# taz.de -- Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke: Anklage gegen Waffenverkäufer
       
       > Elmar J. soll dem rechtsextremen Mörder von Walter Lübcke die spätere
       > Tatwaffe verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun fahrlässige
       > Tötung vor.
       
 (IMG) Bild: Gedenken: Walter Lübcke wurde am 1. Juni 2019 von einem Rechtsextremisten erschossen
       
       Düsseldorf afp/dpa | Fast zwei Jahre nach dem [1][Mord am Kasseler
       Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU)] ist Anklage gegen den
       mutmaßlichen Verkäufer der späteren Mordwaffe erhoben worden. Die
       Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft dem 65 Jahre alten Elmar J. aus
       Ostwestfalen fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
       
       Er soll Lübckes späterem Mörder Stephan E. die Tatwaffe samt Munition 2016
       verkauft haben. Das Landgericht Paderborn habe nun zu entscheiden, ob die
       Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, teilte die Behörde am
       Dienstag in Düsseldorf mit.
       
       Daneben bestehe der Verdacht des unerlaubten Besitzes weiterer Munition. J.
       soll „unerlaubt Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber“ besessen
       haben, die der Generalstaatsanwaltschaft zufolge im Juni 2019 beschlagnahmt
       wurden.
       
       Der 65-jährige Angeschuldigte aus Ostwestfalen befindet sich den Angaben
       zufolge auf freiem Fuß. J. war nach dem Mord an Lübcke Ende Juni 2019
       festgenommen worden, kam aber Mitte Januar 2020 wieder auf freien Fuß. Den
       Haftbefehl gegen J. hob der Bundesgerichtshof damals auf, weil gegen ihn
       kein hinreichender Tatverdacht für eine Beihilfe zum Mord bestand.
       
       Die Bundesanwaltschaft übertrug den Fall seinerzeit der Staatsanwaltschaft
       Paderborn, die ihrerseits den Fall der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
       vorlegte, bei der die Zentralstelle Terrorismusverfolgung
       Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Die Düsseldorfer Behörde erhob gegen
       J. nun die Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
       
       Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019
       an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe
       erschossen worden. E. wurde im Januar vom Oberlandesgericht Frankfurt am
       Main [2][zu lebenslanger Haft verurteilt.] Die Anordnung der
       Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung behielten sich die Richter vor. Im
       Prozess mitangeklagt war Markus H., der vom Vorwurf der psychischen
       Beihilfe freigesprochen wurde.
       
       4 May 2021
       
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