# taz.de -- Prozess um Totschlag: Noch Fahnen im Keller
> Ein 51-Jähriger bringt seinen Nachbarn um und wird verurteilt. Ist das
> Motiv Rassismus? Seine Reichsflagge spielt im Prozess keine Rolle.
(IMG) Bild: Der Angeklagte mit seinem Verteidiger im Landgericht Neubrandenburg am 20. Oktober 2026
Das Landgericht Neubrandenburg hat am Dienstag einen 51-jährigen
Angeklagten zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Der
arbeitslose Handwerker hatte im April 2026 seinen zwanzig Jahre jüngeren
serbischen Nachbarn mit einem Armbrustschuss in den Hals getötet. Mit dem
Urteil blieb die Schwurgerichtskammer des Landgerichts unter dem von der
Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von achteinhalb Jahren.
Warum musste der 32-jährige Milos P. auf der Wiese vor dem Grundstück des
Angeklagten verbluten? Für das Gericht endete in einem abgelegenen Ortsteil
von Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern), zwischen idyllischen Schafsweiden
und einem beliebten Badesee, schlicht ein Streit unter Nachbarn nach
wechselseitigen Provokationen und Gewaltandrohungen tödlich.
Seit August hatte die Kammer in mehreren Verhandlungstagen den Tatablauf
und dessen Vorgeschichte anhand von Sprachnachrichten, Zeugenaussagen und
Gutachten rekonstruiert. Ein auffälliges Detail jedoch interessierte weder
die Staatsanwaltschaft noch den Vorsitzenden Richter: eine
Deutschland-Fahne mit AfD-Logo und eine schwarz-weiß-rote Reichsfahne, die
die Ermittler in der Werkstatt des Angeklagten fotografiert hatten.
## „Wir waren befreundet, irgendwie“
Stattdessen folgte das Gericht weitgehend der Version des Angeklagten, der
vor Gericht immer wieder betonte, er sei am Tatabend des 18. April
eigentlich mit Milos P. und weiteren Bekannten zum Essen verabredet und mit
ihm befreundet gewesen.
Die beiden Handwerker hätten sich durch die Arbeit kennengelernt, sagte
Christian P. Er habe dem jüngeren Mann aus Serbien auch eine Wohnung im
Nachbarhaus in dem kleinen Ort Prälank bei Neustrelitz besorgt. Auch wenn
es öfter Streit gegeben habe, bei dem Milos P. ihm auch Gewalt angedroht
habe und einmal mit einem Hammer auf ihn losgegangen sei: „Wir waren
befreundet, irgendwie“, sagte Christian P. und beteuerte: „Ich wollte ihn
nicht töten.“
Sowohl Milos P. als auch er selbst hätten am Tattag viel Alkohol getrunken,
Milos P. habe ihn dann ohne Anlass per WhatsApp bedroht. Auf dessen
Nachricht „Leg Dich nicht mit mir an. Ich werde Dich sofort umbringen,
damit Du Bescheid weißt“, hatte Christian P. mit einer unmissverständlichen
Sprachnachricht geantwortet: „Ich komm’ jetzt runter und mach’ Dich kalt.“
## Der Schuss auf der Wiese
Unstrittig ist, dass Christian P. seine Armbrust mitsamt einem 40
Zentimeter langen Metallbolzen aus der Werkstatt holte und den Bolzen
einlegte. Auf einer Wiese kam ihm Milos P. entgegen, nachdem er einen
niedrigen Zaun zwischen den Grundstücken überquert hatte. Warum zielte der
Angeklagte mit der Armbrust auf den Hals des noch mindestens 2 Meter
entfernten Mannes und drückte ab?
Die Beteuerungen von Christian P., er habe einen Angriff befürchtet und nur
zur Abwehr geschossen, überzeugten das Gericht nicht vollständig. Es ging
von einem bedingten Tötungsvorsatz aus. Milos P. sei unbewaffnet gewesen,
sagte der Vorsitzende Richter. Christian P. hätte sich auch anders gegen
einen befürchteten Angriff wehren können. Zudem habe der Angeklagte nicht
vor dem Schuss gewarnt. Auch im Rausch habe er nicht gehandelt: Eine
Gutachterin hatte festgestellt, dass der an Alkohol gewöhnte Christian P.
bei einem nach der Tat gemessenen Blutalkoholwert von 2,0 Promille zur
Tatzeit schuldfähig gewesen sei.
## Fragen bleiben offen
Während Milos P. auf der Wiese verblutete, deckte Christian P. ihn mit
einem weißen Laken zu. Dann rief er seinen Anwalt an und meldete sich erst
danach über den Notruf bei der Polizei. Als der Mitschnitt des Notrufs im
Gerichtssaal abgespielt wurde, waren im Hintergrund Schafsblöken und
Vogelgezwitscher zu hören, während Christian P. mit ruhiger, gefasster
Stimme einer jungen Beamtin sagte: „Ich habe jemanden mit meiner Armbrust
erschossen. Es tut mir leid. Wollte ich gar nicht, ich hab’ ihn genau am
Hals getroffen. Halsschlagader. Da war er tot.“
Die in Serbien lebende Mutter und Schwester des Getöteten waren in dem
Prozess nicht als Nebenkläger:innen vertreten. So konnte der
Angeklagte den 32-Jährigen unwidersprochen als gewalttätig und bedrohlich
darstellen. Ohne Nebenklagevertretung blieben Widersprüche offen. Warum
etwa war der Angeklagte, der so beharrlich seine Friedfertigkeit beteuerte,
im Mai 2022 gewaltsam gegen eine Frau vorgegangen und dafür wegen
Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden? Und
warum hatte ihm die Waffenbehörde des Landkreises schon 2014 den Besitz von
Waffen und Munition verboten?
## Rassistische Beweggründe?
Im Landgericht wollte niemand von Christian P. Details zu seinen
Eintragungen im Bundeszentralregister erfahren. Auch ob er den Rassismus
und die ausländerfeindliche Programmatik der AfD teilt, deren Fahne in
seiner Werkstatt hing, wollte dort niemand wissen. „Wo ist das Problem mit
der AfD?“, fragt ein Schöffe zurück, als er im Gang vor dem Gerichtssaal
wartet. Die AfD-Fahne habe er gar nicht zur Kenntnis genommen.
Das [1][Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen] hatte in einer
Studie zur Anwendung von Paragraf 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs, wonach
unter anderem rassistische Beweggründe bei der Strafzumessung zu
berücksichtigen sind, festgestellt: „Die Interviews mit Fachleuten der
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ließen erkennen, dass es einige
Unsicherheiten beim Nachweis von Vorurteilsmotiven gibt.“ Doch wer erst gar
keine Fragen stellt, muss sich auch mit dem Nachweis von Vorurteilsmotiven
nicht auseinandersetzen. Das Urteil gegen Christian P. ist noch nicht
rechtskräftig.
28 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Heike Kleffner
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