# taz.de -- Diskriminierung durch Asylgesetz: Ohne Hilfe geht es immer noch nicht
       
       > Viele Geflüchtete leiden unter Entscheidungen der Behörden. Ist das
       > Willkür, Strukturversagen oder einfach das Ziel des Asylgesetzes?
       
 (IMG) Bild: Die Familie vom verstorbenen Saad Aldin Saad Aldin, dem das Amt zunächst seine Operation verweigerte
       
       Bei manchen Entscheidungen des Sozialamts Eschwege geht es um Leben und
       Tod. Dann gehen viele zu Siegfried Asselmeyer.
       
       Asselmeyer arbeitete lange als Manager, seit einiger Zeit kümmert er sich
       im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis ehrenamtlich um Asylsuchende, vor
       allem um diejenigen mit schweren Krankheiten. Asselmeyer ist quasi
       hauptberuflich ehrenamtlich, getrieben davon, dass den Geflüchteten sonst
       niemand helfe, sagt er. Momentan unterstützt er etwa 40 Personen, darunter
       viele Familien.
       
       Im Januar 2016 lernte Asselmeyer einen 40-jährigen Syrer mit dem Namen Saad
       Aldin Saad Aldin kennen. Saad Aldin war gerade in Deutschland angekommen.
       Er lebte in einer Asylunterkunft, schwer krank, die Nieren mehrfach
       transplantiert, ein Tumor im Gesicht, der sich immer weiter ins Innere
       fraß. „Die Nase war komplett aufgebrochen“, sagt Asselmeyer. „Die eiterte
       vor sich hin, erste Stellen waren offen, es gibt schreckliche Fotos.“
       
       Asselmeyer machte bei der Behörde Druck, damit Saad Aldin Saad Aldin die
       richtigen Medikamente für seine Niere bekam, ließ sich zu seinem
       gesetzlichen Betreuer bestellen und wollte dann eine Operation für die Nase
       organisieren. Mehrere Ärzte rieten dringend dazu.
       
       Das Sozialamt in Eschwege, das die Operation bezahlen sollte, bat zunächst
       um weitere Untersuchungen. Asylsuchende haben in den ersten 15 Monaten
       keine Krankenversicherung. Die Sozialämter entscheiden über die ärztliche
       Behandlung. Die Amtsärztin entschied ausschließlich anhand der
       medizinischen Akten: aussichtslose Prognose, Palliativbehandlung mit
       adäquater Schmerztherapie. Die Kosten für die Operation, die Saad Aldins
       Leben nach Ansicht mehrere Ärzte hätte verlängern können, wollte das
       Sozialamt sparen. Stattdessen: Schmerzmittel bis zum Tod.
       
       ## Kein Einzelfall
       
       Saad Aldin ist kein Einzelfall im Landkreis. Immer wieder halten
       Geflüchtete die Entscheidungen des Sozialamts Eschwege für rechtswidrig,
       manche von ihnen kämpfen um ihr Recht. Nicht immer geht es um die
       Behandlung von schweren Krankheiten. Aber immer geht es um
       Grundbedürfnisse: Wohnraum, Kosten für Schulbücher, das monatliche Geld,
       von dem die Geflüchteten leben müssen. So berichten es
       Flüchtlingsberater:innen, Aktivist:innen und ein Anwalt, die die
       Geflüchteten unterstützen. Atteste, Bescheide und Gerichtsakten belegen
       ihre Aussagen.
       
       Der Landkreis hingegen sagt gegenüber der taz: Es gebe kein Problem. „Wir
       handeln nach geltendem Recht“, schreibt der Pressesprecher. „Das bedeutet
       nicht, dass die Betroffenen und ihre Vertreter mit den Entscheidungen
       einverstanden sind.“
       
       Der Werra-Meißner-Kreis ist ein hügeliges Idyll, dessen Kreisstadt Eschwege
       gerade mal 20.000 Einwohner hat. Viele hier leben von der Landwirtschaft.
       Ist der Kreis ein Sonderfall? Oder ist das, was Geflüchtete in Nordhessen
       erleben, Alltag in Deutschland – gerade jetzt, wo sich die Aufmerksamkeit
       nicht mehr täglich auf ihre Schicksale richtet?
       
