# taz.de -- Von der Demo in die Zelle: Gewahrsam war nicht rechtens
       
       > Demonstranten gegen einen AfD-Parteitag in Braunschweig wurden zu Unrecht
       > festgesetzt. Das Gericht hat jetzt seine eigene Entscheidung korrigiert.
       
 (IMG) Bild: Vier Demonstranten gegen den AfD-Parteitag in Braunschweig wurden in Gewahrsam gesteckt – zu Unrecht
       
       Göttingen taz | Am 12. September 2020 [1][demonstrierten in Braunschweig
       Hunderte gegen einen Landesparteitag der niedersächsischen AfD].
       Vielfältige Blockaden verzögerten den Beginn der Veranstaltung in der
       Braunschweiger Millenium-Halle, AfD-Delegierte kamen zu spät.
       
       Vier Nazigegner aus Braunschweig, Goslar und Wanzleben waren bereits am
       frühen Morgen auf den Beinen. Gegen acht Uhr versuchten sie, in der Nähe
       einer Kleingartenkolonie zu einem Kundgebungsplatz zu gelangen. Die dort
       postierten Polizisten besprühten die Demonstranten mit Reizgas, rangen sie
       zu Boden und verbrachten sie anschließend in Gewahrsam.
       
       Nach Vorführung bei einem Braunschweiger Amtsrichter wurde in allen Fällen
       ohne Einzelfallprüfung Gewahrsam bis 18 Uhr angeordnet. Doch diese
       freiheitsentziehenden Maßnahmen waren von Anfang an rechtswidrig, wie aus
       in dieser Woche veröffentlichten Beschlüssen des [2][Amtsgerichts
       Braunschweig] hervorgeht.
       
       Nach Auffassung der mit der Beschwerde betrauten Kammer war dem
       Polizeibericht kein individuelles Verhalten der Betroffenen zu entnehmen,
       das eine Freiheitsentziehung hätte begründen können. Die von der Polizei
       behaupteten Straftaten, nämlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und
       schwerer Landfriedensbruch, würden konkret nicht benannt. Der Versuch, auf
       eine bestimmte Straße zu gelangen, sei mit Blick auf den hohen Rang der
       Freiheit der Person nicht ausreichend, um mehrstündigen Freiheitsentzug zu
       begründen.
       
       ## Anwalt pocht auf Schmerzensgeld
       
       Das Amtsgericht Braunschweig habe am fraglichen Tag selbst als
       Kontrollinstanz für polizeiliche Freiheitsentziehungen versagt, ärgert
       sich der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der die vier Nazigegner
       vertritt. Diese seien verletzt, zu Unrecht festgesetzt und rechtswidrig
       eingesperrt worden.
       
       Immerhin sei es erfreulich, dass dieser Fehler durch das Gericht selbst
       nachträglich korrigiert worden sei. Gegenüber der Polizei will Adam für die
       vier Betroffenen nun jeweils Schmerzensgeld erstreiten.
       
       8 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /AfD-Landesparteitag-in-Braunschweig/!5709535
 (DIR) [2] https://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/
       
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