# taz.de -- Kommentar Staatsbürgerschaft: Absurdität bundesdeutschen Rechts
       
       > Die Tochter einer NS-Verfolgten kann nicht deutsche Staatsbürgerin
       > werden. Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage muss Schluss gemacht
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Nicht für Nachkommen für NS-Verfolgte? Das ist absurd
       
       Es klingt zu absurd, um wirklich wahr sein zu können: Da verliert das Kind
       einer vor den Nazis nach Großbritannien geflüchteten deutschen Jüdin
       [1][den grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf die deutsche
       Staatsangehörigkeit], weil zum Zeitpunkt seiner Geburt noch ein
       grundgesetzwidriges Gesetz galt, das die Mutter diskriminierte – und zwar
       nicht als Jüdin, sondern „nur“ als Frau. So etwas kann man sich nicht
       ausdenken. Dieser Aberwitz ist tatsächlich bis heute bundesdeutsche
       Realität. Auf dieser Grundlage werden ernsthaft Einbürgerungsanträge
       abgelehnt. Es ist überfällig, dass damit Schluss gemacht wird.
       
       Was ist das für ein grandioser Vertrauensbeweis, wenn die Nachkommen
       derjenigen, die sich vor dem nationalsozialistischen Vernichtungsfuror
       retten konnten, den deutschen Pass beantragen! Die Bundesrepublik sollte
       dankbar sein für jeden Einzelnen, der sich für diesen Schritt entscheidet.
       Da muss es doch völlig egal sein, wen und wann die Mutter oder Großmutter
       nach ihrer Flucht geheiratet hat.
       
       Vergessen wir nie: Auch wenn sie dem deutschen Zivilisationsbruch nicht zum
       Opfer fielen, entkommen konnte keine jüdische Familie. Denn da waren immer
       noch der Vater, die Mutter, die Großmutter, der Großvater, die Schwester,
       der Bruder, der Onkel, die Tante, die Cousine oder der Cousin, die im Gas
       endeten.
       
       ## Es geht um historische Verantwortung
       
       Aus verständlichen Gründen wollten viele jener jüdischen Deutschen, die
       sich im Gegensatz zu ihren Angehörigen ins Ausland retten konnten, nie
       wieder etwas mit dem Land der Täter zu tun haben. Und nun beantragen die
       Tochter, der Sohn, der Enkel oder die Enkelin die deutsche
       Staatsbürgerschaft, die ihren Vorfahren von den Nazis entzogen wurde. Wie
       kann man ein solches Begehren ablehnen, ohne vor Scham im Boden zu
       versinken?
       
       Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein: Abkömmlinge
       deutscher Staatsangehöriger, denen zwischen 1933 und 1945 die
       Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen
       entzogen worden ist, sind auf Antrag wieder einzubürgern, auch wenn sie
       nach dem zum Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden Recht die deutsche
       Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erworben hätten.
       
       Wortwörtlich genau das haben die Grünen [2][in der vergangenen
       Legislaturperiode vorgeschlagen]. Doch ihr Gesetzentwurf zur Reformierung
       des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts kam nie zur Abstimmung. Desto
       dringender wäre es, ihn jetzt endlich zu beschließen.
       
       Hier geht es um die Wahrnehmung historischer Verantwortung. Da sollten alle
       im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien gemeinsam darum bemüht
       sein, den bestehenden Missstand schnellstmöglich zu beseitigen. Das ist
       eine moralische Verpflichtung. Zum 70. Jubiläum des Grundgesetzes gehört
       die gegenwärtige blamable Rechtslage schnellstmöglich geändert. Ohne Wenn
       und Aber.
       
       14 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Nachkommen-von-NS-Verfolgten/!5561484
 (DIR) [2] https://www.bundestag.de/blob/573134/6a66d5ca012db2f6b3cff9148e841af0/wd-3-277-18-pdf-data.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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