# taz.de -- Buch über Menschenrechte und -würde: Fragil, aber alternativlos
       
       > Der Philosoph Arnd Pollmann nimmt die Menschenrechte in Schutz vor neuen
       > relativistischen Abgesängen und erinnert an ihren revolutionären Gehalt.
       
 (IMG) Bild: Der UN-Menschenrechtsrat – liegt leider oft daneben
       
       Der Philosoph Immanuel Kant veröffentlichte im Jahr 1795 – sechs Jahre nach
       der Französischen, knapp zwanzig Jahre nach der Amerikanischen Revolution –
       eine Schrift unter dem Titel „Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer
       Entwurf“, in der er die Utopie einer Weltgemeinschaft von Demokratien
       beziehungsweise Republiken erwog: einer Weltgemeinschaft, in der genau
       deshalb kein Krieg mehr herrschen würde, weil alle Staaten republikanisch
       regiert werden.
       
       Im Dezember 1948, drei Jahre nach dem Ende des Zweiten, dreißig Jahre nach
       dem Ende des Ersten Weltkriegs [1][verkündeten die Vereinten Nationen die
       „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“], deren erster Artikel so
       lautete: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
       
       In seiner ebenso umfang- wie kenntnisreichen Schrift geht der Berliner
       Philosoph Arnd Pollmann dieser Thematik in drei großen Kapiteln nach. Sie
       beginnt mit der Frage der einschlägigen Begriffsbestimmungen, entfaltet
       sodann präzise die Funktionsbestimmungen von Menschenrechten und von
       Menschenwürde, um endlich auf deren „Inhaltsbestimmungen“, also auf den
       Fortschritt von historischer Gewalt zu einem menschenwürdigen Leben aller
       einzugehen.
       
       Eine solche Begründung ist unerlässlich: Waren doch die „Menschenrechte“
       seit den von Karl Marx in seiner Schrift zur „Judenfrage“ geäußerten
       Argumenten scharfer Kritik ausgesetzt – einer Kritik, die bis zu Carl
       Schmitts Ausspruch „Wer Menschheit sagt, will betrügen“ sowie Hannah
       Arendts Einwänden in ihrem 1943 publizierten Aufsatz „Wir Flüchtlinge“
       reichen. Hier und in späteren Arbeiten versuchte Arendt nachzuweisen, dass
       Menschenrechte ohne Zugehörigkeit zu einem Staat, also Staatsbürgerrechten,
       wertlos sind.
       
       ## Jedem Einzelnen
       
       Man kann Pollmanns Studie als einen kritischen Kommentar zu diesen
       Einwänden lesen. Steht doch bei ihm – immer im Dialog mit Kant – die Frage
       nach der Positivierung der Menschenrechte im Zentrum. Vor allem: Verdienen
       die sogenannten Menschenrechte ihren Namen tatsächlich, solange es auch nur
       einen Staat auf dem Globus gibt, in denen sie nicht positiv-rechtlich
       gelten?
       
       Diese Frage führt auf die philosophische Begründung der Menschenrechte im
       Begriff der „Menschenwürde“ und damit zur Frage, ob und warum diese Rechte
       wirklich jedem einzelnen Exemplar der biologischen Gattung Homo sapiens
       zukommen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Fähigkeiten und eigenem
       moralischen Verhalten beziehungsweise Missverhalten.
       
       Vor diesem Hintergrund stellt Pollmann – ganz im Sinne des
       Positivierungsproblems – eine historische These auf: „Nicht die ‚Ideen‘ der
       Menschenwürde und der Menschenrechte sind neu, sondern deren systematische
       Verknüpfung im Rahmen eines revolutionierten Rechtsempfindens.“
       
       Und zwar aufgrund der an Grausamkeit nicht zu überbietenden Geschichte der
       ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Freilich beharrt Pollmann darauf, dass
       nicht die Idee der Menschenwürde die Menschenrechte begründet, sondern im
       Gegenteil, dass ein zeitgemäßer Begriff der „Menschenwürde“ auf den
       inzwischen positivierten Menschenrechten aufbauen muss.
       
       ## Die eigene Würde
       
       Indes hat der so positivierte Begriff der „Menschenwürde“ dann auch
       Auswirkungen sogar auf unser alltägliches Verhalten: Wer auch nur die Würde
       eines einzelnen Menschen verletzt, stellt damit nicht nur die Würde aller
       Menschen, sondern sogar die eigene Würde infrage. Am Ende seiner
       Ausführungen unternimmt Pollmann den Versuch, die mit der Menschenwürde
       verbundenen Rechte im Einzelnen zu entfalten.
       
       Demnach hat ein menschenwürdiges Leben diese Dimensionen: des Rechts auf
       materielle Sicherheit, auf wirtschaftliche Subsistenz, auf Schutz der
       Privatsphäre, des Rechts gegenüber staatlichen Behörden, auf politische
       Partizipation und auf gesellschaftliche Teilhabe. Rechte, die allenfalls
       ein Minimum dessen darstellen, was ein gerechtes gesellschaftliches
       Gemeinwesen ausmacht.
       
       Pollmann beschließt sein ebenso informatives wie nachdenkliches Werk mit
       einer Überlegung zum Mehrheitswillen in Demokratien – einem
       Mehrheitswillen, der eventuell die Rechte von Minderheiten einschränkt.
       „Deshalb“, so Pollmann „käme es besonders in historischen Krisensituationen
       darauf an, den Staat in menschenrechtliche Schranken zu verweisen, damit
       ein menschenwürdiges Leben für alle – und nicht nur für manche – möglich
       bleibt.
       
       12 Mar 2023
       
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