# taz.de -- 19-Jähriger verdrängt Rentnerin: Verrückt nach Eigenbedarf
       
       > Eine 68-Jährige muss aus ihrer Wohnung in Kreuzberg ausziehen, damit ein
       > Nachwuchsgrüner aus München einziehen kann. Der hat große Pläne.
       
 (IMG) Bild: Auf eine glorreiche Nachbarschaft. Von ihrem neuen Nachbarn sind die Aktivist:innen nicht begeistert
       
       Berlin taz | So manche:r Politiker:in hat bestimmt die ein oder andere
       Geschichte, die sie oder er lieber verschweigen würde. Aber wie wäre es mal
       mit: „Mein Vater hat eine Rentnerin aus einer Wohnung geklagt, damit ich
       nach dem Abi dort einziehen kann“ – von einem Grünen?
       
       Klingt absurd und eher nach einem Jungen Liberalen, hat sich aber so
       zugetragen: Eine 68-Jährige muss ihre Wohnung, in der sie seit 37 Jahren
       wohnt, bis Ende des Jahres [1][wegen Eigenbedarfs räumen.]
       
       Das ist das Ergebnis einer Güteverhandlung am Donnerstag, in der sie noch
       versuchte, dagegen vorzugehen. Dass es um mehr als nur ihren Fall, sondern
       die Ungerechtigkeit der Sache geht, zeigt die [2][Unterstützung der
       Initiative GloReiche Nachbarschaft].
       
       Sie versammelten sich mit einem Transparent und Schildern mit den
       Schriftzügen „Eigentum macht hässlich“ und „Verrückt nach Eigenbedarf“ vor
       dem Amtsgericht Kreuzberg. Das Engagement lobt auch die Richterin und gibt
       zu: „Diese Verhandlungen sind immer ganz schwierig, wir machen das auch
       nicht so gerne.“
       
       ## Der Vermieter kaufte die Wohnung für seinen Sohn
       
       Der Hintergrund macht es nicht weniger spannend. Ein bekannter
       Fernsehfilmproduzent kaufte im März 2021 die Wohnung in der
       Manteuffelstraße und schickte der Rentnerin im Juni 2021 die Kündigung.
       Sein 19-jähriger Sohn wolle von München nach Berlin ziehen, studieren und
       Politiker werden. Er sei Mitglied der Grünen und aktiv bei Fridays for
       Future, so die Klageschrift.
       
       Ein so detailliertes Schreiben ist nicht ungewöhnlich.
       Eigentümer:innen müssen beweisen, dass tatsächlich Bedarf besteht und
       das Kind nicht nur ein Vorwand ist. Benjamin Hersch, der Anwalt der
       Mieterin, zweifelt an den Plänen des Sohnes, aber es sei schwer,
       dahinterzukommen. Nur in einem Gerichtsprozess, der auf die Güteverhandlung
       hätte folgen können, könnte der Sohn als Zeuge vorgeladen werden.
       Verhandelt hat am Donnerstag ein Anwalt des Vaters.
       
       [3][Mit ihrer Situation ist die 68-Jährige nicht allein]. Ein Nachbar ist
       ebenfalls dabei, er lebt seit 2001 in seiner Wohnung. Vor drei Monaten
       kündigte seine Vermieterin Eigenbedarf an. „Es ist einfach schrecklich, die
       Angst, dass man dann auf der Straße sitzt“, sagt er sichtlich aufgewühlt
       gegenüber der taz. Eine andere Wohnung kann auch er sich nicht leisten.
       
       ## „Moralisch unter aller Kanone“
       
       Am Ende hilft die ganze Unterstützung aber nichts. Die Rentnerin muss ihre
       Wohnung bis zum Jahresende verlassen. Sie bekommt 30.000 Euro vom Kläger.
       Ein wirklicher Gewinn ist das aber nicht. „Wir haben das Beste rausgeholt“,
       sagt der Anwalt. „Moralisch ist es aber unter aller Kanone, dass jemand das
       durchzieht im Wissen, dass jemand anderes seine Wohnung verliert.“
       
       Für den aufstrebenden Jungpolitiker hat Papi die Wohnung gesichert. Den
       anderen Hausbewohner:innen muss er sich dann wohl nicht mehr
       vorstellen.
       
       19 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
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