# taz.de -- Correctiv-Recherche über rechtes Treffen: Im Kulturkampf sterben die Fakten zuerst
> Deutsche Medien attackieren Correctiv für seine Investigativrecherche
> über das Potsdam-Treffen. Doch damit machen sie es sich zu einfach.
(IMG) Bild: Laut Correctiv war die Villa Adlon am 25. November 2023 Tagungsort für ein hochkarätiges Treffen von Rechtsextremen
Schon mal was vom „fliegende Gerichtsstand“ der Presse gehört? Er besagt,
dass es bei Presseveröffentlichungen nicht wie sonst ein klar zuständiges
Gericht z. B. am Sitz des Medienunternehmens gibt. Sondern, dass überall
geklagt werden kann. Die Idee dahinter macht zunächst mal Sinn. Seit
Erfindung des Internets lässt sich so ziemlich alles Veröffentlichte
überall lesen/hören/ansehen. Daher ist es wurscht, wo im Fall der Fälle
geklagt wird.
Der Nachteil liegt genauso auf der Hand. Wenn einem das Urteil an einem Ort
nicht passt, wird’s halt bei einem anderen Gericht versucht. Im
Wettbewerbsrecht wurde der fliegende Gerichtsstand wegen dieser Verzerrung
daher schon 2020 weitgehend eingeschränkt.
Die Presse fliegt aber munter weiter. Das Landgericht Hamburg befand im
Dezember 2025 [1][über die Correctiv-Recherchen] zum Potsdamer Treffen, die
zusammenfassende Analyse, dass es hier auch um die Möglichkeit einer
Ausweisung nicht genehmer deutscher Staatsbürger:innen ging, sei eine
zulässige Meinungsäußerung. Jetzt hat wiederum das Landgericht Berlin
geurteilt, der Passus sei nicht Meinung, sondern Tatsachenbehauptung. Und
daher nicht okay.
Weshalb mal wieder die komplette Recherche falsch sein soll. „Die
[2][Geschichte des Recherchenetzwerks] über ein Treffen von
Rechtsextremisten und AfD-Politikern bricht in sich zusammen“, weiß die
Neue Zürcher Zeitung. Bei Focus schreibt Thomas Tuma vom „medialen
Super-Gau“. Die FAZ sieht der „Kernaussage des Artikels“ vom Januar 2024
„den Boden entzogen“.
## Kein offenkundiger Verfassungsbruch?
Im medial-populistischen Kulturkampf sterben bekanntermaßen die Fakten
zuerst. In Potsdam ist von und mit Martin Sellner über einen „Plan zur
bloßen Motivation von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur
Ausreise“ gesprochen worden. Das ist unstrittig, so formuliert es auch das
Berliner Gericht, inklusive des harmlosen Wörtchens „bloß“.
Wenn Sellner zudem „in seinem Vortrag auch von ‚maßgeschneiderten‘ Gesetzen
gesprochen habe, mit denen auf ‚nicht-assimilierte‘ Staatsbürger ein zur
Ausreise motivierender Anpassungsdruck ausgeübt werden solle“, sei das aber
unerheblich. „Denn eine solche Forderung zielte anders als (…) die
Ausweisung deutscher Staatsbürger nicht eindeutig auf einen offenkundigen
Rechts- und Verfassungsbruch ab“, heißt es im Urteil.
Solange es hübsch zweideutig bleibt, ist alles also bloß Gerede. Was bei
einer bestimmten Kollegenschar offenbar einen zur [3][Abarbeitung an
Correctiv] motivierenden Anpassungsdruck ausübt. Es sind, soweit ich’s
überblicke, nur Männer. Mich beschleicht da übrigens keinerlei
Schadenfreude, eher jobspezifische Melancholie. „Mann will sein Recht
durchbringen! Und ganz egal wie und womit?“, meint die Mitbewohnerin.
Denn das Ende der juristischen Fahnenstange ist längst nicht erreicht. Es
handelt sich um erstinstanzliche Urteile. Gegen beide ist Berufung
eingelegt. Falls die für Correctiv ausgeht, werden Focus, FAZ & Co.
bestimmt nochmal in voller Länge berichten.
27 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Steffen Grimberg
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