# taz.de -- Entscheidung des Dienstgerichts Berlin: AfD-Richterin darf weiter urteilen
       
       > Birgit Malsack-Winkemann (AfD), einst Abgeordnete, darf als Richterin
       > arbeiten. Das Land scheitert, sie in den Ruhestand zu versetzen.​ ​
       
 (IMG) Bild: Birgit Malsack-Winkemann, Richterin und AfD-Mitglied, neben ihrem Anwalt
       
       Berlin taz | Die einstige AfD-Bundestagsabgeordnete [1][Birgit
       Malsack-Winkemann] darf weiter als Richterin arbeiten. Das Berliner
       Dienstgericht hat am Donnerstag einen Antrag des Landes Berlin verworfen,
       sie vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. Eine Berufung gegen das Urteil
       ist möglich.
       
       Die Berliner Justizbehörde als oberster Dienstherr hatte zur Begründung der
       vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand Bundestagsreden, Tweets und Fotos
       von Malsack-Winkemann herangezogen, auf denen sie zusammen mit
       rechtsextremen Flügel-Vertretern posiert. Doch zur Urteilsbegründung nach
       einstündiger Beratungszeit und anderthalbstündiger Verhandlung erklärte der
       Vorsitzende Richter des Dienstgerichts, Jens Tegtmeier, dass bei der
       weiteren Beschäftigung von Malsack-Winkemann keine „schwerwiegende
       Beeinträchtigung der Rechtspflege“ festzustellen sei.
       
       Unberücksichtigt bei dem Urteil blieben Malsack-Winkemanns rassistische
       Reden im Bundestag, in denen sie unter anderem eine Verbindung zwischen
       Migrant*innen und Krankheiten hergestellt hatte. Die Äußerungen im
       Bundestag unterliegen laut Urteil des Gerichts eindeutig der Immunität.
       
       Äußerungen von Abgeordneten dürften nicht dienstlich oder gerichtlich
       verfolgt werden, solange es keine verleumderischen Behauptungen seien, wie
       es in der mündlichen Urteilsbegründung hieß. Die Redefreiheit müsse vom
       Parlamentariern ohne Angst durch Sanktionierung von staatlichen Stellen
       ausgeübt werden können. Malsack-Winkemann wirkte nach dem Urteil deutlich
       erleichtert, wollte sich jedoch nicht äußern.
       
       Das Land trägt die Kosten des Verfahrens. Dessen Streitwert legte das
       Dienstgericht auf ein Jahresgehalt der Richterin fest: 86.708 Euro. Daraus
       ergeben sich anwaltliche Kosten in Höhe von etwa 3.000 Euro, wie ein
       Gerichtssprecher mitteilte.
       
       Die Verhandlung vor dem Dienstgericht hatte auch AfD-Prominenz angezogen.
       Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender und
       Bundestagsabgeordneter aus der extrem rechten AfD Thüringen, klopfte Birgit
       Malsack-Winkemann in der Pause vor der Urteilsverkündung auf die Schulter
       und sagte: „Wacker geschlagen“. Auch AfD-Vorstandsmitglied Roman Reusch war
       vor Ort.
       
       ## Eine Bühne für die AfD
       
       Brandner war natürlich auch gekommen, um das Verfahren propagandistisch
       auszuschlachten. So trat er schon vor dem Urteil vor die Kamera des RBB und
       sprach davon, dass die Vorwürfe an den Haaren herbei gezogen seien; es
       könne nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür geben, dass Malsack-Winkemann
       in Urteilen sich nicht neutral etwa gegenüber Menschen mit familiärer
       Migrationsgeschichte oder Nicht-Deutschen verhalten könnte.
       
       Man könnte aufgrund ihrer Bundestagsreden durchaus der gegenteiligen
       Auffassung sein: Die waren scharf und rassistisch, ebenso wie ihre
       Auftritte bei Parteitagen. Die rechtliche Bewertung sei allerdings deutlich
       komplizierter, wie das Gericht mit Blick auf die Immunität von Abgeordneten
       ausführte, die sich aus dem Artikel 46 des Grundgesetzes ergibt. So seien
       die Vielzahl von Äußerungen Malsack-Winkemanns aus dem Bundestag bei der
       Bewertung durch das Dienstgericht nicht verwertbar.
       
       Malsack-Winkemann sagte auch deswegen mit Blick auf Äußerungen außerhalb
       des Bundestags, dass sie nur während ihrer Abgeordnetenzeit bei der
       „politischen Willensbildung“ mitgewirkt habe: „Davor und danach habe ich
       absolut wieder Abstand genommen.“ Und tatsächlich sind seit ihrer
       Mandatsniederlegung keine polarisierenden öffentlichen Äußerungen mehr
       bekannt.
       
       Es könne nicht sein, dass sich Angestellte des öffentlichen Dienstes wie
       Richter*innen oder Behördenmitarbeiter*innen bei ihrer
       Mandatsausübung zurücknehmen müssten, argumentierte Malsack-Winkemann, die
       von Anwalt Jochen Lober vertreten wurde. Sonst habe man ja eine Schere im
       Kopf und müsse sich fragen, „was man eigentlich noch sagen dürfe“, so
       Winkemann.
       
