bis
       zu fünf Wochen dauern: „Aber die Sache ist ja eindeutig“, sagt er – und
       räumt ein: „Nach diesem unglaublichen Urteil rechne ich allerdings mit
       allem, bis hin zum Gang vors Verfassungsgericht.“
       
       4 Apr 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.biw-bremen.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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