# taz.de -- Protest gegen Racial Profiling: Lauter Pappnasen
       
       > Weil ein Mann einen Polizisten in Hamburg vermeintlich beleidigt hatte,
       > stand er vor Gericht. In zweiter Instanz wurde das Verfahren eingestellt.
       
 (IMG) Bild: Dem Anlass entsprechend gekleidet: Unterstützer*innen vor Prozessbeginn
       
       Hamburg taz | Mit langen Nasen aus Pappe betraten rund zehn Besucher*innen
       den Gerichtssaal. Sie trugen sie auch noch, als die Verhandlung schon
       begonnen hatte. Mit dem Begriff Pappnase haben sie offenbar kein Problem.
       Anders als ein Polizist, der von einem Anwohner der Hamburger Hafenstraße
       so genannt wurde und ihn deshalb wegen Beleidigung und Widerstand gegen
       Vollstreckungsbeamte angezeigt hatte.
       
       Am Montag stand Janosch V., der eigentlich anders heißt, deshalb vor
       Gericht. Das Amtsgericht hatte ihn bereits zu einer Geldstrafe von 600 Euro
       verurteilt. Dagegen legte zuerst die Staatsanwaltschaft Berufung ein, dann
       auch der Beschuldigte.
       
       Hintergrund des Verfahrens sind die [1][Kontrollen der Task Force Drogen].
       Weil der Bereich der Hafenstraße als gefährlicher Ort eingestuft wurde,
       darf die Polizei Menschen verdachtsunabhängig kontrollieren. Schon lange
       kritisieren unter anderem Anwohner*innen das Racial Profiling, welches
       hauptsächlich Schwarze Menschen trifft. Dies kritisierte auch Janosch V. in
       seiner im Prozess verlesenen Erklärung.
       
       An dem vermeintlichen Tatabend im September 2018 habe die Polizei
       stundenlang in der Straße patrouilliert, Menschen hätten sich nicht
       getraut, den Hinterhof eines Hauses zu verlassen. V. und andere haben den
       Polizist*innen gegenüber immer wieder ihren Unmut darüber geäußert und
       ihnen vorgeworfen, dass es sich um eine [2][unrechtmäßige rassistische
       Maßnahme] handle. Als ein Polizist V. aufforderte, nicht so laut zu
       schreien, soll dieser eben „Pappnase“ gesagt haben. Die Äußerung räumte V.
       vor Gericht ein, den Widerstand nicht. Aus Sicht des Verteidigers Lino
       Peters ist „Pappnase“ keine strafbare Beleidigung.
       
       „Sehr kränkend und beleidigend“ sei es für ihn gewesen so genannt zu
       werden, sagte der Polizist vor Gericht. Weil V. seine Personalien nicht
       angeben wollte und immer mehr Menschen dazu kamen, habe er Verstärkung
       angefordert. V. habe aggressiv gewirkt, weshalb er von mehreren Beamten zu
       Boden gebracht und gefesselt wurde. Und weil er dabei seine Arme unter
       seinem Körper gehalten und seine Muskeln angespannt haben soll, wurde ein
       Widerstand daraus.
       
       Das Vorgehen der Festnahme wurde von der Richterin immer wieder
       hinterfragt. Warum V. nicht einfach hätte abgeführt werden können und ob er
       selbst beruhigend auf die Situation eingewirkt habe, wollte sie von dem
       Polizisten wissen. Ein anderer Polizist hatte in seinem Bericht
       geschrieben, der Beschuldigte habe gesagt, alle sollten ruhig bleiben, es
       sei doch nichts passiert.
       
       Auf die Fragen reagierte der Polizist mit fortlaufender Vernehmung
       zunehmend genervt. Bei Fragen des Verteidigers Lino Peters wandte er sich
       immer wieder an die Richterin, ob er antworten müsse. Er musste. Und so
       antwortete er auf Peters’ Frage, ob er sich bei der Polizei mal mit
       institutionellem Rassismus auseinandergesetzt habe: „Institutioneller
       Rassismus, was soll das eigentlich sein?“ Das sei ein weit gefasster
       Begriff, sicher habe er sich mal damit beschäftigt.
       
       Bevor die Vernehmung des Polizisten nach einer Pause fortgesetzt und auch
       weitere Beamte als Zeugen vernommen werden konnten, wurde das Verfahren auf
       Antrag der Staatsanwaltschaft gegen die Zahlung von 600 Euro eingestellt.
       Verurteilt ist V. damit nicht. Er erklärte, dass er sich wünsche, dass es
       weiterhin eine Auseinandersetzung über Rassismus gebe und diese respektvoll
       stattfindet.
       
       „Respektlosigkeit beginnt in diesem Fall mit der Art der polizeilichen
       Aufträge in der Hafenstraße“, sagte Peters nach Ende des Prozesses.
       
       Diese wiederum könnten eine weitere Dimension erreicht haben, wenn man
       Plakaten glaubt, die in der vergangenen Woche auftauchten. Auf denen wird
       darauf hingewiesen, dass die Polizei für ihre Überwachungsmaßnahmen in der
       Bernhard-Nocht-Straße extra eine Wohnung angemietet habe. Fragen der taz
       dazu wollte die Polizei „aus grundsätzlichen Erwägungen“ nicht beantworten.
       
       11 Feb 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Racial-Profiling-auf-St-Pauli/!5494791
 (DIR) [2] /Stigmatisierende-Kontrollen/!5456780
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marthe Ruddat
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Polizei Hamburg
 (DIR) Polizei
 (DIR) Prozess
 (DIR) St. Pauli
 (DIR) Racial Profiling
 (DIR) Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
 (DIR) Legalisierung Marihuana
 (DIR) Polizei Berlin
 (DIR) Racial Profiling
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Racial Profiling auf St. Pauli: Vom Tellerwäscher zum Arbeitslosen
       
       In einem offenen Brief kritisiert ein Gastronom die Strategie der
       Drogenbekämpfung der Polizei. Für einen seiner Mitarbeiter hat die Folgen.
       
 (DIR) Vor Gericht wegen 0,33 Gramm: Politisch motivierte Anklage?
       
       In Hamburg steht ein Gambier wegen eines halben Joints vor Gericht. Die
       Verteidigerin ist überzeugt, dass es nicht allein um den Joint geht.
       
 (DIR) Racial Profiling in Berlin: Alexanderplatz abschaffen
       
       Die Polizei darf an „kriminalitätsbelasteten Orten“ verdachtsunabhängig
       kontrollieren. Ein Rechtsgutachten hält das für unrechtmäßig.
       
 (DIR) Racial Profiling auf St. Pauli: Polizeikontrollen kontrollieren
       
       Mit der steigenden Zahl der Kontrollen der Task Force Drogen wächst der
       Widerstand von AnwohnerInnen. Die werfen der Polizei Rassismus vor.