# taz.de -- Racial Profiling in Berlin: Alexanderplatz abschaffen
       
       > Die Polizei darf an „kriminalitätsbelasteten Orten“ verdachtsunabhängig
       > kontrollieren. Ein Rechtsgutachten hält das für unrechtmäßig.
       
 (IMG) Bild: Dürfen hier verdachtsunabhängig kontrollieren: Polizist*innen am Alex
       
       Berlin taz | Die Abschaffung von Sonderrechtszonen für die Polizei fordert
       die Berliner Kampagne „Ban! Racial Profiling“. Ein am Montag
       veröffentlichtes Rechtsgutachten der zivilgesellschaftlichen Initiative
       kommt zu dem Schluss, dass die polizeiliche Definition und Ausweisung
       sogenannter kriminalitätsbelasteter Orte rechtlich auf wackligen Füßen
       stehen. Laut Gutachten bestehen „ernsthafte Zweifel an der
       Verfassungsmäßigkeit“ der entsprechenden Abschnitte des Berliner
       Polizeigesetzes (ASOG). Die Regelung verletze unter anderem die
       informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst über persönliche
       Informationen zu bestimmen, und das Diskriminierungsverbot.
       
       In Berlin darf die Polizei an selbst definierten „kriminalitätsbelasteten
       Orten“ wie Alexanderplatz, Kottbusser Damm oder Görlitzer Park bisher
       anlasslos und verdachtsunabhängig Personen kontrollieren. Die Regelung
       zieht aus Sicht des Bündnisses [1][zwangsläufig Racial Profiling, also
       rassistische Polizeiarbeit], nach sich.
       
       Im Koalitionsvertrag hat Rot-Rot-Grün zwar vereinbart, rassistische
       Kontrollen einzudämmen und bestimmte Paragrafen zu streichen – passiert ist
       seither allerdings noch nichts. Die Grünen sind [2][gegen
       verdachtsunabhängige Kontrollen] und haben kürzlich vorgeschlagen, [3][eine
       Art Ticketsystem einzuführen], mit dem Betroffene übermäßige Kontrollen
       nachweisen können sollen. Die Linke ist sogar ganz für die Abschaffung der
       Sonderrechtszonen und bemängelt, dass entsprechende Forderungen der SPD in
       Verhandlungen um das neue Polizeigesetz gebremst würden. Die SPD sprach
       sich gegenüber der taz allerdings für die Beibehaltung der
       verdachtsunabhängigen Polizeibefugnisse an „kriminalitätsbelasteten Orten“
       aus.
       
       Unterdessen „berichten Schwarze und Menschen mit Migrationshintergrund von
       häufigen Kontrollen an diesen Orten aufgrund rassistischer Zuschreiben“,
       sagt Biplab Basu von der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt.
       Man habe das Gutachten beauftragt, weil es noch immer weder Dokumentation
       von Identitätsfeststellungen noch einen Klageweg gegen Racial Profiling
       gebe. Finanziert hat das Gutachten die sich als [4][ethisches Unternehmen
       vermarktende Kosmetikfirma Lush].
       
       ## Rassismus gesetzlich festgeschrieben
       
       Die Knackpunkte liegen laut Gutachten [5][im Paragraf 21 des Berliner
       Polizeigesetzes (ASOG)]. Problematisch, so Rechtsanwältin Maren Burkhardt
       und Rechtswissenschaftler Cengiz Barskanmaz vom Max-Planck-Institut, seien
       insbesondere eine intransparente Definition der „kriminalitätsbelasteten
       Orte“ und dass die Polizei laut ASOG dafür auch aufenthaltsrechtliche
       Kriterien heranziehen könne – damit seien Kontrollen anhand äußerlicher
       Merkmale gesetzlich festgeschrieben.
       