       Wie alle Landkreise wendet das Sozialamt Eschwege bei seinen Entscheidungen
       ein umstrittenes Gesetz an: das Asylbewerberleistungsgesetz. Dort steht,
       welche Leistungen Geflüchtete vom Staat bekommen, während sie auf die
       Entscheidung warten, ob sie in Deutschland bleiben dürfen. Die 15
       Paragrafen wirken übersichtlich: klar getrennt nach Arbeit, Gesundheit,
       Grundsicherung – vor allem Wohnraum und Geld. Gerade im medizinischen
       Bereich sind die Formulierungen aber oft unkonkret. Behörden und Gerichte
       kommen immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen.
       
       Das Gesetz ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Debatte. Politisch will
       man Geflüchtete mit möglichst geringen Leistungen abschrecken. Das war der
       Grund für sein Inkrafttreten 1993 im Rahmen des sogenannten
       Asylkompromisses – und es zieht sich bis heute durch. Auf der anderen Seite
       kann man Geflüchteten nicht einfach ihre Grundrechte verwehren. Besonders
       stark scheint dieser Widerspruch, wenn es um die Gesundheit von Menschen
       geht.
       
       ## Umstrittene Behörde vs. aktive Zivilgesellschaft
       
       Der Werra-Meißner-Kreis ist einer von fast 300 Landkreisen in Deutschland.
       Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt bundesweit. Möglich also, dass das
       Sozialamt in Eschwege nicht die einzige Behörde ist, die auf Grundlage
       eines Gesetzes mit viel Spielraum fragwürdige Entscheidungen trifft. Am
       Sozialgericht in Kassel, wo die Fälle aus dem Werra-Meißner-Kreis landen,
       heißt es: Der Kreis liege im Durchschnitt, was das Fallaufkommen betrifft.
       
       Was den Werra-Meißner-Kreis besonders macht: Es gibt dort nicht nur eine
       umstrittene Behörde – es gibt dort auch eine aktive Zivilgesellschaft, die
       viele Fälle dokumentiert und öffentlich macht.
       
       30 Kilometer entfernt vom Verwaltungszentrum Eschwege liegt der Ort
       Witzenhausen, 15.000 Einwohner, mit einer Fachhochschule für ökologischen
       Landbau. Für das Studium ziehen junge Erwachsene aus ganz Deutschland nach
       Witzenhausen. Einige bleiben in der Gegend, gründen Höfe, Hausprojekte oder
       Landkommunen und vernetzen sich untereinander. Viele
       Witzenhausener:innen empfinden ihren Ort als gallisches Dorf, als
       alternatives Zentrum im biederen Nordhessen.
       
       Neben Klimaschutz und Ökolandbau engagieren sich viele auch
       zivilgesellschaftlich. Sie gründen Arbeitskreise oder organisieren Demos
       gegen rechte Strukturen im Landkreis und im nahen Thüringen. Oder eben für
       die Rechte von Geflüchteten.
       
       In Saad Aldin Saad Aldins Fall schaltete Asselmeyer einen Anwalt ein, der
       beim Sozialgericht Kassel ein Eilverfahren beantragte. Erst als mehrere
       Ärzte der nahegelegenen Uniklinik Göttingen in einem Brief an das Sozialamt
       nochmals nachdrücklich zu einer Operation rieten, lenkte die Behörde ein.
       Tage später wurde Saad Aldin operiert.
       
       Asselmeyer kennt viele solcher Fälle. Sie nähmen nur ein gutes Ende, sagt
       er, weil sich Menschen über Monate hinweg für die Asylsuchenden einsetzten.
       [1][„Wenn ein Flüchtling keinen Fürsprecher hat, dann hat er keine
       Chance.“]
       
       Die Recherche im Werra-Meißner-Kreis ist schwierig. Nur wenige sind zu
       einem offenen Gespräch bereit, so wie Siegfried Asselmeyer. Der Landkreis
       ist klein, wer dort im Bereich Asyl und Migration arbeitet, kennt sich.
       Viele fürchten um ihre Jobs, wenn sie allzu offen Kritik üben. Geflüchtete
       erzählen ihre Geschichten, ziehen später aber ihre Aussagen zurück. Sie
       haben Angst, dass sich die Kritik negativ auf ihr Asylverfahren auswirken
       könnte. Und auch das Sozialamt will Fragen nur schriftlich beantworten,
       weder der Landrat noch der Leiter des Bereichs Migration wollen mit der taz
       sprechen. Dieser Text bezieht sich deshalb vor allem auf Fälle, die sich
       anhand von Akten belegen lassen.
       
