# taz.de -- Plagiatsvorwürfe an von der Leyen: Doktortitel verteidigt
       
       > Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen darf ihren Doktortitel
       > behalten. Denn das Muster der Plagiate spreche nicht für eine
       > Täuschungsabsicht.
       
 (IMG) Bild: Hilfe bei der Verteidigung: Ursula von der Leyen und ihre Untergebenen.
       
       Berlin taz | Ursula von der Leyen kann sich entspannen. Die
       Verteidigungsministerin darf ihren Doktortitel behalten. Das hat der Senat
       der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) in einer nichtöffentlichen
       Sitzung am Mittwoch beschlossen. Sieben Senatsmitglieder stimmten dafür,
       einer dagegen, ein weiterer enthielt sich der Stimme.
       
       Es läge „kein durch Täuschungsabsicht geleitetes Fehlverhalten“ vor,
       begründete Uni-Präsident Christopher Baum im Anschluss an die Sitzung die
       Senatsentscheidung. Zwar enthalte die 1990 erschienene medizinische
       Dissertation von der Leyens Abgeschriebenes, aber das Muster der Plagiate
       spreche nicht für eine Täuschungsabsicht. „Es geht hier um Fehler, nicht um
       Fehlverhalten“, sagte Baum. Das sei ein „entscheidender Unterschied“.
       
       Die CDU-Politikerin hatte ihre frühere Hochschule im Herbst vergangenen
       Jahres um eine Überprüfung der Arbeit gebeten, nachdem ihr Plagiatsjäger
       schwere Regelverstöße vorgeworfen hatten. Auf der Internetseite „Vroniplag
       Wiki“ ist von Plagiatsfundstellen auf 27 von 62 Seiten der Dissertation die
       Rede. Von der Leyen hatte die Vorwürfe stets abgestritten.
       
       Mit seinem Beschluss folgte der Senat dem Votum der Uni-Kommission „Gute
       Wissenschaftliche Praxis“, die rund ein halbes Jahr die Dissertation
       überprüft hatte. Die Kommission fand „klare Mängel“ im Wesentlichen in der
       Einleitung der Arbeit, die den sperrigen Titel „C-reaktives Protein als
       diagnostischer Parameter zur Erfassung eines Amnioninfektionssyndroms bei
       vorzeitigem Blasensprung und therapeutischem Entspannungsbad in der
       Geburtsvorbereitung“ trägt. „Konkret geht es um Fehler in der Form von
       Plagiaten, also Übernahme fremder Textpassagen, ohne die Originalautoren
       korrekt zu kennzeichnen“, erläuterte Baum.
       
       ## Kein „bewusste Täuschung“
       
       Trotzdem sei das noch kein Grund, ihr den Titel abzuerkennen. „Es gibt
       keine Anhaltspunkte für eine bewusste Täuschung“, sagte der
       Hochschulpräsident. Auch stellten die von der Ministerin begangenen Fehler
       den wissenschaftlichen Wert der Arbeit „nicht grundsätzlich infrage“.
       
       Für „eindeutig ausgeräumt“ erklärte Baum auch Vorwürfe, von der Leyen habe
       bei der Behandlung und Untersuchung von Patienten ihrer Studie ethischer
       Regeln verletzt. „Die Durchführung der Studie erfolgte im Einklang mit den
       geltenden ethischen Normen“, sagte der Uni-Präsident. Er versicherte, die
       Überprüfung der Dissertation sei „sorgfältig, objektiv, ergebnisoffen und
       ohne Ansehen der Person“ erfolgt. Er räumte allerdings ein: „Das Verfahren
       ist aufgrund des Bekanntheitsgrades von Ursula von der Leyen natürlich ein
       besonderes Verfahren.“
       
       Die Verteidigungsministerin, die sich zurzeit in den USA aufhält, reagierte
       erleichtert auf den Senatsspruch. „Ich bin froh, dass die Universität nach
       eingehender Prüfung zum Schluss gekommen ist, dass meine Experimente für
       die medizinische Forschung relevant waren und die Arbeit insgesamt die
       wissenschaftlichen Anforderungen erfüllt“, ließ von der Leyen in einer
       ersten Stellungnahme über ihr Ministerium wissen. Sie räumte allerdings
       ein: „Teile meiner damaligen Arbeit entsprechen nicht den Maßstäben, die
       ich an mich selber stelle.“
       
       9 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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