# taz.de -- Prozess gegen mutmaßliche Folterer: 24 beispielhafte Fälle
       
       > In Koblenz beginnt das erste Verfahren gegen zwei mutmaßliche Folterer
       > des Assad-Regimes. Die Anklage stützt sich auf Aussagen von Opferzeugen.
       
 (IMG) Bild: Die Nebenkläger sprechen nach dem ersten Prozesstag im Koblenzer Gerichtsgebäude mit der Presse
       
       KOBLENZ taz | Jasper Klinge steht vor einem riesigen Fenster, dahinter
       Bäume in frischem Grün und ein Himmel, an dem kein Wölkchen zu sehen ist.
       Die Frühlingssonne, das merkt man bereits in diesen Vormittagsstunden, wird
       einen warmen Tag bringen. Doch als Klinge zu sprechen beginnt, macht sich
       drinnen im Saal, wo Klinge vor dem Fenster steht, das Frösteln breit.
       Klinge ist Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft und setzt nun an, um
       eine Anklage zu verlesen, die es so noch nicht gab. [1][In Deutschland
       nicht und auch nicht weltweit.]
       
       „Ich klage an“, sagt Klinge jetzt und dann spricht er von Verbrechen gegen
       die Menschlichkeit, von 58-fachem Mord und Folter in mindestens 4.000
       Fällen, von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Erstmals müssen sich
       mutmaßliche Folterknechte des Regimes von Syriens Machthaber Baschar
       al-Assad vor Gericht verantworten. Hier in Saal 128, Koblenzer
       Oberlandesgericht, Staatsschutzsenat.
       
       Auf der anderen Seite des Saals sitzen die beiden Angeklagten. Anwar R.,
       57, Brille, grauer Schnäuzer. Der Hauptangeklagte, hält sich aufrecht, auch
       als die Kamerateams vor Beginn der Verhandlung filmen dürfen, versteckt er
       sich nicht. Eyad A., der 43-jährige Mitangeklagte, hat sich da ganz in
       seine Kapuze verhüllt, weil er zudem – als einziger der Prozessbeteiligten
       – eine Maske trägt, sieht man von ihm nicht viel, auch als er die
       Kopfbedeckung abnehmen muss. Eyad A. steht wegen Beihilfe zu Verbrechen
       gegen die Menschlichkeit hier vor Gericht, aber im Vergleich zu Anwar R.
       ist er ein kleiner Fisch.
       
       Beide Angeklagte haben, so führt es Bundesanwalt Klinge aus, dem syrischen
       Allgemeinen Geheimdienst angehört und waren Teil der berüchtigten Abteilung
       251, die für die Sicherheit in Damaskus und der Umgebung zuständig war. Als
       es in Syrien 2011 vermehrt zu Kritik am Assad-Regime kam, seien die
       syrischen Geheimdienste und das Militär zunehmend brutaler gegen
       tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle vorgegangen. Eine Vielzahl
       von diesen landete in den Gefängnissen, die von den Geheimdiensten und der
       Militärpolizei im ganzen Land betrieben wurden. „In den Hafteinrichtungen
       wurden die Insassen durchgängig auf massive Art und Weise gefoltert“, sagt
       der Bundesanwalt. Anwar R. hat, so liest Klinge weiter aus der Anklage vor,
       in der Abteilung 251 die Ermittlungsabteilung samt einem angeschlossenen
       Gefängnis geleitet, das „al-Khatib“ genannt wird und im Zentrum von
       Damaskus liegt.
       
       Was Klinge und sein Kollege nun verlesen, ist schwer auszuhalten. 24
       einzelne Fälle von Folteropfern führen sie auf, durchnummeriert, einer nach
       dem anderen. Laut Anklage sind alle von ihnen geschlagen worden, mit
       Schläuchen, Kabeln, Stöcken, Gürteln, manche sogar mit Metallrohren, häufig
       auf die Fußsohlen, die besonders empfindlich sind, oder in die Genitalien.
       Viele erhielten Elektroschocks. Manche wurden in Autoreifen gezwängt und
       dann verprügelt, andere auf einen Stuhl geschnallt, dessen Lehne so weit
       nach hinten gebogen wurde, dass der Rücken überstreckte. Gefangene wurden
       mit den Händen an der Decke aufgehängt, sodass nur die Zehenspitzen den
       Boden berühren. Einer Frau wurde dann an die Brüste und zwischen die Beine
       gefasst, einem Mann ein Stock in den After eingeführt. Und alle hörten sie
       die Schreie der anderen Gefolterten.
       
       Auch sonst herrschten in al-Khatib unmenschliche und erniedrigende
       Bedingungen, führt die Anklage weiter aus: ungenießbares Essen, verweigerte
       Körperpflege, keine medizinische Versorgung, nur ein Toilettengang täglich.
       Die Zellen sollen so überfüllt gewesen sein, dass kein Platz zum Hinsetzen
       oder gar Hinlegen war, die Gefangenen mussten zum Teil im Stehen schlafen.
       
