# taz.de -- BSW-Wahlprüfungsbeschwerde: Wagenknecht gibt nicht auf
> Das BSW ruft das Bundesverfassungsgericht an und will weiter eine
> Neuauszählung der Bundestagswahl. Die Forderung stützt sich auf
> statistische Vermutungen.
(IMG) Bild: Hoffen auf Neuauszählung: Sahra Wagenknecht und ihre Partei bleiben hartnäckig und ziehen jetzt vors Bundesverfassungsgericht
Das Bündnis Sahra Wagenknecht will kurz vor Ablauf der Frist am 18. Februar
beim Bundesverfassungsgericht [1][gegen die Gültigkeit der letzten
Bundestagswahl klagen]. Das kündigten die Parteivorsitzenden Amira Mohamed
Ali und Fabio De Masi an diesem Montag vor Journalist:innen in Berlin
an.
Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielte das BSW 4,981 Prozent der
Stimmen und scheiterte somit denkbar knapp an der Fünfprozenthürde.
Letztlich fehlten nur 9.529 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Die
Folgen waren bundespolitisch bedeutsam: Nur weil das BSW nicht in den
Bundestag einzog, haben CDU/CSU und SPD gemeinsam eine Mehrheit im
Parlament und [2][konnten eine Regierung bilden.]
Seitdem fordert das BSW jedoch eine Neuauszählung der Bundestagswahl.
Zuerst musste die Partei einen Einspruch gegen die Wahl beim Bundestag
erheben, der aber im Dezember mit den Stimmen fast aller Fraktionen (außer
der AfD) abgelehnt wurde. Das BSW habe keine konkreten Wahlfehler
vorgetragen, die nicht bereits korrigiert wurden oder sich widerlegen
ließen, so der Bundestag.
Erst mit Abschluss des Einspruchsverfahrens beim Bundestag ist der Weg frei
für eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Mit dem
Schriftsatz, an dem noch gearbeitet wird, sind der Heidelberger Anwalt Uwe
Lipinski und der emeritierte Rechtsprofessor Christoph Degenhardt
beauftragt.
## Suche nach „Anomalien“
Dabei will das BSW weiter auf seine statistische Argumentation setzen. Weil
es gut möglich sei, dass einzelne Wahlhelfer beim Auszählen der Stimmen
Kreuze beim „Bündnis Sahra Wagenknecht“ versehentlich dem rechten „Bündnis
Deutschland“ zugeschlagen haben, suchte das BSW nach entsprechenden
„Anomalien“ in den Ergebnissen der Stimmbezirke. Gesucht wurden
Stimmbezirke mit keinen bis wenig BSW-Stimmen und ungewöhnlich vielen
Stimmen für Kleinparteien wie das Bündnis Deutschland. Anwalt Lipinski
kommt so auf ein „Potenzial“ von zusätzlichen 4.440 Stimmen.
Zudem rechnete das BSW eine Stichprobe von 50 Stimmbezirken hoch, in denen
aus unterschiedlichen Gründen neu ausgezählt wurde. In diesen nicht
repräsentativen Stimmbezirken, die überwiegend in Berlin liegen, erhielt
das BSW insgesamt 15 Stimmen mehr als bei der Erstauszählung. Hochgerechnet
auf alle 95.109 Stimmbezirke der Bundestagswahl wären das zusätzliche
28.533 Stimmen für das BSW. Damit wäre dann die Fünfprozenthürde
überschritten.
Wie steht es nun um die Erfolgsaussichten der BSW-Beschwerde? Klar ist,
dass es nicht alleine deshalb einen Anspruch auf Neuauszählung der Wahl
gibt, weil das Ergebnis knapp war. Es gibt auch keinen Präzedenzfall, in
dem das Bundesverfassungsgericht statistische Vermutungen, wie sie das BSW
vorbringt, für eine Wahlbeanstandung genügen ließ. Es gibt auch keinen
Grundsatz „im Zweifel für Genauigkeit“. Eher im Gegenteil: Grundsätzlich
haben „Bestand und Funktionsfähigkeit des Parlaments“ für das
Bundesverfassungsgericht großes Gewicht.
## Keine Neuwahl, sondern Neuauszählung
Parteigründerin Sahra Wagenknecht sagte, es gehe bei der Wahlprüfung um das
„Vertrauen in die Demokratie“. Die Partei strebe auch gar keine Neuwahl an,
sondern nur eine Neuauszählung der Stimmen. „Wenn dann immer noch fünf
Stimmen fehlen, dann wäre es eben so, dann gäbe es auch kein Raunen mehr“,
versprach Wagenknecht. [3][Sollte das BSW jedoch die Fünfprozenthürde nach
einer Neuauszählung überspringen], müsse die schwarz-rote Koalition eben
eine Minderheitsregierung bilden und sich ihre Mehrheiten von Fall zu Fall
suchen. Alternativ schlug Wagenknecht ein „Kompetenz-Kabinett“ aus
Expert:innen vor.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es mindestens
einige Monate dauern.
9 Feb 2026
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