       ## Ein häufiges Problem: Geld
       
       Zum Beispiel der von Mahlet Dawit. In einem Café in Witzenhausen erzählt
       sie ihre Geschichte – unter der Voraussetzung, dass ihr richtiger Name
       nicht genannt wird. Auch sie fürchtet negative Auswirkungen auf ihr
       Verfahren.
       
       Seit sieben Jahren lebt Dawit in Deutschland, die meiste Zeit im
       Werra-Meißner-Kreis, schon lange ist sie nur geduldet. Mal werden ihre
       Dokumente um zwei Monate verlängert, mal um einen, mal um sechs.
       Abgeschoben wird sie wohl nicht, genauso wenig aber hat sie eine
       Perspektive. Dawits größtes Problem aber ist das Geld.
       
       Immer wenn ihre Papiere mitten im Monat ablaufen, bekommt sie nur einen
       Teil der ohnehin schon geringen Sozialleistungen. Weil sie letztes Mal nur
       eine Duldung bis Mitte des Monats hatte, bekam sie 169 Euro statt
       eigentlich 395. Das muss für alle Ausgaben außer der Miete reichen. Wenn
       sie so wenig bekommt, muss sich Dawit Geld leihen, von Nachbar:innen,
       Bekannten, Freund:innen. Erst Wochen später, sagt sie, würde ihr der Rest
       ausgezahlt.
       
       Es mag logisch klingen, dass nur Geld vom Amt bekommt, wer gültige
       Dokumente hat. Im Gesetz aber steht, dass auch Asylsuchende ohne Papiere
       Leistungen bekommen müssen, wenn die Abschiebung nicht unmittelbar
       bevorsteht. Dawits Anwalt sagt: „Kein anderer Landkreis macht das so.“
       
       „Ich weiß nicht, warum sie das tun“, sagt Dawit. „Es tut weh zu sprechen.
       Normalerweise rede ich nur mit Gott, schildere meine Probleme, frage nach
       Lösungen“, sagt sie. Dawit ist Katholikin, täglich geht sie zum Beten in
       die Kirche.
       
       Vor fünf Jahren stritt die Geduldete schon mal ein knappes Jahr lang mit
       dem Amt: Es ging um ungefähr 80 Euro. Dawit wohnte damals in einem Heim auf
       dem Land mit schlechter Busanbindung. Wenn der Bus nicht fuhr, musste sie
       laufen. 30 Minuten zur Arbeit, 30 Minuten zurück. Weil Dawit eine
       Fehlstellung am Fuß hat, lief sie wochenlang unter Schmerzen – bis ein Arzt
       Einlagen empfahl. Das Amt sagte Nein. Dawit solle lieber häufiger barfuß
       laufen, das stärke die Fußmuskeln. So steht es im Ablehnungsbescheid.
       
       Erst als ein Gericht eingeschaltet wurde, lenkte das Amt ein. „Das Papier,
       die Anwälte, das Gericht, das hat alles sicher ein Vielfaches gekostet“,
       sagt Dawit heute.
       
       Wenn Manfred Liebl von solchen Fällen hört, wird er wütend. Liebl, grauer
       Vollbart, Brille, ist bekannt in Witzenhausen. Er lebt seit Jahrzehnten in
       der Stadt, hat den Witzenhausener Arbeitskreis Asyl mitgegründet. Ein
       Ex-Sponti, der sich auch gegen Nazis und in einer Erwerbsloseninitiative
       engagiert. Ungerechtigkeit, sagt er, könne er schwer ertragen. Im Laufe der
       Jahre hat sich Liebl in das Asylbewerberleistungsgesetz eingearbeitet. Er
       sieht in den Entscheidungen des Eschweger Sozialamts ein System. Er sagt:
       „Es betrifft alle, besonders häufig aber Geduldete. Man will sie durch
       Leistungsentzug oder Leistungseinschränkung offenbar dazu bewegen,
       freiwillig auszureisen.“
       
       Der Werra-Meißner-Kreis weist das zurück. Es gebe Einzelfälle, bei denen
       die Anspruchsvoraussetzungen manchmal nicht eindeutig festzustellen seien.
       Es gebe unterschiedliche Bewertungen und Rechtsauffassungen, auch Gerichte
       würden verschieden urteilen. Und der Kreis hat in gewisser Hinsicht recht.
       Viele Entscheidungen, die skandalös wirken, sind bei genauerem Hinsehen
       nicht eindeutig.
       
