# taz.de -- Wissenschaft unter Druck: „Wir müssen das Recht verteidigen“
       
       > Rund 200 Jurist:innen betonen in einer gemeinsamen Erklärung die
       > Bedeutung des Rechtsstaats. Eine Mitinitiatorin erklärt, warum.
       
 (IMG) Bild: Sollte eigentlich blind sein: Justitia
       
       Beispiele dafür, wie die Rechtswissenschaft zunehmend unter Druck gerät,
       gibt es einige. Da wäre der [1][Fall Frauke Brosius-Gersdorf], die neue
       Richterin am Bundesverfassungsgericht werden sollte, von der Union aber
       nicht mehr gewählt werden wollte, nachdem rechtskonservative bis
       rechtsextreme Medien eine Kampagne gegen die Kandidatin gefahren hatten.
       
       Da wäre aber auch zum Beispiel der Versuch der AfD im Juni dieses Jahres,
       14 Vorträge des studentischen Kongresses „[2][Take back the future“ an der
       TU Berlin zu verhindern]. Die AfD in Sachsen-Anhalt, die jüngst die dortige
       Landtagswahl gewonnen hat, will wiederum laut ihrem Wahlprogramm
       Richter:innen anweisen, mit „maximaler Härte“ vorzugehen und den
       „Strafrahmen voll auszuschöpfen“.
       
       Eine Entwicklung, dem viele Strafrechtler:innen etwas entgegensetzen
       wollen. Rund 200 von ihnen haben sich deswegen mit einer [3][Erklärung aus
       der Strafrechtswissenschaft] zur Bedeutung von Rechtsstaat, Demokratie und
       Unabhängigkeit der Wissenschaft zu Wort gemeldet. Initiiert haben ihn die
       fünf Strafrechtsprofessorinnen Liane Wörner, Susanne Beck, Stefanie Bock,
       Katrin Höffler, Charlotte Schmitt-Leonardy und Georgia Stefanopoulou. An
       dem Text hätten aber noch mehr Leute mitgewirkt, das ist Wörner wichtig zu
       erwähnen.
       
       „Wir sehen eine Entwicklung, in der das Recht sich eines Tages nicht mehr
       selbst erwehren könnte und wir es verteidigen müssen – die Weichen dafür
       müssen wir heute stellen“, sagt Wörner, Professorin für Strafrecht an der
       Universität Konstanz, der taz. Es sei ein schleichender, sich langsam
       verdichtender Prozess gewesen.
       
       ## Strafrechtler:innen mit öffentlichem Appell
       
       „Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit, die umfassende Grundrechtsbindung
       aller staatlichen Gewalt, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit und
       Verhältnismäßigkeit staatlichen Strafens, die Unschuldsvermutung sowie die
       Unabhängigkeit der Justiz bilden grundlegende Voraussetzungen einer
       freiheitlichen Rechtsordnung“, heißt es in der Erklärung. Sie seien auch
       Maßstab von Forschung, Lehre und Praxis des Strafrechts.
       
       Eine Gefährdung der Grundlagen zeige sich dort, wo die „Bindung staatlicher
       Gewalt an Gesetz und Recht relativiert wird, unabhängige Gerichte als
       politisch, ideologisch oder illegitim dargestellt und in ihrer Autorität
       untergraben werden, wissenschaftliche Erkenntnisse pauschal delegitimiert
       oder politische Entscheidungen von Recht und empirischem Wissen entkoppelt
       werden“. Die Strafrechtswissenschaft dürfe dies nicht hinnehmen.
       
       Inzwischen haben sich rund 200 Strafrechtler:innen der Erklärung
       angeschlossen. Die Erklärung sei ein Versuch, die Entwicklung zu stoppen,
       sagt Wörner. „Es geht unter anderem darum, Gerichte, Richterwahlen,
       wissenschaftliche Expertise zu schützen, bevor institutioneller Schaden
       eintritt, der dann vielleicht nicht mehr zu reparieren ist.“
       
       ## Ähnliche Erklärung der Strafrechtswissenschaft
       
       Vor einigen Wochen haben bereits rund 230 Jurist:innen aus dem
       Zivilrecht eine ähnliche Erklärung abgegeben, die „Hallesche Erklärung“.
       Dieser haben sich die Strafrechtler:innen nun angeschlossen: „Die
       Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft hat in eindringlicher
       Weise daran erinnert, dass die Wissenschaft – gerade auch die
       Rechtswissenschaft – Verantwortung für die Grundlagen eines freiheitlichen,
       demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens trägt.“ Deshalb möchten
       sie die „zentralen Anliegen aus der Perspektive der Strafrechtswissenschaft
       bekräftigen“, schreiben die Jurist:innen.
       
       Die Bedeutung des Strafrechts für Demokratie und Rechtsstaat
       herauszustellen, sei ihnen wichtig. „Das Strafrecht erlaubt tiefe Eingriffe
       in die Menschenrechte, die ohne eine rechtsstaatliche Bindung leicht zu
       Instrumenten politischer, sozialer oder ideologischer Disziplinierung
       werden können“, so steht es in der Erklärung. Dann könnten für Personen
       Unterschiedliches gelten, „und das darf nicht sein“, sagt Wörner. „Wenn wir
       über das Strafrecht diskutieren, diskutieren wir letztlich auch über Fragen
       staatlicher Macht. Wir diskutieren über individuelle Freiheit.“
       
       1 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Frauke-Brosius-Gersdorf-im-Gespraech/!6147056
 (DIR) [2] /SDS-Kongress-Take-back-the-Future/!6198198
 (DIR) [3] https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/ls/schmitt-leonardy/erklarung-aus-der-strafre/Erklaerung-Strafrechtswissenschaft_FINAL_27.10.2026.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Annika Danielmeier
       
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