# taz.de -- Illegale Parteispenden für Alice Weidel: AfD soll fast 400.000 Euro blechen
       
       > Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt die Geldstrafe, die gegen die
       > AfD verhängt wurde. Hintergrund sind illegale Parteispenden für Alice
       > Weidel.
       
 (IMG) Bild: Alice Weidel war im Jahr 2017 Spitzenkandidatin im AfD-Kreisverband Bodensee
       
       Berlin taz | Die AfD muss eine Strafe in Höhe von 396.000 Euro an die
       Bundestagsverwaltung zahlen. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht
       Berlin entschieden. Die Partei hatte gegen [1][einen Strafbescheid des
       Bundestages] geklagt, der die Summe fordert. Hintergrund ist eine illegale
       Spende im Jahr 2017 an den AfD-Kreisverband Bodensee, in dem [2][Alice
       Weidel] Spitzenkandidatin war. Die Klage der AfD wurde nun abgewiesen.
       
       Vor Gericht argumentierte die AfD-Seite, dass es sich nicht um eine
       Parteispende gehandelt habe, sondern um eine persönliche Zuwendung an
       Weidel, eine sogenannte „Direktspende“. Das Parteiengesetz könne also gar
       nicht greifen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Das Geld sei
       auf das Parteikonto des Kreisverbandes eingegangen und der Partei verfügbar
       geblieben. Somit handele es sich um eine Parteispende.
       
       „Die Alternative für Deutschland bleibt bei ihrer stichhaltig begründeten
       Rechtsauffassung“, sagte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter als
       Reaktion auf die Entscheidung. Er werde dem AfD-Bundesvorstand empfehlen,
       Berufung einzulegen.
       
       Der Fall hinter dem Urteil ist verzwickt. Damals erhielt der
       AfD-Kreisverband Bodensee eine Spende in Höhe von insgesamt 132.000 Euro.
       Das Geld kam gestückelt in mehreren Tranchen von dem Züricher
       Pharmaunternehmen Pharmawholesale (PWS), versehen mit dem Verwendungszweck
       „Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media“. Im April des darauffolgenden
       Jahres überwies der Kreisverband das Geld zurück.
       
       ## Auch Weidel selbst könnte noch angeklagt werden
       
       Die AfD hatte dem Bundestag eine Liste mit 14 Namen übermittelt, die hinter
       der Spende des Pharmaunternehmens stehen sollten. Laut den Recherchen von
       Spiegel, WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung handelte es sich bei diesen
       Spendern jedoch wohl um Strohleute.
       
       Später kam heraus, dass der Firmenchef von PWS lediglich für einen
       Bekannten gespendet hat, der selbst anonym bleiben wollte. Da Parteien laut
       Parteiengesetz aber keine Zahlungen über 500 Euro von anonymen Spendern
       annehmen dürfen, verhängte die Bundestagsverwaltung eine Strafe über das
       Dreifache der unzulässig angenommenen Spende.
       
       Während die Klage der AfD gegen diese Strafe nun abgewiesen wurde, läuft
       ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen Alice Weidel
       und drei weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodensee noch immer. Man
       habe in alle Richtungen ermittelt. Eine verfahrensabschließende
       Entscheidung sei noch nicht getroffen, sagt Andreas Mathy von der
       Konstanzer Staatsanwaltschaft. Ob Anklage gegen Weidel erhoben wird, ist
       damit noch offen.
       
       Auch in zwei anderen Fällen bekam die AfD einen Strafbescheid der
       Bundestagsverwaltung. Dabei ging es um Leistungen und Sachspenden des
       Schweizer Unternehmens Goal AG für den Wahlkampf von Jörg Meuthen und den
       von Guido Reil. Meuthen klagte gegen den Bescheid – und verlor. Im Fall um
       Reil zahlte die AfD direkt.
       
       16 Jun 2021
       
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