# taz.de -- Prozess um Totschlag: Noch Fahnen im Keller
       
       > Ein 51-Jähriger bringt seinen Nachbarn um und wird verurteilt. Ist das
       > Motiv Rassismus? Seine Reichsflagge spielt im Prozess keine Rolle.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte mit seinem Verteidiger im Landgericht Neubrandenburg am 20. Oktober 2026
       
       Das Landgericht Neubrandenburg hat am Dienstag einen 51-jährigen
       Angeklagten zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der
       arbeitslose Handwerker hatte im April 2026 seinen zwanzig Jahre jüngeren
       serbischen Nachbarn mit einem Armbrustschuss in den Hals getötet. Mit dem
       Urteil blieb die Schwurgerichtskammer des Landgerichts unter dem von der
       Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von achteinhalb Jahren.
       
       Warum musste der 32-jährige Milos P. auf der Wiese vor dem Grundstück des
       Angeklagten verbluten? Für das Gericht endete in einem abgelegenen Ortsteil
       von Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern), zwischen idyllischen Schafsweiden
       und einem beliebten Badesee, schlicht ein Streit unter Nachbarn nach
       wechselseitigen Provokationen und Gewaltandrohungen tödlich.
       
       Seit August hatte die Kammer in mehreren Verhandlungstagen den Tatablauf
       und dessen Vorgeschichte anhand von Sprachnachrichten, Zeugenaussagen und
       Gutachten rekonstruiert. Ein auffälliges Detail jedoch interessierte weder
       die Staatsanwaltschaft noch den Vorsitzenden Richter: eine
       Deutschland-Fahne mit AfD-Logo und eine schwarz-weiß-rote Reichsfahne, die
       die Ermittler in der Werkstatt des Angeklagten fotografiert hatten.
       
       ## „Wir waren befreundet, irgendwie“
       
       Stattdessen folgte das Gericht weitgehend der Version des Angeklagten, der
       vor Gericht immer wieder betonte, er sei am Tatabend des 18. April
       eigentlich mit Milos P. und weiteren Bekannten zum Essen verabredet und mit
       ihm befreundet gewesen.
       
       Die beiden Handwerker hätten sich durch die Arbeit kennengelernt, sagte
       Christian P. Er habe dem jüngeren Mann aus Serbien auch eine Wohnung im
       Nachbarhaus in dem kleinen Ort Prälank bei Neustrelitz besorgt. Auch wenn
       es öfter Streit gegeben habe, bei dem Milos P. ihm auch Gewalt angedroht
       habe und einmal mit einem Hammer auf ihn losgegangen sei: „Wir waren
       befreundet, irgendwie“, sagte Christian P. und beteuerte: „Ich wollte ihn
       nicht töten.“
       
       Sowohl Milos P. als auch er selbst hätten am Tattag viel Alkohol getrunken,
       Milos P. habe ihn dann ohne Anlass per WhatsApp bedroht. Auf dessen
       Nachricht „Leg Dich nicht mit mir an. Ich werde Dich sofort umbringen,
       damit Du Bescheid weißt“, hatte Christian P. mit einer unmissverständlichen
       Sprachnachricht geantwortet: „Ich komm’ jetzt runter und mach’ Dich kalt.“
       
       ## Der Schuss auf der Wiese
       
       Unstrittig ist, dass Christian P. seine Armbrust mitsamt einem 40
       Zentimeter langen Metallbolzen aus der Werkstatt holte und den Bolzen
       einlegte. Auf einer Wiese kam ihm Milos P. entgegen, nachdem er einen
       niedrigen Zaun zwischen den Grundstücken überquert hatte. Warum zielte der
       Angeklagte mit der Armbrust auf den Hals des noch mindestens 2 Meter
       entfernten Mannes und drückte ab?
       
       Die Beteuerungen von Christian P., er habe einen Angriff befürchtet und nur
       zur Abwehr geschossen, überzeugten das Gericht nicht vollständig. Es ging
       von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Milos P. sei unbewaffnet gewesen,
       sagte der Vorsitzende Richter. Christian P. hätte sich auch anders gegen
       einen befürchteten Angriff wehren können. Zudem habe der Angeklagte nicht
       vor dem Schuss gewarnt. Auch im Rausch habe er nicht gehandelt: Eine
       Gutachterin hatte festgestellt, dass der an Alkohol gewöhnte Christian P.
       bei einem nach der Tat gemessenen Blutalkoholwert von 2,0 Promille zur
       Tatzeit schuldfähig gewesen sei.
       
       ## Fragen bleiben offen
       
       Während Milos P. auf der Wiese verblutete, deckte Christian P. ihn mit
       einem weißen Laken zu. Dann rief er seinen Anwalt an und meldete sich erst
       danach über den Notruf bei der Polizei. Als der Mitschnitt des Notrufs im
       Gerichtssaal abgespielt wurde, waren im Hintergrund Schafsblöken und
       Vogelgezwitscher zu hören, während Christian P. mit ruhiger, gefasster
       Stimme einer jungen Beamtin sagte: „Ich habe jemanden mit meiner Armbrust
       erschossen. Es tut mir leid. Wollte ich gar nicht, ich hab’ ihn genau am
       Hals getroffen. Halsschlagader. Da war er tot.“
       
       Die in Serbien lebende Mutter und Schwester des Getöteten waren in dem
       Prozess nicht als Nebenkläger:innen vertreten. So konnte der
       Angeklagte den 32-Jährigen unwidersprochen als gewalttätig und bedrohlich
       darstellen. Ohne Nebenklagevertretung blieben Widersprüche offen. Warum
       etwa war der Angeklagte, der so beharrlich seine Friedfertigkeit beteuerte,
       im Mai 2022 gewaltsam gegen eine Frau vorgegangen und dafür wegen
       Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden? Und
       warum hatte ihm die Waffenbehörde des Landkreises schon 2014 den Besitz von
       Waffen und Munition verboten?
       
       ## Rassistische Beweggründe?
       
       Im Landgericht wollte niemand von Christian P. Details zu seinen
       Eintragungen im Bundeszentralregister erfahren. Auch ob er den Rassismus
       und die ausländerfeindliche Programmatik der AfD teilt, deren Fahne in
       seiner Werkstatt hing, wollte dort niemand wissen. „Wo ist das Problem mit
       der AfD?“, fragt ein Schöffe zurück, als er im Gang vor dem Gerichtssaal
       wartet. Die AfD-Fahne habe er gar nicht zur Kenntnis genommen.
       
       Das [1][Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen] hatte in einer
       Studie zur Anwendung von Paragraf 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs, wonach
       unter anderem rassistische Beweggründe bei der Strafzumessung zu
       berücksichtigen sind, festgestellt: „Die Interviews mit Fachleuten der
       Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ließen erkennen, dass es einige
       Unsicherheiten beim Nachweis von Vorurteilsmotiven gibt.“ Doch wer erst gar
       keine Fragen stellt, muss sich auch mit dem Nachweis von Vorurteilsmotiven
       nicht auseinandersetzen. Das Urteil gegen Christian P. ist noch nicht
       rechtskräftig.
       
       28 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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