# taz.de -- Konflikt zwischen Frauenärzt:innen: Abtreibungsgegner an der Spitze der Gynäkologie
> Der Vorstand der größten gynäkologischen Fachgesellschaft Deutschlands
> positioniert sich gegen Abtreibungen. Wird er jetzt wiedergewählt?
(IMG) Bild: Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch sind in einer gynäkologischen Praxis vor einem Ultraschallbild zu sehen
„Es ist heute kein guter Tag – für die Frauen nicht und für die Ärzte
nicht.“ Das sagte die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl vor fast zwei Jahren,
im Dezember 2024, im Deutschen Bundestag. Die Stimmung an diesem Tag war
aufgeheizt, [1][debattiert wurde ein Gruppenantrag zur Streichung des
Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch]. Während die einen darauf hofften, dass
Geschichte geschrieben und Abtreibungen bis zur zwölften Woche in
Deutschland bald entkriminalisiert würden, waren andere – wie Hierl und
fast ihre gesamte Fraktion der CDU/CSU – strikt dagegen.
Dann sagte Hierl noch etwas: „Ich kann Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie den
offenen Brief der Frauenärzte, der uns alle erreicht haben sollte.“ In
diesem Brief an Bundestagsabgeordnete wird eindringlich appelliert, an
Paragraf 218 im Strafgesetzbuch festzuhalten. 218 stellt
Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe. Lediglich nach einer
Pflichtberatung und dreitägigen Wartefrist bis zur zwölften Woche sind sie
straffrei.
Bei den Unterzeichner:innen des Briefes handelt es sich allerdings
nicht einfach um ein paar Gynäkolog:innen mit einer starken Meinung zu
Schwangerschaftsabbrüchen. Unter ihnen waren einige der einflussreichsten
Frauenärzt:innen Deutschlands. Initiiert hatte den Brief Angela
Köninger, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und
Geburtshilfe (DGGG). Zu den Unterzeichnern zählten auch der DGGG-Präsident
Gert Naumann und der Schatzmeister Uwe Wagner. Nun stehen diese
Vorstandsmitglieder gesammelt zur Wiederwahl. Dagegen regt sich Widerstand.
## Nähe zur Lebensschutz-Bewegung
Der DGGG ist die älteste Fachgesellschaft für Frauenheilkunde in
Deutschland, heute zählt sie rund 6.000 Mitglieder. Das erklärte Ziel als
wissenschaftliche Fachgesellschaft ist es, „die Frauenheilkunde und
Geburtshilfe weiterzuentwickeln und das evidenzbasierte Niveau der
flächendeckenden Versorgung fortlaufend zu stärken“ – so steht es auf der
Website der DGGG. Dafür veröffentlichen sie wissenschaftliche Leitlinien
und bieten Fort- und Weiterbildungsprogramme an. Doch die öffentlichen
Positionen des Vorstands zum Thema Schwangerschaftsabbrüche lassen Zweifel
an der Wissenschaftlichkeit der Fachgesellschaft aufkommen.
So ist DGGG-Präsident Gert Naumann Mitverfasser des [2][Aufsatzes „Ein
Körper, zwei Personen“] aus dem Jahr 2025. Darin spricht er sich mit seinen
Co-Autoren dafür aus, die Pflichtberatung vor einem Abbruch beizubehalten,
da diese darauf ausgerichtet sei, „die Frau zur Fortsetzung der
Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem
Kind zu eröffnen“. Weiter heißt es: Die Entscheidung der Schwangeren zu
überlassen, ob der schon weiter entwickelte Fötus abgetrieben werden solle
oder nicht, sei verfassungsrechtlich nicht vertretbar. Es zwinge
Ärzt:innen in ein vermeidbares moralisches Dilemma.
Recherchen zu Angela Köninger zeigen derweil die enge Verbindung der
DGGG-Vizepräsidentin [3][zur Lebensschutz-Bewegung]. Im Mai 2025 nahm sie
[4][an dem Kongress „Leben.Würde“ des Bundesverbands Lebensrecht teil].
Dort hielt sie das Seminar „Arbeiten im Gesundheitswesen – wie kann ich
einer Pro-Life-Ethik treu bleiben?“. Und auch in der Politik setzte sich
die 50-Jährige als Sachverständige und [5][Lobbyistin immer wieder
öffentlichkeitswirksam gegen eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts
ein] – wie in dem Brief an Abgeordnete, welcher der taz vorliegt.
