# taz.de -- Rüstungsexporte vor Gericht: Klagen gegen Waffenlieferungen nach Israel erfolglos
> Sechs Palästinenser haben gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel
> geklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht die Klagen als unzulässig
> an.
(IMG) Bild: Das Verwaltungsgericht in Berlin-Moabit hat die Klagen der Palästinenser gegen die Waffenlieferungen als unzulässig angesehen
Berlin dpa | Palästinenser im Gazastreifen sind mit ihrem Versuch
gescheitert, deutsche Waffenexporte nach Israel gerichtlich verbieten zu
lassen. Das Verwaltungsgericht Berlin [1][wies ihre Klagen gegen die
Genehmigungspraxis der Bundesregierung aus prozessualen Gründen zurück].
(Az. VG 4 K 45/24 und VG 4 130/24).
Die Richter hatten über zwei unterschiedlich gelagerte Klagen zu
entscheiden. In einem Fall argumentierte der Kläger, die Genehmigungspraxis
[2][verstoße gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands]. Der
Vorsitzende Richter Stephan Groscurth erklärte, dieser vorbeugende
Rechtsschutz könne nur gewährt werden, wenn absehbar sei, dass die
Bundesrepublik genau so wieder handele. „Das zu erwartende Handeln muss
sich abzeichnen.“
Davon sei jedoch derzeitig nicht auszugehen. Die Bundesregierung habe ihre
[3][Genehmigungspraxis zu Kriegswaffenlieferungen] nach Israel ausdrücklich
geändert, so das Gericht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe im August
dieses Jahres erklärt, die Bundesregierung werde bis auf Weiteres keine
Genehmigungen mehr für die Ausfuhr von Kriegswaffen erteilen. „Aus diesem
Grund benötigten die Kläger derzeit keine gerichtliche Entscheidung.“
## Ein Kläger bei Luftangriff gestorben
Im zweiten Verfahren griffen vier im Gazastreifen lebende Palästinenser –
ein weiterer Kläger ist zwischenzeitlich bei einem Luftangriff gestorben –
eine Genehmigung für die Ausfuhr von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen an.
Sie wollten, dass diese nachträglich als rechtswidrig eingestuft wird.
Dies sei nur möglich, wenn die Gefahr bestehe, dass die Bundesregierung
[4][unter denselben Bedingungen wie im Herbst 2023] erneut so handeln
würde, argumentierte das Gericht in diesem Fall. Das lasse sich aber schon
deswegen nicht vorhersagen, weil Entscheidungen über
Kriegswaffenlieferungen „in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“
fielen.
## Veränderte Situation im Gazakrieg
Zudem hat sich die Situation im Gazakrieg im Vergleich zu der Lage
unmittelbar nach dem beispiellosen Terrorangriff der islamistischen Hamas
auf Israel am 7. Oktober 2023 maßgeblich geändert, wie die Richter
betonten. Die Genehmigung, um die es ging, war zu Beginn des militärischen
Einsatzes erteilt worden.
Über die deutschen Waffenlieferungen an Israel [5][gibt es seit Monaten
Diskussionen]. Nach dem Terrorangriff der Hamas hatte die Bundesregierung
ihre Rüstungsexporte nach Israel erheblich gesteigert und priorisiert
bearbeitet. Im August jedoch ordnete Bundeskanzler Merz als Reaktion auf
das seinerzeit zunehmend aggressive Vorgehen der israelischen Streitkräfte
an, vorerst keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel mehr zu
genehmigen, die im Gazakrieg verwendet werden können.
Danach genehmigte die Bundesregierung im September Rüstungslieferungen im
Wert von mindestens 2,46 Millionen Euro, wie aus einer Antwort des
Bundeswirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der
Linksfraktion im Bundestag hervorging. Zum Vergleich: Vom 1. Januar bis zum
8. August 2025 wurden Exportgenehmigungen im Wert von gut 250 Millionen
Euro für Israel erteilt.
## Kläger: Waffenruhe fragil
Im Gazakrieg gilt seit 10. Oktober eine Waffenruhe. Allerdings kam es
seither mehrmals erneut zu Kampfhandlungen, bei denen 3 israelische
Soldaten und mehr als 240 Bewohner des Gazastreifens getötet wurden.
Die Kläger bezeichneten die derzeitige Waffenruhe als fragil und die
humanitäre Situation als eine Katastrophe. Die Anordnung des Bundeskanzlers
zu Waffenlieferungen reichen ihnen nicht aus, wie sie erklärten. Ihre
Anwälte zeigten sich enttäuscht über das Urteil.
## Arzt: Zerstörungskraft der Waffen
Der seit 22 Jahren in Berlin lebende Sohn des Klägers im ersten Verfahren
war zunächst mit seinem Vater gemeinsam vor Gericht gezogen. Die Männer
hatten bereits in mehreren Eilverfahren ohne Erfolg versucht,
Kriegswaffenexporte zu stoppen. Am Rande der Verhandlung erklärte der 41
Jahre alte Oberarzt, er habe nicht mit einem Erfolg gerechnet. Er wolle
aber alles versuchen. „Ich will meinen Eltern in die Augen schauen können“,
sagte er.
Sichtlich angefasst berichtet er von den Geschehnissen im Gazastreifen, wo
er nach eigenen Angaben mehrfach als Arzt war. Er sei Zeuge von
Verletzungen geworden und habe die Zerstörungskraft von „Waffen made in
Germany“ gesehen, sagte der Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit.
13 Nov 2025
## LINKS
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