       Anwar R. habe die Befehlsgewalt über die Vernehmungsbeamten gehabt und sei
       der militärische Vorgesetzte des Gefängnispersonals gewesen, so heißt es in
       der Anklage weiter. In dem Zeitraum zwischen dem 29. April 2011 und 7.
       September 2012 seien mindestens 4.000 Häftlinge während der gesamten Dauer
       der Inhaftierung gefoltert worden, mindestens 58 Menschen sind, so sagt es
       jetzt Klinge, in dieser Zeit an den Folgen der Misshandlungen gestorben.
       Anwar R. habe die Beamten eingeteilt und ihren Einsatz überwacht. Er habe
       während des gesamten Tatzeitraums über das Ausmaß der Folterungen Bescheid
       gewusst auch darüber, dass Häftlinge aufgrund der massiven Gewalt starben.
       
       Sechs Männer sitzen mit ihren Rechtsanwälten in Saal 128 zwischen Anklägern
       und Angeklagten, sechs Männer, die diese Qualen in al-Khatib überlebt
       haben. Sie haben bei der Bundesanwaltschaft ausgesagt und treten als
       Nebenkläger im Prozess auf. Jetzt sitzen sie hier nur wenige Meter von
       ihrem mutmaßlich ehemaligen Peiniger entfernt und hören nicht nur von ihrem
       eigenen Schicksal, sondern auch von denen vieler anderer. „Es ist
       schrecklich, all das zu hören“, sagt Ferras Fayyad, einer von ihnen,
       später, als der erste Prozesstag beendet ist. Aber der Prozess sei sehr
       wichtig, nicht nur für ihn, [2][sondern für alle Opfer]. „Wir wollen, dass
       die Wahrheit hier aufgedeckt wird über die systematische Folter in Syrien,
       die auch heute, in diesem Moment, weiter geht“, sagt auch Hussein Ghree,
       ein anderer Nebenkläger.
       
       „Wir haben 24 Geschichten über 24 Personen gehört, die schlimmsten
       Misshandlungen unter unmenschlichsten Bedingungen“, betont auch
       Rechtsanwalt Patrick Kroker, der gemeinsam mit einem Kollegen Ghree und
       weitere Nebenkläger vertritt. „Das war sogar für uns schwer erträglich.“ Um
       so wichtiger aber sei es, „dass die beiden Angeklagten sich diese Vorwürfe
       im Detail anhören müssen – Geschichte für Geschichte von 24 Menschen, die
       für viele, viele mehr stehen“. Kroker ist Syrienexperte des European Center
       for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, das seit Jahren mit
       syrischen Anwälten, Zeugen und Überlebenden zusammenarbeitet. Das Center
       hat seit 2016 mehrere Strafanzeigen wegen systematischer Folter in Syrien
       gestellt – nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen
       Ländern.
       
       Bislang blieben Kriegsverbrechen des syrischen Regime unbestraft. Wegen des
       russischen Vetos im Weltsicherheitsrat können sie weder vor den
       internationalen Strafgerichtshof in Den Haag noch vor ein Sondertribunal
       gebracht werden. So bleibt derzeit nur die Verfolgung nach dem
       Völkerstrafrecht auf nationaler Ebene.
       
       In Deutschland ist dies möglich, weil hier seit 2002 das sogenannte
       Weltrechtsprinzip im deutschen Völkerrechtsstrafgesetz verankert ist.
       Seitdem kann die Justiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann
       verfolgen, wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind. Die Verfahren gegen
       Anwar R. und seinen Mitangeklagten sind nicht die einzigen. Seit 2014 sind
       rund 20 Ermittlungsverfahren gegen ehemalige syrische Regimefunktionäre
       eingeleitet worden. Der prominenteste Fall ist Jamil Hassan, der ehemalige
       Leiter des syrischen Luftwaffengeheimdienstes, gegen den der
       Bundesgerichtshof 2018 einen internationalen Haftbefehl erlassen hat.
       
       Anwar R. will kurz vor Weihnachten 2012 einen erstaunlichen Willenswandel
       vollzogen haben. Er setzte sich damals mit seiner Familie nach Jordanien ab
       und beriet dann den syrischen Widerstand. Im Sommer 2014 zog er nach
       Deutschland, beantragte Asyl und ließ sich im Norden Berlins nieder. Doch
       er fühlte sich verfolgt und ging zur Polizei. Den Beamten erzählte er, dass
       er sich vom syrischen und russischen Geheimdienst bedroht fühle und auch,
       dass er Teil des syrischen Systems gewesen sei. Der Generalbundesanwalt
       leitete Ermittlungen ein. Seit Februar vergangenen Jahres sitzt Anwar R. in
       Untersuchungshaft.
       
       Zu seiner Schuld hat er sich bislang nicht bekannt. Sein Anwalt hat am
       Donnerstag angekündigt, dass R. eine schriftliche Erklärung abgeben will,
       nicht nur zu seiner Person, sondern auch zu den Vorwürfen. Möglicherweise
       schon in der kommenden Woche. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
       
       23 Apr 2020
       
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