„Aus frauenärztlicher Sicht“, heißt es darin, verletzte der Gesetzentwurf
zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs die ärztliche Autonomie. Von
Ärztinnen und Ärzten zu verlangen „die Würde des betroffenen Feten sowie
sein individuelles Recht auf Leben der Selbstbestimmung der Mutter ohne
jegliche medizinische Notwendigkeit unterzuordnen“, sei paradox.
„Selbst-Bestimmung bezieht sich auf die eigene Person. Der Fetus ist
zeitlich begrenzt zwar abhängig vom mütterlichen Organismus, aber er ist
nicht Teil des mütterlichen Organismus“, heißt es darin. Weiter steht in
dem Brief, Mutterschaft sei auch nach einer ungeplanten Schwangerschaft
„per se mental oder physisch nicht gesundheitsgefährdend“, sondern könne
auch stärkend sein.
Köninger verfasste auch die [6][offizielle Stellungnahme des DGGG] an die
von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven
Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Darin argumentiert sie, dass
die Regel im Strafgesetzbuch die Schwangere vor dem Eingriff Dritter
schütze – und vor sich selbst. „Die Notlage der Frau, der Wille des
Kindsvaters oder die Angst vor der Belastung von Umfeld, Gesellschaft und
Geldgebern im Falle einer möglichen Behinderung des Kindes kann andernfalls
sehr schnell dazu führen, dass SSA [Schwangerschaftsabbrüche] aus Motiven
vorgenommen werden, die dem eigentlichen Willen der Schwangeren
widersprechen und sie infolge in eine schwere seelische Notlage bringen.“
Dass ungewollt Schwangere vermeintlich nicht wissen, was sie „eigentlich“
wollen, ist seit langem ein Argument von Abtreibungsgegner:innen.
In den Briefen und DGGG-Stellungnahmen wird immer wieder deutlich: Häufig
scheinen persönliche Überzeugungen im Vordergrund zu stehen, selten wird
wissenschaftlich argumentiert. Und das, obwohl national und international
ein breiter wissenschaftlicher Konsens besteht. Die
Weltgesundheitsorganisation [7][empfiehlt die vollständige
Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs]. Die Figo, die
internationale wissenschaftliche Fachgesellschaft für Gynäkologie – in der
132 nationale Organisationen vertreten sind –, setzt sich seit langem für
eine Liberalisierung ein.
In Deutschland sprechen sich sowohl Mediziner:innen als auch
Rechtswissenschaftler:innen für eine Liberalisierung aus. Eine
Expertenkommission aus Rechtswissenschaftlerinnen [8][empfahl im April 2024
eine Abschaffung des Paragrafen 218]. Die Autor:innen der Elsa-Studie,
[9][der ersten breitangelegten quantitativen und qualitativen Befragung zu
den Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer], empfahlen eine
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches, um die Stigmatisierung von
ungewollt Schwangeren zu bekämpfen. Und auch andere ärztliche
Organisationen wie der Deutsche Ärztebund oder die Deutsche Gesellschaft
für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe befürworten eine
Abschaffung von Paragraf 218.
## Konflikte kochen hoch
Die Position des DGGG scheint also mindestens ungewöhnlich. Innerhalb der
Fachgesellschaft hat das [10][bereits in der Vergangenheit zu Konflikten
geführt]. Die nun anstehende Wahl lässt diese Konflikte erneut hochkochen.
Einige Mitglieder des deutschen Ablegers der Organisation Doctors for
Choice (DfC) sind ebenfalls Teil des DGGG. Sie setzen sich [11][für
reproduktive Selbstbestimmung ein und wollen Schwangerschaftsabbrüche
entkriminalisieren]. Die DfC zeigen sich besorgt über die wissenschaftliche
Unabhängigkeit und die öffentliche Repräsentation der Fachgesellschaft.
In [12][einem offenen Brief an den DGGG fragt DfC] zur Kandidatur von
Köninger: „Wie kann eine Funktionsträgerin, die sich öffentlich in dieser
Weise positioniert, repräsentative Führungsaufgaben innerhalb einer
Fachgesellschaft wahrnehmen, die sich dem Anspruch evidenzbasierter Medizin
und einer bestmöglichen Versorgung von Patient:innen verpflichtet hat?“
Doctors for Choice sehe in der Kandidatur die Gefahr, dass persönliche
weltanschauliche Überzeugungen Einfluss auf die wissenschaftliche
Positionierung der Fachgesellschaft nehmen.
