# taz.de -- BSW-Wahlprüfungsbeschwerde: Wagenknecht gibt nicht auf
       
       > Das BSW ruft das Bundesverfassungsgericht an und will weiter eine
       > Neuauszählung der Bundestagswahl. Die Forderung stützt sich auf
       > statistische Vermutungen.
       
 (IMG) Bild: Hoffen auf Neuauszählung: Sahra Wagenknecht und ihre Partei bleiben hartnäckig und ziehen jetzt vors Bundesverfassungsgericht
       
       Das Bündnis Sahra Wagenknecht will kurz vor Ablauf der Frist am 18. Februar
       beim Bundesverfassungsgericht [1][gegen die Gültigkeit der letzten
       Bundestagswahl klagen]. Das kündigten die Parteivorsitzenden Amira Mohamed
       Ali und Fabio De Masi an diesem Montag vor Journalist:innen in Berlin
       an.
       
       Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielte das BSW 4,981 Prozent der
       Stimmen und scheiterte somit denkbar knapp an der Fünfprozenthürde.
       Letztlich fehlten nur 9.529 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Die
       Folgen waren bundespolitisch bedeutsam: Nur weil das BSW nicht in den
       Bundestag einzog, haben CDU/CSU und SPD gemeinsam eine Mehrheit im
       Parlament und [2][konnten eine Regierung bilden.]
       
       Seitdem fordert das BSW jedoch eine Neuauszählung der Bundestagswahl.
       Zuerst musste die Partei einen Einspruch gegen die Wahl beim Bundestag
       erheben, der aber im Dezember mit den Stimmen fast aller Fraktionen (außer
       der AfD) abgelehnt wurde. Das BSW habe keine konkreten Wahlfehler
       vorgetragen, die nicht bereits korrigiert wurden oder sich widerlegen
       ließen, so der Bundestag.
       
       Erst mit Abschluss des Einspruchsverfahrens beim Bundestag ist der Weg frei
       für eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Mit dem
       Schriftsatz, an dem noch gearbeitet wird, sind der Heidelberger Anwalt Uwe
       Lipinski und der emeritierte Rechtsprofessor Christoph Degenhardt
       beauftragt.
       
       ## Suche nach „Anomalien“
       
       Dabei will das BSW weiter auf seine statistische Argumentation setzen. Weil
       es gut möglich sei, dass einzelne Wahlhelfer beim Auszählen der Stimmen
       Kreuze beim „Bündnis Sahra Wagenknecht“ versehentlich dem rechten „Bündnis
       Deutschland“ zugeschlagen haben, suchte das BSW nach entsprechenden
       „Anomalien“ in den Ergebnissen der Stimmbezirke. Gesucht wurden
       Stimmbezirke mit keinen bis wenig BSW-Stimmen und ungewöhnlich vielen
       Stimmen für Kleinparteien wie das Bündnis Deutschland. Anwalt Lipinski
       kommt so auf ein „Potenzial“ von zusätzlichen 4.440 Stimmen.
       
       Zudem rechnete das BSW eine Stichprobe von 50 Stimmbezirken hoch, in denen
       aus unterschiedlichen Gründen neu ausgezählt wurde. In diesen nicht
       repräsentativen Stimmbezirken, die überwiegend in Berlin liegen, erhielt
       das BSW insgesamt 15 Stimmen mehr als bei der Erstauszählung. Hochgerechnet
       auf alle 95.109 Stimmbezirke der Bundestagswahl wären das zusätzliche
       28.533 Stimmen für das BSW. Damit wäre dann die Fünfprozenthürde
       überschritten.
       
       Wie steht es nun um die Erfolgsaussichten der BSW-Beschwerde? Klar ist,
       dass es nicht alleine deshalb einen Anspruch auf Neuauszählung der Wahl
       gibt, weil das Ergebnis knapp war. Es gibt auch keinen Präzedenzfall, in
       dem das Bundesverfassungsgericht statistische Vermutungen, wie sie das BSW
       vorbringt, für eine Wahlbeanstandung genügen ließ. Es gibt auch keinen
       Grundsatz „im Zweifel für Genauigkeit“. Eher im Gegenteil: Grundsätzlich
       haben „Bestand und Funktionsfähigkeit des Parlaments“ für das
       Bundesverfassungsgericht großes Gewicht.
       
       ## Keine Neuwahl, sondern Neuauszählung
       
       Parteigründerin Sahra Wagenknecht sagte, es gehe bei der Wahlprüfung um das
       „Vertrauen in die Demokratie“. Die Partei strebe auch gar keine Neuwahl an,
       sondern nur eine Neuauszählung der Stimmen. „Wenn dann immer noch fünf
       Stimmen fehlen, dann wäre es eben so, dann gäbe es auch kein Raunen mehr“,
       versprach Wagenknecht. [3][Sollte das BSW jedoch die Fünfprozenthürde nach
       einer Neuauszählung überspringen], müsse die schwarz-rote Koalition eben
       eine Minderheitsregierung bilden und sich ihre Mehrheiten von Fall zu Fall
       suchen. Alternativ schlug Wagenknecht ein „Kompetenz-Kabinett“ aus
       Expert:innen vor.
       
       Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es mindestens
       einige Monate dauern.
       
       9 Feb 2026
       
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