       ## Die Immunität gilt uneingeschränkt
       
       Der Vorsitzende Richter Tegtmeier sah es ähnlich. Jeder könne die Reden in
       den Plenarprotokollen lesen und bewerten – aber sie seien „rechtlich in
       diesem Rahmen unverwertbar“, so der Richter. Der Artikel 46 Grundgesetz
       gelte uneingeschränkt.
       
       Die Justizverwaltung von Senatorin Lena Kreck (Linkspartei) hatte
       argumentiert, dass der Artikel 46 nicht uneingeschränkt gelten könne, weil
       andere Grundsätze der Verfassung berührt seien. Zu berücksichtigen seien
       etwa die Grundrechte von Rechtsschutzsuchenden. Man könne sich
       beispielsweise im Bundestag nicht gegen Religionsfreiheit einsetzen und
       danach ganz normal auf die Richterbank zurückkehren, argumentierte die
       Vertreterin der Behörde. Das stehe im Konflikt mit dem Gebot an alle
       Beamt*innen, sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
       einzusetzen.
       
       Das Land Berlin begründete den Antrag auf Versetzung in den Ruhestand
       damit, dass Malsack-Winkemann „sich während ihres Bundestagsmandats in
       Plenardebatten und über Social-Media-Plattformen in ausgrenzender Weise und
       mit konstruierten, offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen
       geäußert“ habe. Weil das auch in der Öffentlichkeit als Sympathie für
       rassistisch-diskriminierende Konzepte wahrgenommen würde, könne sie nicht
       mehr glaubwürdig Recht sprechen.
       
       Das Gericht bejahte zwar, dass außerparlamentarische Äußerungen verwertet
       werden dürften. Es sah jedoch in von der Behörde vorgelegten
       Social-Media-Beiträgen „nicht im Ansatz“ einen Anlass, Malsack-Winkemann
       aus dem Dienst zu entfernen. Ebenso reiche dafür nicht die bloße
       Mitgliedschaft in der als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuften AfD.
       
       ## Berlin soll Richteranklage ermöglichen
       
       In anderen Bundesländern gibt es das Instrument der Richteranklage, die ein
       Parlament bemühen kann, [2][um vom Bundesverfassungsgericht feststellen zu
       lassen, dass Richter*innen ungeeignet sind]. In Berlin fehlt eine
       entsprechende Regelung; auch wegen des Falls von Malsack-Winkemann kam die
       Diskussion auf, das Instrument nun in Berlin einzuführen. Dies forderte
       etwa Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion.
       
       In einem ähnlich gelagerten Fall – der allerdings politisch weniger
       strittig ist – um den klaren Rechtsextremisten und AfD-Richter Jens Maier
       gab es im März bereits ein Eil-Urteil. Hier hatte das sächsische
       Dienstgericht in einem Eilantrag Maier im März in den Ruhestand versetzt,
       parallel [3][läuft seitens des Landgerichts Dresdens ein
       Disziplinarverfahren gegen Maier].
       
       Auch Maier war wieder nicht in den Bundestag gewählt worden und hatte seine
       Rückkehr in die Justiz beantragt. Er hatte sich im Vergleich zu
       Malsack-Winkemann allerdings deutlich extremer geäußert und sich selbst
       etwa als „kleiner Höcke“ bezeichnet und von „Mischvölkern“ und „Schuldkult“
       geredet. Eine Verhandlung in der Sache Maier ist für den 1. Dezember
       angesetzt.
       
       Der Staatsrechtler Andreas Fischer-Lescano, der für die Entfernung beider
       AfD-Richter*innen argumentiert hatte, kritisierte das Urteil des Berliner
       Dienstgerichts scharf: Es sei zwar richtig, dass Aussagen aus dem Bundestag
       nicht verwertet werden könnten; das Urteil sei aber „in Gänze unrichtig“.
       Er ist der Überzeugung, dass Malsack-Winkemann sehr wohl ihre rechtsextreme
       Gesinnung durch ihre Beiträge auf Social Media und andernorts zum Ausdruck
       gebracht habe.
       
       „Was soll eine Funktionärin einer rechtsextremen Partei denn bitte sonst
       für eine Gesinnung haben?“, fragte Fischer-Lescano. Malsack-Winkemann sei
       insofern „kein ‚milder Fall‘ einer rechtsextremen Richterin, sondern eine
       Person, die sich rechtsextrem geäußert und betätigt hat“. Sie dürfe als
       Mandatsträgerin der AfD keine Richterin sein. Fischer-Lescano sagte: „Der
       Justizsenatorin ist zu raten, Rechtsmittel einzulegen und zudem dringlichst
       auch disziplinarrechtliche Schritte, die zur Entfernung der Richterin aus
       dem Beamtenverhältnis und zum Verlust des Ruhegehalts führen müssen.“
       
       13 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
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