# taz.de -- Minderjährige Flüchtlinge in Berlin: Viele Wochen ohne Beistand
       
       > Flüchtlingsrat und Grüne kritisieren den Umgang mit minderjährigen
       > unbegleiteten Flüchtlingen. Die bräuchten von Tag eins an einen
       > unabhängigen Rechtsvormund.
       
 (IMG) Bild: Kundgebung in Berlin für einen fairen Umgang mit minderjährigen Geflüchteten
       
       Berlin taz | Der Flüchtlingsrat Berlin und die Grünen kritisieren den
       Umgang des Landes mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen als
       rechtswidrig. Berlin lasse die jungen Menschen zu lange ohne einen Vormund
       – das verstoße gegen europäisches und deutsches Recht.
       
       Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder oder Jugendliche, die
       ohne ihre Eltern nach Berlin fliehen. Letztes Jahr kamen rund 1.700 nach
       Berlin, 2023 waren es 3.100. Fast 90 Prozent von ihnen sind männlich, die
       wichtigsten Herkunftsländer sind die Ukraine, Syrien, Afghanistan, die
       Türkei und Benin. Weil die Jugendhilfe zu wenige Kapazitäten hat, werden
       die Jugendlichen erst einmal mehrere Wochen „geparkt“ – oder wie es im
       Amtsdeutsch heißt: „vorläufig in Obhut genommen“.
       
       Diese Zeit beträgt laut der Senatsverwaltung für Bildung 74 bis 80 Tage.
       Währenddessen leben die Jugendlichen in Heimen, die oft nicht ausreichenden
       pädagogischen Standards entsprechen, ein Schulbesuch erfolgt nicht. Und:
       Sie erhalten keinen Vormund, das heißt, es wird keine erwachsene Person an
       ihre Seite gestellt, die ihre Interessen gegenüber Behörden und Ärzten
       vertritt.
       
       Stattdessen gibt es 15 Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Jugend und
       Bildung, die in einer Art Schichtsystem „Rechtshandlungen“ vornehmen, „die
       zeitlich keinen Aufschub dulden und tatsächlich erforderlich sind“.
       
       ## Notfall-Nummer der Senatsverwaltung
       
       So steht es in einer Antwort von Jugendstaatssekretär Falko Liecke (CDU)
       auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Beispiel: Sollte bei einem
       Jugendlichen eine Blinddarmoperation notwendig sein, kann das Krankenhaus
       bei der Notfall-Nummer der Senatsverwaltung anrufen, und ein dem
       Jugendlichen nicht bekannter Beamter erteilt seine Einwilligung.
       
       Während dieser Wochen ohne Vormund werden allerdings Entscheidungen
       getroffen, die für den weiteren Lebensweg der Jugendlichen große
       Auswirkungen haben – ohne eine erwachsene Person an ihrer Seite, die sie
       über die weitreichenden Behördenentscheidungen informieren und
       gegebenenfalls für sie Rechtsmittel einlegen können. Das betrifft zunächst
       die amtliche Altersschätzung durch die Senatsverwaltung für Jugend: Von
       ukrainischen und kurdischen Jugendlichen abgesehen, reisen die allermeisten
       ohne Identitätspapiere ein.
       
       Die Tatsache der Minderjährigkeit beruht meist nur auf eigenen Aussagen.
       Ein Beamter der Senatsjugendverwaltung schätzt nach einem Gespräch mit dem
       Jugendlichen, ob dieser tatsächlich minderjährig ist. Mehr als 50 Prozent
       werden nach diesem Gespräch als volljährig eingestuft. Davon hängt ab, ob
       der Jugendliche in Deutschland noch zur Schule gehen und ob er in einem
       pädagogisch betreuten Jugendwohnheim wohnen darf oder einer
       Massen-Asylunterkunft zugewiesen wird, wo die Interessen Minderjähriger oft
       untergehen.
       
       Da der Jugendliche zu diesem Zeitpunkt noch keinen Vormund hat, gibt es
       niemanden, der ihm in dem Gespräch zur Seite steht, Argumente vorbringen
       oder gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen kann, wenn er die Schätzung für
       falsch hält. Schlimmer noch: Es sind dieselben 15 Mitarbeiter der
       Senatsverwaltung, die die Interessen der Jugendlichen vornehmen sollen, die
       auch das Alter schätzen. Hier gibt es keine Gewaltenteilung.
       