       Etwa im Bereich Gesundheit: Laut Gesetz müssen die Ämter während des
       Asylverfahrens alle Leistungen übernehmen, die zur Behandlung akuter
       Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlich sind. Doch was ist akut und
       was erforderlich? Das entscheidet die Behörde und im Zweifelsfall ein
       Gericht. Fast täglich entstehen in Deutschland dazu Urteile, die sich teils
       widersprechen.
       
       ## Ein Gesetz, das abschrecken soll
       
       Bevor das Asylbewerberleistungsgesetz 1993 nach einem Anstieg der
       Geflüchtetenzahlen eingeführt wurde, überboten sich Politiker:innen in
       ausgrenzender Rhetorik. Es gab Pogrome, Anschläge auf Häuser von
       Geflüchteten und Migrant:innen. Am Ende wurde das Grundrecht auf Asyl
       stark eingeschränkt, Geflüchtete bewusst schlechter gestellt. Asylsuchende
       sollten weniger Geld bekommen als Sozialhilfeempfänger:innen. Es
       war die Logik der Abschreckung: Bloß keine Anreize schaffen.
       
       Knapp 20 Jahre später, im Jahr 2012, fällte das Bundesverfassungsgericht
       ein bemerkenswertes Urteil. Es entschied, dass Asylsuchende nicht
       wesentlich geringere Leistungen bekommen dürfen als
       Hartz-IV-Empfänger:innen. Die Menschenwürde sei migrationspolitisch
       nicht zu relativieren. Das Gesetz wurde angepasst – nur um es 2015, nach
       dem Sommer der Migration, hastig und in mehreren Stufen wieder zu
       verschärfen. Asylsuchende mussten jetzt wieder länger in
       Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, sie bekamen wieder Sachleistungen statt
       Geld. Das Argument war dasselbe wie Anfang der Neunziger: keine Anreize
       schaffen.
       
       Das Gesetz diskriminiert, es ist sogar dessen Zweck. Aber kommunale
       Behörden haben auch Entscheidungsspielräume.
       
       ## Entscheidungen nach Aktenlage
       
       Zum Beispiel im Fall der Familie Amir. Die Tochter der Familie, die im
       Werra-Meißner-Kreis lebt, hat eine seltene Form der Epilepsie. Zwei Ärzte
       rieten Anfang 2019 zu einer umfassenden Diagnostik, um die Zahl der Anfälle
       zu verringern. Das Sozialamt wollte nicht zahlen. Die Tochter sei gut
       eingestellt, argumentierte die Amtsärztin.
       
       Oft schalten Sozialämter bei schwierigen Entscheidungen einen Arzt oder
       eine Ärztin des Gesundheitsamts ein. Die Ärztin im Werra-Meißner-Kreis
       hatte die Tochter der Familie Amir nicht persönlich gesehen: Entscheidung
       nach Aktenlage, genauso wie im Fall des tumorkranken Saad Aldin. Der Kreis
       sagt, das sei das übliche Vorgehen.
       
       Erst ein Gericht zwang die Behörde, die Diagnostik der Tochter zu
       übernehmen. Der Richter wird im Beschluss ungewöhnlich deutlich: Die
       Atteste sprächen für sich, die möglichen Folgen der seltenen Krankheit
       würden schlicht negiert. Die Entscheidung des Sozialamts, abzuwarten,
       bezeichnet er als „geradezu zynisch“. Der taz liegt die Akte vor, die
       Familie will sich nicht äußern, weshalb ihr Name geändert wurde.
       
       Der Rechtsanwalt Sven Adam glaubt, dass der Werra-Meißner-Kreis das Gesetz
       möglichst restriktiv anwendet. So restriktiv, dass der Anwalt oft mit dem
       Sozialamt streitet. Adam vertritt viele der Geflüchteten im Kreis, seine
       Kanzlei liegt rund eine halbe Autostunde entfernt in der Göttinger
       Innenstadt.
       
