# taz.de -- Wissenschaft unter Druck: „Wir müssen das Recht verteidigen“
> Rund 200 Jurist:innen betonen in einer gemeinsamen Erklärung die
> Bedeutung des Rechtsstaats. Eine Mitinitiatorin erklärt, warum.
(IMG) Bild: Sollte eigentlich blind sein: Justitia
Beispiele dafür, wie die Rechtswissenschaft zunehmend unter Druck gerät,
gibt es einige. Da wäre der [1][Fall Frauke Brosius-Gersdorf], die neue
Richterin am Bundesverfassungsgericht werden sollte, von der Union aber
nicht mehr gewählt werden wollte, nachdem rechtskonservative bis
rechtsextreme Medien eine Kampagne gegen die Kandidatin gefahren hatten.
Da wäre aber auch zum Beispiel der Versuch der AfD im Juni dieses Jahres,
14 Vorträge des studentischen Kongresses „[2][Take back the future“ an der
TU Berlin zu verhindern]. Die AfD in Sachsen-Anhalt, die jüngst die dortige
Landtagswahl gewonnen hat, will wiederum laut ihrem Wahlprogramm
Richter:innen anweisen, mit „maximaler Härte“ vorzugehen und den
„Strafrahmen voll auszuschöpfen“.
Eine Entwicklung, dem viele Strafrechtler:innen etwas entgegensetzen
wollen. Rund 200 von ihnen haben sich deswegen mit einer [3][Erklärung aus
der Strafrechtswissenschaft] zur Bedeutung von Rechtsstaat, Demokratie und
Unabhängigkeit der Wissenschaft zu Wort gemeldet. Initiiert haben ihn die
fünf Strafrechtsprofessorinnen Liane Wörner, Susanne Beck, Stefanie Bock,
Katrin Höffler, Charlotte Schmitt-Leonardy und Georgia Stefanopoulou. An
dem Text hätten aber noch mehr Leute mitgewirkt, das ist Wörner wichtig zu
erwähnen.
„Wir sehen eine Entwicklung, in der das Recht sich eines Tages nicht mehr
selbst erwehren könnte und wir es verteidigen müssen – die Weichen dafür
müssen wir heute stellen“, sagt Wörner, Professorin für Strafrecht an der
Universität Konstanz, der taz. Es sei ein schleichender, sich langsam
verdichtender Prozess gewesen.
## Strafrechtler:innen mit öffentlichem Appell
„Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit, die umfassende Grundrechtsbindung
aller staatlichen Gewalt, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit und
Verhältnismäßigkeit staatlichen Strafens, die Unschuldsvermutung sowie die
Unabhängigkeit der Justiz bilden grundlegende Voraussetzungen einer
freiheitlichen Rechtsordnung“, heißt es in der Erklärung. Sie seien auch
Maßstab von Forschung, Lehre und Praxis des Strafrechts.
Eine Gefährdung der Grundlagen zeige sich dort, wo die „Bindung staatlicher
Gewalt an Gesetz und Recht relativiert wird, unabhängige Gerichte als
politisch, ideologisch oder illegitim dargestellt und in ihrer Autorität
untergraben werden, wissenschaftliche Erkenntnisse pauschal delegitimiert
oder politische Entscheidungen von Recht und empirischem Wissen entkoppelt
werden“. Die Strafrechtswissenschaft dürfe dies nicht hinnehmen.
Inzwischen haben sich rund 200 Strafrechtler:innen der Erklärung
angeschlossen. Die Erklärung sei ein Versuch, die Entwicklung zu stoppen,
sagt Wörner. „Es geht unter anderem darum, Gerichte, Richterwahlen,
wissenschaftliche Expertise zu schützen, bevor institutioneller Schaden
eintritt, der dann vielleicht nicht mehr zu reparieren ist.“
## Ähnliche Erklärung der Strafrechtswissenschaft
Vor einigen Wochen haben bereits rund 230 Jurist:innen aus dem
Zivilrecht eine ähnliche Erklärung abgegeben, die „Hallesche Erklärung“.
Dieser haben sich die Strafrechtler:innen nun angeschlossen: „Die
Hallesche Erklärung aus der Zivilrechtswissenschaft hat in eindringlicher
Weise daran erinnert, dass die Wissenschaft – gerade auch die
Rechtswissenschaft – Verantwortung für die Grundlagen eines freiheitlichen,
demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens trägt.“ Deshalb möchten
sie die „zentralen Anliegen aus der Perspektive der Strafrechtswissenschaft
bekräftigen“, schreiben die Jurist:innen.
Die Bedeutung des Strafrechts für Demokratie und Rechtsstaat
herauszustellen, sei ihnen wichtig. „Das Strafrecht erlaubt tiefe Eingriffe
in die Menschenrechte, die ohne eine rechtsstaatliche Bindung leicht zu
Instrumenten politischer, sozialer oder ideologischer Disziplinierung
werden können“, so steht es in der Erklärung. Dann könnten für Personen
Unterschiedliches gelten, „und das darf nicht sein“, sagt Wörner. „Wenn wir
über das Strafrecht diskutieren, diskutieren wir letztlich auch über Fragen
staatlicher Macht. Wir diskutieren über individuelle Freiheit.“
1 Nov 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Frauke-Brosius-Gersdorf-im-Gespraech/!6147056
(DIR) [2] /SDS-Kongress-Take-back-the-Future/!6198198
(DIR) [3] https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/ls/schmitt-leonardy/erklarung-aus-der-strafre/Erklaerung-Strafrechtswissenschaft_FINAL_27.10.2026.pdf
## AUTOREN
(DIR) Annika Danielmeier
## TAGS
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