# taz.de -- Kein deutscher Pass für verfolgte Frauen: Opposition verlangt Neuregelung
       
       > Den Nachkommen vom im NS verfolgten Frauen, die im Exil einen Ausländer
       > geheiratet haben, wird die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert.
       
 (IMG) Bild: Derzeit sind Fälle aus Großbritannien bekannt, bei denen Berlin die deutsche Staatsbürgerschaft verweigert
       
       Berlin taz | Politiker der Oppositionsparteien in Deutschland verlangen die
       rasche Schließung einer Gesetzeslücke, die es möglich macht, dass vielen
       weiblichen NS-Verfolgten und ihren Nachkommen die deutsche
       Staatsbürgerschaft verweigert wird.
       
       „Eine solche Ungerechtigkeit, für die niemand mehr Verständnis hat, ist
       nicht zu rechtfertigen“, sagte der stellvertretende
       FDP-Fraktionsvorsitzende Alexander Graf Lambsdorff der taz. „Hier ist der
       Gesetzgeber gefordert.“ Der Bundestag müsse den Betroffenen den Weg in die
       deutsche Staatsangehörigkeit eröffnen.
       
       Nach bestehender Gesetzeslage können die Nachfahren weiblicher
       NS-Verfolgter, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 geboren
       wurden, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erlangen, weil für sie
       weiterhin das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) Gültigkeit
       besitzt.
       
       Danach wird die Staatsangehörigkeit ausschließlich durch den Vater weiter
       gegeben. Hat eine im Nationalsozialismus verfolgte Frau im Exil einen
       Ausländer geheiratet und sind aus dieser Verbindung vor 1949 Kinder
       entstanden, so besitzen diese kein Recht auf die deutsche
       Staatsangehörigkeit.
       
       Die Gesetzeslage steht im Widerspruch zum Grundgesetz. Nach Artikel 116,
       Absatz 2 sind „frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30.
       Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen,
       rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre
       Abkömmlinge“, auf Antrag einzubürgern.
       
       ## Viele Fälle in Großbritannien
       
       Derzeit sind mehrere Fälle in Großbritannien bekannt, bei denen die
       Bundesrepublik Nachfahren von Jüdinnen, die im englischen Exil überlebten,
       die Verleihung der Staatsbürgerschaft verweigert. Die Problematik wurde in
       jüngster Zeit im Zuge des geplanten Austritts Großbritanniens aus der EU
       deutlich. Allein von Januar bis Oktober 2018 beantragten 1.228 Personen
       unter Berufung auf die frühere deutsche Staatsangehörigkeit ihrer Vorfahren
       dort die deutsche Staatsangehörigkeit.
       
       „Angesichts der zahlreichen Einbürgerungsanträge muss die Bundesregierung
       schnellstmöglich tätig werden“, sagte die innenpolitische Sprecherin der
       Linksfraktion, Ulla Jelpke, der taz. „Eine gesetzliche Neuregelung, die den
       Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird, ist machbar und
       verfassungskonform.“ Das bestätigt auch ein von Jelpke angefordertes
       Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der taz
       vorliegt.
       
       Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) hält die jetzige
       Regelung für einen Skandal. „Dass sich die verfassungswidrige
       Benachteiligung von deutschen Frauen im Staatsbürgerschaftsrecht der frühen
       Bundesrepublik bis heute in entsprechenden Entscheidungen bei ihren Kindern
       fortsetzen soll, ist ein Aberwitz“, sagte er der taz.
       
       Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mathias
       Middelberg sagte, er könne „das Unverständnis der Betroffenen durchaus
       nachvollziehen“. Middelberg plädiert für eine pragmatische Lösung per
       Erlass. Das Bundesinnenministerium habe bereits für Personen, die zwischen
       dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 und der endgültigen
       Beseitigung der diskriminierenden Regelungen des alten
       Staatsbürgerschaftsrechts 1975 geboren wurden, eine erleichterte
       Möglichkeit der Einbürgerung nach Ermessen eröffnet.
       
       „Bei vor dieser Zeit geborenen Kindern von deutschen Frauen, die aufgrund
       des Nazi-Unrechts vor Mai 1945 gezwungen waren, ihr Leben im Ausland
       fortzuführen, sollte ein solcher Weg ebenfalls gefunden werden“, sagte
       Middelberg.
       
       ## Innenministerium will prüfen
       
       Eine Sprecherin des Bundesinnernministerums erklärte auf Nachfrage, dasss
       „auch einige Wiedergutmachungsfälle mit der beschriebenen Problematik“ an
       das Ministerium herangetragen worden seien. „Aus diesem Anlass prüft das
       Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereits, ob und
       gegebenenfalls in welchem Umfang die erleichterte Einbürgerungsmöglichkeit
       nach § 14 StAG auf die vor Inkrafttreten am 24. Mai 1949 geborenen
       ehelichen Kinder zwangsausgebürgerter deutscher Mütter und ausländischer
       Väter ausgedehnt werden kann“, sagte die Sprecherin der taz.
       
       13 Jan 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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