       ## Keine verlässlichen Zahlen
       
       Das wiederholt sich bei der Frage, in welchem Bundesland die Jugendlichen
       leben und ihren Asylantrag stellen können. Diese Frage wird auch bei
       unbegleiteten Minderjährigen per Zufallsprinzip nach dem „Königsteiner
       Schlüssel“ entschieden. Da Minderjährige erst seit letztem Sommer aus
       Berlin umverteilt werden, liegen noch keine verlässlichen Zahlen vor, wie
       viele das betrifft. Allerdings ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die
       Behörde sogenannte „Verteilungshindernisse“ prüfen muss: Leben
       beispielsweise Verwandte eines Jugendlichen in Berlin, wäre das ein
       Hindernis, ihn in ein anderes Bundesland zu verteilen.
       
       Dasselbe gilt, wenn eine ganze Gruppe von Jugendlichen über Monate
       gemeinsam auf der Flucht war. Diese Gruppe sollte dann nicht
       auseinandergerissen werden, weil während der oft gefährlichen Flucht
       menschliche Bindungen entstanden sind. Doch auch hier obliegt ein und
       demselben Mitarbeiter der Senatsjugendverwaltung die Vertretung der
       persönlichen Interessen des Jugendlichen und die Entscheidung über seine
       Verteilung.
       
       Daniel Jasch vom Flüchtlingsrat sagt der taz, er kenne Fälle, wo
       Jugendliche in ein entferntes Bundesland geschickt wurden, obwohl Verwandte
       in Berlin lebten. „Die Regel, nach der Mitarbeitende der Senatsverwaltung
       die rechtliche Vertretung dieser besonders schutzbedürftigen Kinder und
       Jugendlichen übernehmen, verstößt gegen das Kindeswohl und nationale sowie
       internationale rechtliche Vorgaben“, so Jasch. „Sie führt zu unauflösbaren
       Interessenkonflikten und stellt keine unabhängige Vertretung sicher.“
       
       Bleibt der Jugendliche in Berlin, wird er danach ohne rechtlichen Beistand
       zum Landesamt für Einwanderung geschickt – das bestätigt die
       Senatsverwaltung auf Grünen-Anfrage. Dort erfolgt eine Befragung durch die
       Abteilung „Kriminalitätsbekämpfung und Rückführung“ zu
       Familienverhältnissen, Einreisewegen und Fluchtgründen. Daniel Jasch:
       „Diese ausdrücklich bestätigte Praxis widerspricht eklatant dem Kindeswohl
       und schockiert und verängstigt die Kinder und Jugendlichen enorm.“
       
       ## Ein Interessenkonflikt
       
       Ein Interessenkonflikt besteht zudem bei der Entscheidung über ärztliche
       Behandlungen: Die Senatsverwaltung für Jugend ist einerseits der
       Kostenträger, andererseits soll sie die Interessen der Jugendlichen
       vertreten. Daniel Jasch kennt Fälle, in denen Behandlungen abgelehnt
       wurden, die er selbst für die Jugendlichen für absolut notwendig hielt. „Es
       gab aber nicht einmal eine Person, die für den Jugendlichen dagegen
       Rechtsmittel einlegen konnte.“
       
       Flüchtlingsrat und Grüne fordern, dass die Jugendlichen von Tag eins an
       einen unabhängigen Vormund erhalten, der nicht selbst in
       Behördenentscheidungen eingebunden ist und den die Jugendlichen kennen.
       
       Die bisherige Praxis verstößt nach ihrer Auffassung gegen ein Urteil des
       Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie ein Urteil des
       Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg, wonach den Minderjährigen
       „sofort“ ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt werden muss und
       „Organisationen oder Einzelpersonen, deren Interessen denen des
       unbegleiteten Minderjährigen zuwiderlaufen oder zuwiderlaufen könnten, als
       Vertreter nicht in Betracht kommen“.
       
       Eine Sprecherin von Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) sagte
       der taz, zur Vermeidung von Interessenkonflikten würden
       Vertreterhandlungen, die im Interesse der Minderjährigen liegen, aber dem
       behördlichen Interesse zuwiderlaufen könnten, von Mitarbeitenden des
       juristischen Grundsatzbereichs vorgenommen. Diese Praxis sei von Berliner
       Gerichten bislang nicht beanstandet worden.
       
       In Berlin stehen laut amtlichen Angaben 1.150 Jugendliche unter
       Vormundschaft durch ein bezirkliches Jugendamt – wo allerdings ein
       Mitarbeiter für rund 75 Jugendliche zuständig ist. Knapp 500 Jugendliche
       werden durch einen Vormund von einem freien Träger wie der Caritas oder
       Xenion vertreten, rund 220 durch ehrenamtliche Einzelvormünder.
       
       11 Mar 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marina Mai
       
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