# taz.de -- Maskenbeschaffung vor Gericht: Jens Spahn kommt uns wohl doch nicht ganz so teuer
       
       > Beim Bundesgerichtshof deutet sich ein Teilerfolg der Bundesregierung an:
       > Für viele der 2020 zu viel gekauften Coronamasken muss sie wohl nicht
       > zahlen.
       
 (IMG) Bild: Der Coronamasken-Deal ist jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gelandet
       
       Die Bundesregierung muss nun doch nicht mehrere Milliarden Euro an
       Maskenhändler zahlen. Das deutete sich in der mündlichen Verhandlung des
       lang erwarteten Pilotprozesses beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Allerdings
       muss der Bund wohl zumindest dann bezahlen, wenn er eine verspätete
       Maskenlieferung selbst verursacht hat.
       
       Als im Frühjahr 2020 die Coronapandemie ausbrach, sollte medizinisches
       Personal möglichst mit FFP2-Masken arbeiten. Allerdings gab es in
       Deutschland viel zu wenig Masken. Der damalige Gesundheitsminister Jens
       Spahn (CDU) griff daher zu einem brachialen Mittel des Beschaffungsrechts:
       In einem sogenannten Open-House-Verfahren versprach er Ende März, dass
       jeder Händler, der bis zum 30. April mindestens 25.000 FFP2-Masken liefert,
       dafür mit 4,50 Euro pro Stück bezahlt wird.
       
       Spahns Strategie war mehr als erfolgreich: Jeder Import-Export-Händler mit
       Kontakten nach China versuchte nun, Masken nach Deutschland zu holen. Bald
       wurden Spahn [1][rund eine Milliarde FFP2-Masken angeboten.] Er machte
       deshalb eine Vollbremsung. Schon ab dem 8. April konnten keine neuen
       Angebote mehr eingereicht werden. Und von den bereits zustande gekommenen
       Verträgen versuchte sich der Bund mit umstrittenen Argumenten wieder zu
       lösen: Die angelieferten Masken seien mangelhaft, seien zu spät geliefert
       worden oder die Lieferscheine seien nicht korrekt gewesen. Nur rund 300
       Millionen FFP2-Masken wurden letztlich angekauft.
       
       Die leer ausgegangenen Händler prozessieren seitdem gegen die
       Bundesrepublik. Mit einigem Erfolg – denn das zuständige Oberlandesgericht
       Köln [2][entschied meist zu ihren Gunsten.] Selbst bei Mängeln und
       Verspätungen könne die Bundesregierung nicht einfach von den Verträgen
       zurücktreten, sondern hätte eine „Frist zur Nacherfüllung“ setzen und den
       Händlern eine zweite Chance geben müssen. Weil dies versäumt wurde, müsse
       der Bund die Händler bezahlen.
       
       ## Revision vor dem BGH
       
       Dagegen ging die Bundesregierung vor den Bundesgerichtshof in die Revision,
       wo an diesem Mittwoch verhandelt wurde. Beim BGH zeichnete sich ab, dass
       die Bundesregierung gute Chancen auf einen Teilerfolg hat, weil ein großer
       Teil der Vertragsrücktritte doch anerkannt werden muss.
       
       Zwar teilt der BGH die Auffassung des OLG Köln, dass die Nachfristsetzung
       nicht per AGB ausgeschlossen werden kann, weil dies die Lieferanten
       unangemessen benachteilige. Die Lieferung zu einem fixen Zeitpunkt könne
       aber verlangt werden, wenn der Lieferzeitpunkt für den Käufer von
       „wesentlicher“ Bedeutung ist, betonte der Vorsitzende Richter Ralph Bünger.
       Und so sei es auch im Frühjahr 2020 gewesen: Um die Gesundheitsversorgung
       zu sichern, mussten ganz schnell FFP2-Masken für Krankenhäuser und
       Arztpraxen besorgt werden, so Richter Bünger in einer „vorläufigen
       Einschätzung der Rechtslage“.
       
       ## Urteil im Dezember
       
       Allerdings gebe es auch Grenzen, so Bünger. Wenn der Bund selbst die
       Verzögerung verantwortet hat, weil er zum Stichtag 30. April logistisch gar
       nicht alle Masken auf einmal entgegennehmen konnte, dann könne er einen
       Rücktritt auch nicht mit dem Verpassen des Stichtags begründen. Eine
       Konstellation, die es nicht selten gab. Der BGH will sein Urteil am 15.
       Dezember verkünden.
       
       Derzeit sind noch rund 90 Verfahren von Maskenhändlern bei der Justiz
       anhängig. Der Streitwert beträgt rund 2,3 Milliarden Euro, mit Zinsen
       sollen es laut Klägerseite sogar 3,8 Milliarden Euro sein. Ganz so teuer
       wird es nun wohl nicht werden.
       
       16 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Jens-Spahn-Ueber-3-Milliarden-Masken-fuer-die-Tonne/!6138280
 (DIR) [2] /Jens-Spahn-und-die-Corona-Masken/!6020154
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Maskenaffäre
 (DIR) Jens Spahn
 (DIR) Bundesgerichtshof
 (DIR) GNS
 (DIR) Reden wir darüber
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Verfassungsgericht verwirft AfD-Klage: Coronaregeln im Bundestag waren rechtens
       
       2022 klagten Abgeordnete der AfD gegen die geltenden Coronabeschränkungen
       im Bundestag. Damit sind sie nun höchstrichterlich gescheitert.
       
 (DIR) Maskendeals während Corona-Pandemie: Verfahren gegen Unionsfraktionschef Jens Spahn eingestellt
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sieht mit Blick auf Spahns fragwürdige
       Maskendeals „keine zureichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
       Straftat“.
       
 (DIR) Anhörung von Ex-Minister Jens Spahn: Über 3 Milliarden Masken für die Tonne
       
       Unionsfraktionschef Spahn steht wegen der Maskendeals als
       Gesundheitsminister unter Druck. Er selbst sagt in der
       Corona-Enquetekommission: Habt euch nicht so.