# taz.de -- Bundestag beschließt Notfallreform: Was sich jetzt ändert
> Neue integrierte Notfallzentren und eine vernetzte Leitstellenstruktur
> sollen überlastete Notaufnahmen entlasten und die Patientenversorgung
> verbessern.
(IMG) Bild: Alltag in einer Notaufnahme: Die meisten Zentren sind überlastet, weil zu viel Bagatellfälle in der Notaufnahme auftauchen
Jens Spahn, Karl Lauterbach und Nina Warken – alle waren
Gesundheitsminister:innen und alle arbeiteten an der Notfallreform.
Mit reichlich Vorlauf ist es nun so weit. Am Donnerstag hat der Bundestag
das Gesetz für eine neue Struktur in der Notfallmedizin beschlossen. Der
Bundesrat muss noch zustimmen.
CDU-Gesundheitsminister Carsten Linnemann sagte, dass etwa ein Drittel der
Besucher:innen von Notaufnahmen keine echten Notfälle seien. Das
Problem liege aber nicht bei den Menschen, sondern im ineffizienten System.
Eine bessere Patientensteuerung und vernetzte Leitstellen sollten daher
Abhilfe schaffen. Und genau hier setze die Reform an, sagte Linnemann im
Bundestag. Lange Wartezeiten, überlastete Einsatzkräfte und fehlende
Rettungswagen sollen der Vergangenheit angehören.
Die telefonische Steuerung erfolgt weiter durch zwei Anlaufstellen – die
116117 (der ärztliche Bereitschaftsdienst) und die 112. Beide Nummern
bleiben erhalten. Wer bei der 112 anruft, kann nach einer Ersteinschätzung
künftig an die 116117 weitervermittelt werden, wenn kein lebensbedrohlicher
Notfall vorliegt.
## Integrierte Notfallzentren für alle Bedarfe
So sollen die Anrufer:innen eine professionelle Einschätzung erhalten,
welche Hilfe nötig ist. Entweder kommt dann der Rettungswagen oder die
Leitstelle empfiehlt den Besuch eines integrierten Notfallzentrums (INZ),
einer weiteren Neuerung.
Diese Zentren sollen die Notaufnahmen entlasten. Die Idee: Ein gemeinsamer
Tresen koordiniert alle Ankommenden. Zunächst erfolgt eine
Ersteinschätzung, dann ein kurzes Gespräch. Je nach Bedarf geht der Patient
ins Wartezimmer der Notdienstpraxen oder in die klassische Notaufnahme.
Bundesweit sollen einheitliche Standards gelten, die Länder regeln die
Details. Die einzelnen INZ sollen innerhalb von 30 Autominuten erreichbar
sein.
In den INZ soll im Zuge der Reform besonderes Augenmerk auf Menschen am
Lebensende gelegt werden. Palliative Versorgung zielt auf Linderung, nicht
Heilung, etwa durch Schmerztherapie. Die Neuregelung soll Übertherapie
verhindern. Zudem sollen die Zentren besser auf die Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderung eingehen. Medikamente sollen in kleinen Packungen
erhältlich sein, um den Gang zur Apotheke zu ersparen. „Damit sichern wir
die Notfallversorgung immer und überall“, so der CSU-Abgeordnete Hans
Theiss.
Auch der Rettungsdienst soll nach dem Willen der Bundesregierung
umgestaltet werden. Derzeit kann der Rettungsdienst nur Transportkosten
abrechnen, was oft zu unnötigen Krankenhausfahrten führt. Mit der Reform
wird der Rettungsdiensteinsatz eine eigenständige Leistung, die über das
fünfte Sozialbuch abgerechnet werden kann.
Stella Merendino von der Linken erkennt die strukturellen Verbesserungen
zwar an, fordert aber bessere Arbeitsbedingungen für Einsatzkräfte: „Die
Anerkennung einer Leistung ersetzt nicht die Leistung, die diese
erbringen.“ [1][Die Linke hat knapp 8.000 Fachleute zu ihrer Arbeit
befragt.]
## Bundeseinheitliche Qualitätssicherung über Fachgremium
Notfallsanitäter:innen haben die höchste nichtärztliche
Qualifikation. Sie lernen drei Jahre, um auf Notfälle zu reagieren. Mit dem
neuen Gesetz soll ein Gremium entstehen, das über weitere Anpassungen in
der Notfallversorgung berät. So könnten Notfallsanitäter:innen
künftig eine Behandlung vor Ort abschließen. Bis jetzt müssen sie
Patient:innen, die Medikamente erhalten, ins Krankenhaus bringen. Für Tanja
Machalet, die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, ein großer Erfolg:
„Wir denken die Rettungswege konsequent zusammen, mit verbindlichen Wegen
zurück in die ambulante Versorgung“, sagte die SPD-Politikerin.
Doch genau diese ambulante Versorgung steht in der Kritik: Während die
Notfallreform auf Entlastung zielt, kürzt ein anderes Gesetz im ambulanten
Bereich. Nach massiver Kritik debattierte der Bundestag am Donnerstag dann
auch erneut [2][über das Beitragsstabilisierungsgesetz]. „Die pauschalen
Kürzungen in der ambulanten Versorgung sind problematisch. Patienten werden
durch die Notfallreform gesteuert, aber: Wohin?“, fragte der
gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Janosch Dahmen.
Immerhin: Einigkeit herrschte am Donnerstag darin, dass das System eine
Veränderung braucht. Die bessere Steuerung der Patient:innen könne
dabei helfen. Tanja Machalet sieht auch die Bürger:innen in der Pflicht.
„Wir müssen besser auf Notsituationen vorbereitet sein. Frischen Sie Ihre
Kenntnisse auf, stärken Sie Ihre Erste-Hilfe-Kompetenz. Lassen Sie uns alle
zu Lebensrettern werden“, so der Appell von Machalet.
15 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://versand.dielinkebt.de/wp-content/uploads/2026/09/20260909H-Rettungsdienst.pdf
(DIR) [2] /Reform-gesetzlicher-Krankenversicherung/!6191162
## AUTOREN
(DIR) Sean-Elias Ansa
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