       „Die anlasslose Kontrolle ist ein juristischer Fremdkörper, deren
       faktischer Nutzen wenig erwiesen ist“, sagt Burkhardt, die angibt, als im
       Strafrecht tätige Rechtsanwältin sehr häufig mit Racial Profiling in
       Kontakt gekommen zu sein. Nur wenige Betroffene gingen gegen konkrete
       Maßnahmen vor, weil anlasslose Kontrollen nicht dokumentiert würden und
       Racial Profiling häufig vor Gericht schwer beweisbar sei – zumal der
       Rechtsweg teuer sei.
       
       Besonders problematisch ist aus ihrer Sicht, dass Betroffene von Racial
       Profiling nicht grundsätzlich gegen eine Einstufung von
       kriminalitätsbelasteten Orten klagen können. Die Sonderrechtszonen der
       Polizei verstießen somit gegen das verfassungsrechtliche Gebot des
       Gesetzesvorbehalts. Zwar wurden verdachtsunabhängige Kontrollen in
       Polizeigesetzen seit Anfang der 90er Jahre länderübergreifend eingeführt
       und sind anerkannt, dennoch sei juristisch völlig unklar, wer eigentlich
       zum Ausweisen einer solchen bürgerrechtsfreien Zone befugt sei. Die
       Ausweisung dieser Zonen sei ein intransparentes und rein internes
       polizeibehördliches Verfahren, so Burkhardt.
       
       ## GdP: Berliner Polizei betreibt kein Racial Profiling
       
       Tatsächlich definiert die Polizei sich [6][ihre Sonderrechtszonen selbst].
       Die zuständige Direktion bewertet die Lage im eigenen
       Verantwortungsbereich, bevor sie mit LKA, Justitiariat und der
       Polizeipräsidentin eine Entscheidung über eine Einstufung trifft. „Viele
       schwere Straftaten“ sind laut Polizei dafür maßgeblich, wobei die Grenzen
       sich an der aktuellen Kriminalitätslage ausrichteten.
       „Kriminalitäsbelastete Orte“ könnten zudem „bei Bedarf“ vergrößert oder
       auch verkleinert werden.
       
       Aus Sicht des Rechtswissenschaftlers Cengiz Barskanmaz verstößt das
       Berliner Polizeigesetz zudem gegen das grundgesetzlich festgeschriebene
       Diskriminierungsverbot. Besonders deutlich werde dies, weil die Polizei
       explizit jene Plätze zu kriminalitätsbelasteten Orten machen kann, wo es
       den Verdacht gebe, dass „sich dort Personen treffen, die gegen
       aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen“ (ASOG). Dies wiederum
       machten Polizist*innen am Aussehen fest. Das habe eine stigmatisierende
       Wirkung, so Barskanmaz. Entsprechend würden hauptsächlich Nichtweiße
       kontrolliert – entgegen etwa der Behauptung der Gewerkschaft der Polizei
       (GdP), dass die Polizei Racial Profiling in Berlin nicht betreibe, hält der
       Grünen-nahe Lobby-Verein Polizei Grün vor allem den
       Aufenthaltsrechts-Passus für „einen Freibrief für Racial Profiling“.
       
       Während die generelle Abschaffung von kriminalitätsbelasteten Orten derzeit
       unwahrscheinlich ist, dürfte letzterer Passus in Kürze abgeschafft werden.
       Zumindest das ist wohl in den Verhandlungen um das neue Polizeigesetz
       unstrittig.
       
       13 May 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Berliner-Wochenkommentar-I/!5510763
 (DIR) [2] https://gruene-fraktion.berlin/wp-content/uploads/2019/04/Freiheitsrechtest%C3%A4rkungspaket_Gr%C3%BCne.pdf
 (DIR) [3] /Massnahmen-gegen-Racial-Profiling/!5574682
 (DIR) [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Lush_Retail
 (DIR) [5] http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1265/page/bsbeprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=q&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-ASOGBE2006V3P21&doc.part=S&toc.poskey=
 (DIR) [6] https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.597950.php
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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