# taz.de -- BSW-Einspruch gegen Bundestagswahl: Wagenknecht hofft auf ihr Weihnachtswunder
> Das Bundesverfassungsgericht wird bis Jahresende über den Einspruch des
> BSW gegen das Bundestagswahlergebnis entscheiden. Das wird aber auch
> Zeit, schimpft Wagenknecht.
(IMG) Bild: Stimmen verzweifelt gesucht: BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht
Es ist der Strohhalm, an den sich das BSW seit der vergeigten
Bundestagswahl 2025 klammert: Bei einer flächendeckenden Neuauszählung der
Stimmen könnte die damals denkbar knapp an der Fünfprozenthürde
gescheiterte Wagenknecht-Partei nachträglich doch noch in den Bundestag
einziehen – und endlich wieder bei den Großen mitspielen.
Nachdem der Bundestag [1][eine vom BSW geforderte Neuauszählung vor gut
einem Jahr abgelehnt hatte], zog die Partei im Februar mit einer knapp
[2][180-seitigen Wahlprüfungsbeschwerde] vors Bundesverfassungsgericht.
Passiert sei seither nichts, behauptet zumindest die Partei. Immerhin gibt
es nun Licht am Ende des Tunnels: „Eine Entscheidung soll noch in diesem
Jahr veröffentlicht werden“, sagt ein Sprecher des Gerichts zur taz. Zuerst
hatte der Stern berichtet.
Das werde jetzt auch mal höchste Zeit, findet Parteigründerin Sahra
Wagenknecht. Die angeblich skandalös lange Bearbeitungszeit der „Klage“ in
Karlsruhe sei nicht nachvollziehbar. „Der Weg für eine Neuauszählung muss
endlich freigemacht werden.“ Zumal es „unvorstellbar“ sei, „dass die Grünen
oder die FDP ähnlich behandelt worden wären, wenn sie den Einzug in den
Bundestag so knapp verpasst hätten wie wir“.
Nach dem amtlichen Endergebnis 2025 fehlten der Partei am Ende nur 9.500
Stimmen für den erneuten Einzug in den Bundestag. Bis heute steht für die
Spitzen des BSW fest: Bei der Auszählung der Stimmen im Februar vergangenen
Jahres kann es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das BSW habe ja
schon unmittelbar nach der Wahl „auf fundierteste Weise Fehler
nachgewiesen“, [3][heißt es immer wieder]. Da muss also noch mehr zu holen
sein.
## Der Traum von der Rückkehr auf die große Bühne
„Bei korrekter Auszählung der Bundestagswahl wären wir aller Voraussicht
nach in den Bundestag eingezogen und hätten uns auch in den Ländern weiter
etablieren können“, klagt der BSW-Vorstand auch aktuell wieder im
Leitantrag für den anstehenden Bundesparteitag Ende November.
Klar ist: Für das jüngst in Bündnis Soziale Gerechtigkeit und
Wirtschaftliche Vernunft umbenannte Bündnis Sahra Wagenknecht ist das Thema
letztlich zu einer Überlebenserzählung geworden. So hat es das BSW zwar im
September in Sachsen-Anhalt mit fünf Abgeordneten in den Landtag geschafft.
In [4][Berlin und Mecklenburg-Vorpommern] scheiterte es hingegen an der
5-Prozent-Hürde. Und Besserung ist nicht in Sicht, im Gegenteil.
2027 stehen fünf Landtagswahlen an, allesamt im Westen, bei allen fünf
droht die Partei – wie schon in diesem Jahr in Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz – abzusaufen. Um bundespolitisch noch einmal einen Fuß auf
den Boden zu kriegen, bräuchte es daher wieder eine große Bühne, eine
größere jedenfalls als den Landtag von Sachsen-Anhalt, den Bundestag eben.
Wagenknecht und ihre Getreuen stellen gleichwohl wiederkehrend einen
anderen Aspekt in den Vordergrund. Auf eine Neuauszählung, so die
Botschaft, würde aus ihrer Sicht zwangsläufig der Sturz von Bundeskanzler
Friedrich Merz (CDU) folgen. „Ziehen wir durch eine Neuauszählung in den
Bundestag ein, verliert diese Regierung ihre Mehrheit“, stellt die
Parteigründerin fest. Wenigstens hiermit läge sie auch richtig.
## Keine mündliche Verhandlung in Sicht
Rechtsexpert:innen gehen unterdessen davon aus, dass es vor der
Entscheidung in Karlsruhe in den kommenden Wochen keine mündliche
Verhandlung der Wahlprüfungsbeschwerde mehr geben wird. Das
Bundesverfassungsgericht will das auf taz-Nachfrage weder bestätigen noch
dementieren. Man kommentiere Mutmaßungen über Beratungsdetails
grundsätzlich nicht.
BSW-Bundeschef Fabio De Masi wittert mit Blick auf die wahrscheinlich
ausfallende Verhandlung des Falls trotzdem schon den nächsten Skandal. Der
Umstand, dass das Verfassungsgericht „bislang keinen Termin zur mündlichen
Verhandlung hat ansetzen lassen“, deute „leider eher darauf hin, dass man
unsere fundierte Beschwerde eher geräuschlos abwickeln möchte“, schreibt er
auf X.
Tatsächlich werden die Chancen auf einen Erfolg der BSW-Beschwerde
allgemein als gering eingestuft. Der Wagenknecht-Partei bliebe dann nur
noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach
Straßburg. Das sei aktuell aber noch nicht entschieden, so ein Sprecher des
Parteivorstands zur taz.
30 Oct 2026
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