# taz.de -- Beschluss zu NPD-Verbotsverfahren: Karlsruhe will mehr Beweise
       
       > Das letzte NPD-Verbotsverfahren scheiterte wegen des Einsatzes von
       > V-Leuten. Nun fordert das Gericht mehr Beweise für die Abschaltung der
       > V-Leute.
       
 (IMG) Bild: NPD-Wahlkampf im Februar in Hamburg.
       
       KARLSRUHE afp | Im NPD-Verbotsverfahren müssen die Bundesländer nun
       nachweisen, seit wann sie ihre V-Leute in der Führungsebene der
       rechtsextremen Partei abgeschaltet haben. Das entschied das
       Bundesverfassungsgericht in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten
       Beschluss. Das Gericht prüft derzeit in einem sogenannten Vorverfahren, ob
       und wann es gegebenenfalls in eine mündliche Verhandlung zu dem
       Verbotsantrag der Länder eintritt. (Az. 2 BvR 1/13)
       
       Der Bundesrat hatte den Antrag auf Verbot der NPD im Dezember 2013
       gestellt. Ein erstes Verbotsverfahren war in Karlsruhe 2003 gescheitert.
       Grund waren damals Bedenken des Gerichts wegen des Einsatzes von V-Leuten
       der Verfassungsschutzbehörden in der rechtsextremen Partei.
       
       Die Richter hatten damals den Abzug aller V-Leute aus der NPD-Führungsebene
       als Voraussetzung für ein Verbotsverfahren genannt, weil ansonsten unklar
       bleibe, ob Belastungsmaterial womöglich von NPD-Funktionären stammt, die
       vom Verfassungsschutz ferngesteuert werden.
       
       Nun soll der Bundesrat bis zum 15. Mai die vom Gericht erbetenen Nachweise
       zum Abschalten der V-Leute erbringen. Demnach soll der Bundesrat die Zahl
       und den Ablauf der "Abschaltungen darstellen und in geeigneter Weise
       belegen". Zudem soll er eine "Vereinbarung zwischen Bund und Ländern"
       vorlegen, wonach seit dem 6. Dezember 2012 auch keine „Nachsorge“
       abgeschalteter Informanten betrieben werde.
       
       Das Gericht fordert überdies einen Nachweis dafür, dass das Parteiprogramm
       der NPD von Juni 2010 „quellenfrei“ ist und demnach keine V-Leute der
       Nachrichtendienste für Passagen des Programms verantwortlich sind. Die
       Länder sollen schließlich auch belegen, auf welche Weise sichergestellt
       werden kann, dass keine von Nachrichtendiensten gewonnenen Informationen
       zur Prozessstrategie der NPD verwertet werden.
       
       23 Mar 2015
       
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