       Viele bezeichnen Adam als linken Anwalt, Adam selbst sieht sich als
       Sozialrechtler. Er vertritt Erwerbslose und Asylsuchende, bietet
       Rechtsberatungen an, führt aber auch Verfahren für Aktivist:innen der
       linken Szene. [2][2018 erstritt er ein viel beachtetes Urteil, das „Racial
       Profiling“ durch die Polizei als rechtswidrig einstufte.]
       
       ## Strukturversagen und die Folgen
       
       Mehr als 60 Aktenzeichen zählt Adam im Werra-Meißner-Kreis für das Jahr
       2019, und das sind nur die, die beim Sozialgericht Kassel landen. Viele
       weitere Fälle klären sich im direkten Austausch mit der Behörde.
       
       Adam kritisiert: Viele Entscheidungen seien rechtswidrig, weil das Amt
       inhaltliche und formale Fehler mache. Fristen würden nicht gewahrt oder
       Entscheidungen nicht schriftlich mitgeteilt, in der Folge könnten die
       Geflüchteten dann nicht dagegen vorgehen. Oft würden bereits ergangene
       Urteile nicht berücksichtigt. „Die machen dieselben Fehler immer wieder,“
       sagt Adam. „An bestimmten Stellen muss man da von Strukturversagen
       sprechen.“
       
       Der Kreis widerspricht. Man berücksichtige eindeutig geklärte Rechtslagen,
       die Mitarbeiter:innen seien geschult und hätten Zugriff auf Kommentare
       und Urteils-Datenbanken.
       
       Wenn man sich unter Heimmitarbeiter:innen, Berater:innen und
       Ehrenamtlichen umhört, bestätigen sie Adams Eindruck und einige werden noch
       deutlicher. Sie sprechen von Frust bei den Asylsuchenden. Angestellte in
       Flüchtlingsunterkünften erzählen, dass ihnen mit Gewalt gedroht wurde, weil
       die Geflüchteten dachten, sie seien für die Bescheide verantwortlich.
       
       ## Neue Hoffnung?
       
       Die Verbitterten im Landkreis vermuten Bösartigkeit hinter den
       Entscheidungen der Behörde. Andere glauben, dass die Mitarbeiter:innen
       nicht ausreichend geschult seien. Manche vermuten Personalmangel.
       
       Die Kommune verneint auch das gegenüber der taz. Der zuständige Bereich sei
       auskömmlich ausgestattet. Für derzeit knapp 380 Leistungsempfänger:innen
       stünden vier Vollzeitstellen zur Verfügung. Andere Sozialämter, etwa in
       Niedersachsen, haben ähnliche Personalschlüssel.
       
       Man kann das Handeln der Behörde als Strukturversagen bezeichnen. Es ist
       ein Erfolg der Zivilgesellschaft vor Ort, dass viele fragwürdige
       Entscheidungen vor Gericht oder in der Öffentlichkeit landen. Aber die
       Behörde ist nur ein Teil des Problems. Denn sie entscheidet auf Grundlage
       eines Gesetzes, das der Abschreckung von Asylsuchenden größeren Wert
       beimisst als universellen Menschenrechten. Diese Art von Diskriminierung
       kann man als institutionellen Rassismus bezeichnen. Denn die Entscheidungen
       und Urteile, die Behörden und Gerichte auf Basis dieses Gesetzes treffen,
       schreiben sich in die Verfasstheit der ganzen Gesellschaft ein.
       
       Der Syrer Saad Aldin Saad Aldin ist am 29. April 2019 gestorben. Er hat
       nach der Operation noch drei Jahre gelebt und konnte seine Familie nach
       Deutschland holen. Zu seiner Beerdigung kamen über 100 Menschen.
       
       Im September fand in Eschwege eine Podiumsdiskussion zur Situation der
       Asylsuchenden im Landkreis statt. Alle waren im Saal, Geflüchtete,
       Ehrenamtliche, Berater:innen, Anwalt Adam und der Behördenleiter des
       Bereichs Migration. Am Ende des Abends stand eine Idee im Raum: ein runder
       Tisch zum Thema Asyl. Ende November fand das erste Treffen statt. Nun
       hoffen einige im Werra-Meißner-Kreis wieder.
       
       18 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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