# taz.de -- Kommentar zum Raser-Urteil: Gericht fährt auf der mittleren Spur
       
       > Es muss nicht immer lebenslang sein. Gut, dass der Bundesgerichtshof beim
       > Umgang mit Autorasern auf Ideologie verzichtet.
       
 (IMG) Bild: Verwüstung: Die Berliner Tauentzienstraße nach dem Rennen, bei dem ein Unbeteiligter starb
       
       Vor einem Jahr hat das Landgericht Berlin zwei junge Autoraser wegen Mordes
       zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine Wettfahrt auf dem Kurfürstendamm
       endete in einem katastrophalen Crash, bei dem ein unbeteiligter Rentner
       starb. [1][Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Berliner Urteil am
       Donnerstag nun zwar aufgehoben, aber auch nicht ganz verworfen].
       
       Lebenslang für Raser – vor zehn Jahren war so etwas im Autoland Deutschland
       noch unvorstellbar. Bei uns gibt es keine generellen Tempolimits und die
       Bußgelder für überhöhte Geschwindigkeit sind im internationalen Vergleich
       moderat. Dazu passte auch, dass nach tödlichen Raser-Unfällen regelmäßig
       Bewährungsstrafen verhängt wurden, wegen fahrlässiger Tötung. Der Tod von
       Passanten wurde bislang als etwas schicksalhaft Tragisches angesehen: kein
       Grund für kollektive Empörung.
       
       Das änderte sich erst, als immer wieder Todesfälle einer sogenannten
       Raser-Szene zugerechnet wurden. Jungen Männern, die sich mit PS-starken
       Protzkarren rücksichtslos Rennen auf öffentlichen Straßen lieferten. So
       hatte man sich das nicht vorgestellt mit der „Freien Fahrt für freie
       Bürger. Die Stimmung kippte, wohl auch, weil diese Szene stark migrantisch
       geprägt war und ist.
       
       Die einst supermilden Strafen für Raser-Todesfälle wurden härter.
       Bewährungsstrafen wurden zur Ausnahme. Es gab erste Anklagen wegen
       vorsätzlicher Tötung. Und dann kam das Berliner Urteil: Mord, lebenslang –
       das andere Extrem. So radikalisierte sich die Justiz unter dem Druck der
       öffentlichen Stimmung binnen weniger Jahre von viel zu milden
       Bewährungsstrafen zum völlig übertriebenen Mordvorwurf mit Lebenslang. Es
       ist gut, dass der BGH nun etwas Druck aus dem Kessel nimmt.
       
       ## Schematische Lösungen abgelehnt
       
       Zurecht hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass die Raser nicht
       nur eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, sondern auch für ihr
       eigenes Leben. Hier einen Vorsatz zu unterstellen, ist fraglich.
       Strafrechtlich kommt es ja auf diese Unterscheidung an: Handelten die Täter
       in bewusster Fahrlässigkeit und denken „es wird schon gut gehen“? Oder
       sagen sie sich: „Na, wenn schon“ und nehmen mögliche Unfälle gleichgültig
       hin?
       
       Der BGH lehnt schematische Lösungen nun generell ab. Weder könne man Rasern
       unterstellen, dass sie sich stets unverwundbar fühlen, noch dass ihr
       Handeln immer von Rücksicht geprägt ist. Es komme also immer auf den
       Einzelfall an, ob ein Gericht Vorsatz oder Fahrlässigkeit annehmen muss.
       
       Diese BGH-Vorgabe klingt differenziert, verdeckt aber zugleich, dass hier
       doch eine Schere aufgeht. Bei fahrlässiger Tötung ist die Obergrenze fünf
       Jahre, bei Mord gibt es dagegen nur „lebenslang“, also mindestens 15 Jahre.
       Dabei sind die Unterschiede zwischen „wird schon gutgehen“ und „na wenn
       schon“ minimal. Deshalb kommt es in der Praxis jetzt auf ausgewogene
       Lösungen an.
       
       ## Angemessene Strafen unter „lebenslänglich“
       
       Der Gesetzgeber hat inzwischen eine Lösung gefunden, die auch Mittelwege
       erlaubt. Wer ein illegales Autorennen fährt, kann jetzt mit bis zu zehn
       Jahren Haft bestraft werden, wenn dabei ein Mensch stirbt. Auf einen
       Tötungsvorsatz kommt es nun nicht mehr an. Der neue Strafparagraph erlaubt
       also harte, schuldangemessene Strafen, bleibt aber deutlich unter dem
       exzessiven „lebenslänglich“.
       
       So hat die Raser-Szene ungewollt sogar zur Modernisierung des
       Verkehrsstrafrechts beigetragen. Die Strafen für tödliche Raserunfälle
       entsprechen heute eher als früher dem Grad an Rücksichtslosigkeit der
       Täter. Das wird zwar nicht zur Abschreckung führen, aber zumindest zur
       Beruhigung in der nicht-rasenden Mehrheit der Bevölkerung.
       
       2 Mar 2018
       
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