Die DGGG wiederum antwortete mit einem eigenen offenen Brief und einer
eigenen Frage: „Darf die persönliche Gewissensentscheidung eines Arztes
oder einer Ärztin zum Ausschluss von einem Leitungsamt in einer
wissenschaftlichen Fachgesellschaft führen?“ Die Antwort des DGGG: Nein.
Entscheidend sei nicht die private Überzeugung eines Vorstandsmitglieds,
sondern dass dieses die wissenschaftlichen Positionen, Leitlinien und
Beschlüsse der DGGG loyal vertritt. Aber vertreten Köninger und andere
Vorstandsmitglieder diese loyal? Die taz hat dazu beim DGGG nachgefragt,
doch dort wolle man sich auf den Kongress konzentrieren, so eine
Sprecherin.
## Erstes Ziel: Satzungsänderung
Doctors for Choice hat daran Zweifel. Wenn am Freitag auf dem Kongress ein
neuer Vorstand gewählt wird, ist dennoch so gut wie sicher, dass der alte
Vorstand der neue bleibt. Laut derzeitiger Satzung wird der Vorstand als
gemeinsame Liste gewählt, über Einzelpersonen können die Mitglieder nicht
abstimmen. Und da es nur eine Liste gibt – die Anforderungen sind hoch,
drei der fünf Posten müssen laut derzeitiger Regelung beispielsweise mit
Universitätsprofessor:innen in Leitungspositionen gefüllt sein –,
haben die Mitglieder wenig Auswahl.
„Wir kritisieren, dass die Kandidat:innen nur gemeinsam als
geschlossene Fünfer-Liste gewählt werden können, das Verfahren zwingt zu
einer Ja-Nein-Entscheidung“, sagt Alicia Baier von Doctors for Choice der
taz. Auf die innerverbandliche Demokratie wirke sich das negativ aus, so
Baier. Doctors for Choice haben deshalb einen Antrag auf Satzungsänderung
eingereicht, um zukünftig Einzelpersonen wählen zu können. Abhängig von der
Entscheidung der Mitglieder am Freitag, könnte diese Möglichkeit dann bei
der nächsten Vorstandswahl beim DGGG-Kongress 2028 bestehen.
Der aktuelle DGGG-Vorstand ist gegen die Satzungsänderung – und empfiehlt
das auch den Mitgliedern: „Der Vorstand empfiehlt ausdrücklich, an der
Listenwahl festzuhalten“, heißt es in einer Mail. Wie viele Mitglieder der
Empfehlung ihres Vorstands folgen oder doch lieber Einzelpersonen wählen
wollen, wird sich am Freitagabend zeigen. Von einem lässt sich jedenfalls
ausgehen: Nach den aufgeheizten offenen Briefen und Anträgen auf
Satzungsänderungen werden die Mitglieder ihren Vorstand bei dieser Wahl
besonders genau begutachten.
23 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Paragraf-218-im-Parlament/!6054828
(DIR) [2] https://www.researchgate.net/publication/392755644_Ein_Korper_zwei_Personen_-_Eine_interdisziplinare_Bestandsaufnahme_zum_Schwangerschaftskonflikt_und_seiner_rechtlichen_Regulierung
(DIR) [3] /Rechte-Hetze-gegen-Brosius-Gersdorf/!6097369
(DIR) [4] /Verbindungen-zu-Abtreibungsgegnern/!6085061
(DIR) [5] https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schwangerschaftsabbruch-paragraf-218-lobbyregister-100.html
(DIR) [6] https://event.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/07E4CB4A9D2E3587E0637E695E86E232/current/document/DGGG_Stellungnahme.pdf
(DIR) [7] https://www.who.int/publications/i/item/9789240039483
(DIR) [8] /Schwangerschaftsabbrueche-in-Deutschland/!6000620
(DIR) [9] /Studie-zu-Schwangerschaftsabbruechen/!6103252
(DIR) [10] /Frauenaerztinnen-streiten-um-Abtreibung/!5998958
(DIR) [11] /Aerztin-ueber-Abtreibungsparagrafen/!6000619
(DIR) [12] https://doctorsforchoice.de/2026/07/doctors-for-choice-germany-besorgt-um-die-wissenschaftliche-unabhaengigkeit-der-dggg/
## AUTOREN
(DIR) Amelie Sittenauer
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