# taz.de -- Revision im Prozess gegen Ku’damm-Raser: Bundesgerichtshof kippt Mord-Urteil
       
       > Der „nachträgliche Tötungsvorsatz“, den das Landgericht Berlin anführte,
       > sei im Strafrecht irrelevant. Das Gericht muss neu über den Fall
       > entscheiden.
       
 (IMG) Bild: Auf der Autobahn darf gerast werden, sonst aber nicht
       
       Raser, die einen Menschen töten, sind nicht zwangsläufig Mörder. Das
       stellte jetzt der Bundesgerichtshof fest und hob das spektakuläre
       [1][Urteil des Landgerichts Berlin] gegen zwei Ku’damm-Raser auf.
       
       Im Februar 2016 kam ein unbeteiligter 69-jähriger Rentner in Berlin bei
       einem illegalen Auto-Wettrennen ums Leben. Zwei junge Männer (damals 24 und
       26) waren nachts mit über 160 Stundenkilometern über den Ku’damm zum
       Kaufhaus KaDeWe gerast und ignorierten dabei mehrere rote Ampeln. An der
       letzten Kreuzung erfasste einer der Raser den Rentner, der gerade mit
       seinem Jeep bei Grün aus einer Seitenstraße einbog. Der Mann starb noch am
       Unfallort. Das Landgericht Berlin verurteilte beide Raser wegen Mordes zu
       lebenslanger Freiheitsstrafe. Sie hätten den Tod von Passanten billigend in
       Kauf genommen.
       
       Der BGH hob das Berliner Urteil nun auf und stellte mehrere Rechtsfehler
       fest, die jeweils zur Aufhebung des Urteils führten. Erstens sei das
       Landgericht von einem „nachträglichen Vorsatz“ ausgegangen. Laut
       Landgericht war der Tötungsvorsatz erst bei der Einfahrt in die letzte
       Kreuzung gefasst worden, als die Fahrer den Unfall eh nicht mehr verhindern
       konnten. Ein nachträglicher Vorsatz sei aber strafrechtlich irrelevant. Die
       Vorsitzende Richterin wunderte sich, warum sich das Landgericht in seiner
       Beweiswürdigung auf die letzte Kreuzung beschränkte.
       
       Zudem habe das Landgericht ausgeblendet, dass sich die beiden Raser bei
       ihrer halsbrecherischen Fahrt auch selbst gefährdeten und eventuell schon
       deshalb auf einen guten Ausgang vertrauten. Es gebe keinen Erfahrungssatz,
       dass sich Raser „absolut sicher wie in einem Panzer“ fühlten. Auch im
       konkreten Fall sei dies nicht bewiesen worden. Zu dieser Annahme passe auch
       nicht die Annahme des Landgerichts, dass die Raser sogar den Tod einer
       Freundin in Kauf nahmen, die als Beifahrerin in einem der Wagen saß.
       
       Das Landgericht Berlin muss nun erneut über den Fall entscheiden. Eine
       erneute Verurteilung wegen Mordes ist nicht ausgeschlossen, aber eher
       unwahrscheinlich.
       
       Zugleich hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom
       Dezember 2016 auf. Das Landgericht hatte einen zur Tatzeit 20-Jährigen zu
       einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Er war abends mit über 140
       Stundenkilometern bei Rot über eine Kreuzung gerast und dabei frontal mit
       einen kreuzenden Pkw kollidiert. Dessen Fahrer starb. Das Frankfurter
       Gericht hatte nur Fahrlässigkeit angenommen, weil der junge Raser nicht
       einmal angeschnallt war und damit „zwangsläufig“ auch seinen eigenen Tod in
       Kauf genommen habe.
       
       Bestehen blieb nur ein Urteil des Landgerichts Bremen, das einen
       Videoblogger und Kradfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilte. Er hatte
       mit überhöhter Geschwindigkeit einen Betrunkenen angefahren, der bei Rot
       über die Straße ging.
       
       1 Mar 2018
       
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