# taz.de -- Online-Diskussion zu Strafverfolgung: Recht gegen Staatsterror
       
       > Claudia Roth spricht mit Experten über den Prozess gegen syrische
       > Folterer. Gibt es Gerechtigkeit vor deutschen Gerichten?
       
 (IMG) Bild: Khubaib-Ali Mohammed, Feras Fayyad und Mohammad Alshaar, Nebenkläger im Prozess
       
       Zu Beginn der Veranstaltung lässt die Moderatorin ein Bild hochladen. Fünf
       rotbräunliche Stoffstreifen sind darauf, die auf den ersten Blick
       schmuddelig wirken. Schaut man genauer hin, ist arabische Schrift zu
       erkennen, geschrieben in einer Mischung aus Blut und Rost. Es sind die
       Namen von über 80 Häftlingen, die in einem Gefängnis des syrischen
       Geheimdienstes gemeinsam in einer Zelle saßen.
       
       Mansour Omari, einer der Gefangenen, hat sie herausgeschmuggelt und die
       Angehörigen der Inhaftierten über deren Verbleib informiert. Viele
       Menschen, die in Syrien verschwinden, sitzen an geheimen Orten im
       Gefängnis. Die Angehörigen wissen oft nicht, wo sie geblieben sind, ob sie
       noch leben.
       
       Die Heinrich-Böll-Stiftung lud gemeinsam mit dem European Center for
       Constitutional and Human Rights (ECCHR) jetzt zu einer Onlinediskussion mit
       dem Titel „Strafverfolgung ohne Grenzen – Gerechtigkeit für
       Völkerrechtsverbrechen vor deutschen Gerichten“. Anlass ist der
       „Al-Khatib-Prozess“, der seit April vor dem Koblenzer Oberlandesgericht
       läuft. Erstmals weltweit müssen sich zwei Geheimdienstmitarbeiter des
       syrischen Assad-Regimes wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit
       verantworten.
       
       [1][Der Hauptangeklagte, Anwar R., war verantwortlich für das berüchtigte
       Gefängnis al-Khatib] in Damaskus. Er ist wegen 58-fachem Mord, Folter in
       mindestens 4.000 Fällen, Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt.
       Mit dem Al-Khatib-Prozess werde „Justizgeschichte geschrieben“, sagt die
       grüne Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth.
       
       ## Russland und China verhindern Stafverfolgung im ICC
       
       Eigentlich sollten solche Verbrechen „international aufgearbeitet und
       geahndet“ werden, [2][dafür sei der Internationale Strafgerichtshof (ICC)
       in Den Haag gegründet worden]. Doch weil Russland und China eine Befassung
       des ICC mit den Verbrechen des syrischen Regimes im UN-Sicherheitsrat
       verhindern, wurde die deutsche Justiz aktiv.
       
       Im hiesigen Völkerstrafrecht ist das sogenannte Weltrechtsprinzip
       verankert. Deshalb können hier Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch
       dann verfolgt werden, wenn Täter und Opfer keine Deutschen sind. Der
       Al-Khatib-Prozess, so Roth, sei ein Signal an die Syrerinnen und Syrer:
       „Wir haben euch nicht vergessen.“
       
       Patrick Kroker vom ECCHR, der im Al-Khatib-Verfahren Folterüberlebende als
       Nebenkläger vertritt, hob positiv hervor, dass die deutschen Behörden aktiv
       wurden. Auch gegen den ehemaligen Leiter des syrischen
       Luftwaffengeheimdienstes Jamil Hassan wurde 2018 ein internationaler
       Haftbefehl verhängt. Insgesamt, so Kroker, führe der Generalbundesanwalt
       110 Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
       Allerdings würde „die Folter durch US-Militärangehörige seit 9/11 bisher
       nicht angefasst“.
       
       ## Unter den Beweisen sind auch die Caesar-Fotos
       
       Am Al-Khatib-Verfahren sei aber vieles richtig. Wichtige Beweise seien
       gesichert worden. Manche der etwa 20 Überlebenden, die als Nebenkläger
       auftreten, hätten schon ausgesagt. Auch [3][die sogenannten Caesar-Fotos
       von gestorbenen Häftlingen], die ein syrischer Militärfotograf aus dem Land
       schmuggeln konnte, sind als Beweise bereits eingebracht. Doch, so
       kritisierte Kroker, sei sexualisierte Gewalt bislang lediglich als
       spezifische Einzeltat eingestuft, nicht aber als Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit.
       
       Dies bemängelte auch die syrische Anwältin und Frauenrechtlerin Joumana
       Seif. So sei sexualisierte Gewalt nicht Bestandteil des Haftbefehls gegen
       Hassan. Auch nicht bei den anderen Strafanzeigen, die das ECCHR 2017 gegen
       Mitglieder des Assad-Regimes stellte. Diese Opfer hätten „keinen Zugang zu
       Gerechtigkeit“. Auch vor dem ICC nicht, wie Leonie Steinl von der
       Humboldt-Universität ergänzte. Es habe dort noch keine rechtskräftige
       Verurteilung wegen sexualisierter und geschlechtspezifischer Gewalt
       gegeben.
       
       [4][Wassim Mukdad, Folterüberlebender und einer der Nebenkläger in
       Koblenz], betonte, wie wichtig der Koblenzer Prozess sei. Er erreiche aber
       die syrische Öffentlichkeit nur schwer. „Es ist komisch, dass alles auf
       Deutsch stattfindet, obwohl der Angeklagte und die Opfer Syrer sind“, sagte
       Mukdad. Im Gerichtssaal seien die deutschen Medien. Die arabischen
       versuchten draußen, Informationen über das Verfahren zu bekommen. „Die
       Zugangsschwelle für die arabische Öffentlichkeit ist zu hoch“, sagt auch
       Rechtsanwalt Kroker.
       
       16 Nov 2020
       
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