# taz.de -- BSW-Einspruch gegen Bundestagswahl: Wagenknecht hofft auf ihr Weihnachtswunder
       
       > Das Bundesverfassungsgericht wird bis Jahresende über den Einspruch des
       > BSW gegen das Bundestagswahlergebnis entscheiden. Das wird aber auch
       > Zeit, schimpft Wagenknecht.
       
 (IMG) Bild: Stimmen verzweifelt gesucht: BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht
       
       Es ist der Strohhalm, an den sich das BSW seit der vergeigten
       Bundestagswahl 2025 klammert: Bei einer flächendeckenden Neuauszählung der
       Stimmen könnte die damals denkbar knapp an der Fünfprozenthürde
       gescheiterte Wagenknecht-Partei nachträglich doch noch in den Bundestag
       einziehen – und endlich wieder bei den Großen mitspielen.
       
       Nachdem der Bundestag [1][eine vom BSW geforderte Neuauszählung vor gut
       einem Jahr abgelehnt hatte], zog die Partei im Februar mit einer knapp
       [2][180-seitigen Wahlprüfungsbeschwerde] vors Bundesverfassungsgericht.
       Passiert sei seither nichts, behauptet zumindest die Partei. Immerhin gibt
       es nun Licht am Ende des Tunnels: „Eine Entscheidung soll noch in diesem
       Jahr veröffentlicht werden“, sagt ein Sprecher des Gerichts zur taz. Zuerst
       hatte der Stern berichtet.
       
       Das werde jetzt auch mal höchste Zeit, findet Parteigründerin Sahra
       Wagenknecht. Die angeblich skandalös lange Bearbeitungszeit der „Klage“ in
       Karlsruhe sei nicht nachvollziehbar. „Der Weg für eine Neuauszählung muss
       endlich freigemacht werden.“ Zumal es „unvorstellbar“ sei, „dass die Grünen
       oder die FDP ähnlich behandelt worden wären, wenn sie den Einzug in den
       Bundestag so knapp verpasst hätten wie wir“.
       
       Nach dem amtlichen Endergebnis 2025 fehlten der Partei am Ende nur 9.500
       Stimmen für den erneuten Einzug in den Bundestag. Bis heute steht für die
       Spitzen des BSW fest: Bei der Auszählung der Stimmen im Februar vergangenen
       Jahres kann es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das BSW habe ja
       schon unmittelbar nach der Wahl „auf fundierteste Weise Fehler
       nachgewiesen“, [3][heißt es immer wieder]. Da muss also noch mehr zu holen
       sein.
       
       ## Der Traum von der Rückkehr auf die große Bühne
       
       „Bei korrekter Auszählung der Bundestagswahl wären wir aller Voraussicht
       nach in den Bundestag eingezogen und hätten uns auch in den Ländern weiter
       etablieren können“, klagt der BSW-Vorstand auch aktuell wieder im
       Leitantrag für den anstehenden Bundesparteitag Ende November.
       
       Klar ist: Für das jüngst in Bündnis Soziale Gerechtigkeit und
       Wirtschaftliche Vernunft umbenannte Bündnis Sahra Wagenknecht ist das Thema
       letztlich zu einer Überlebenserzählung geworden. So hat es das BSW zwar im
       September in Sachsen-Anhalt mit fünf Abgeordneten in den Landtag geschafft.
       In [4][Berlin und Mecklenburg-Vorpommern] scheiterte es hingegen an der
       5-Prozent-Hürde. Und Besserung ist nicht in Sicht, im Gegenteil.
       
       2027 stehen fünf Landtagswahlen an, allesamt im Westen, bei allen fünf
       droht die Partei – wie schon in diesem Jahr in Baden-Württemberg und
       Rheinland-Pfalz – abzusaufen. Um bundespolitisch noch einmal einen Fuß auf
       den Boden zu kriegen, bräuchte es daher wieder eine große Bühne, eine
       größere jedenfalls als den Landtag von Sachsen-Anhalt, den Bundestag eben.
       
       Wagenknecht und ihre Getreuen stellen gleichwohl wiederkehrend einen
       anderen Aspekt in den Vordergrund. Auf eine Neuauszählung, so die
       Botschaft, würde aus ihrer Sicht zwangsläufig der Sturz von Bundeskanzler
       Friedrich Merz (CDU) folgen. „Ziehen wir durch eine Neuauszählung in den
       Bundestag ein, verliert diese Regierung ihre Mehrheit“, stellt die
       Parteigründerin fest. Wenigstens hiermit läge sie auch richtig.
       
       ## Keine mündliche Verhandlung in Sicht
       
       Rechtsexpert:innen gehen unterdessen davon aus, dass es vor der
       Entscheidung in Karlsruhe in den kommenden Wochen keine mündliche
       Verhandlung der Wahlprüfungsbeschwerde mehr geben wird. Das
       Bundesverfassungsgericht will das auf taz-Nachfrage weder bestätigen noch
       dementieren. Man kommentiere Mutmaßungen über Beratungsdetails
       grundsätzlich nicht.
       
       BSW-Bundeschef Fabio De Masi wittert mit Blick auf die wahrscheinlich
       ausfallende Verhandlung des Falls trotzdem schon den nächsten Skandal. Der
       Umstand, dass das Verfassungsgericht „bislang keinen Termin zur mündlichen
       Verhandlung hat ansetzen lassen“, deute „leider eher darauf hin, dass man
       unsere fundierte Beschwerde eher geräuschlos abwickeln möchte“, schreibt er
       auf X.
       
       Tatsächlich werden die Chancen auf einen Erfolg der BSW-Beschwerde
       allgemein als gering eingestuft. Der Wagenknecht-Partei bliebe dann nur
       noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach
       Straßburg. Das sei aktuell aber noch nicht entschieden, so ein Sprecher des
       Parteivorstands zur taz.
       
       30 Oct 2026
       
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