# taz.de -- Konflikt zwischen Frauenärzt:innen: Abtreibungsgegner an der Spitze der Gynäkologie
       
       > Der Vorstand der größten gynäkologischen Fachgesellschaft Deutschlands
       > positioniert sich gegen Abtreibungen. Wird er jetzt wiedergewählt?
       
 (IMG) Bild: Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch sind in einer gynäkologischen Praxis vor einem Ultraschallbild zu sehen
       
       „Es ist heute kein guter Tag – für die Frauen nicht und für die Ärzte
       nicht.“ Das sagte die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl vor fast zwei Jahren,
       im Dezember 2024, im Deutschen Bundestag. Die Stimmung an diesem Tag war
       aufgeheizt, [1][debattiert wurde ein Gruppenantrag zur Streichung des
       Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch]. Während die einen darauf hofften, dass
       Geschichte geschrieben und Abtreibungen bis zur zwölften Woche in
       Deutschland bald entkriminalisiert würden, waren andere – wie Hierl und
       fast ihre gesamte Fraktion der CDU/CSU – strikt dagegen.
       
       Dann sagte Hierl noch etwas: „Ich kann Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie den
       offenen Brief der Frauenärzte, der uns alle erreicht haben sollte.“ In
       diesem Brief an Bundestagsabgeordnete wird eindringlich appelliert, an
       Paragraf 218 im Strafgesetzbuch festzuhalten. 218 stellt
       Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe. Lediglich nach einer
       Pflichtberatung und dreitägigen Wartefrist bis zur zwölften Woche sind sie
       straffrei.
       
       Bei den Unterzeichner:innen des Briefes handelt es sich allerdings
       nicht einfach um ein paar Gynäkolog:innen mit einer starken Meinung zu
       Schwangerschaftsabbrüchen. Unter ihnen waren einige der einflussreichsten
       Frauenärzt:innen Deutschlands. Initiiert hatte den Brief Angela
       Köninger, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und
       Geburtshilfe (DGGG). Zu den Unterzeichnern zählten auch der DGGG-Präsident
       Gert Naumann und der Schatzmeister Uwe Wagner. Nun stehen diese
       Vorstandsmitglieder gesammelt zur Wiederwahl. Dagegen regt sich Widerstand.
       
       ## Nähe zur Lebensschutz-Bewegung
       
       Der DGGG ist die älteste Fachgesellschaft für Frauenheilkunde in
       Deutschland, heute zählt sie rund 6.000 Mitglieder. Das erklärte Ziel als
       wissenschaftliche Fachgesellschaft ist es, „die Frauenheilkunde und
       Geburtshilfe weiterzuentwickeln und das evidenzbasierte Niveau der
       flächendeckenden Versorgung fortlaufend zu stärken“ – so steht es auf der
       Website der DGGG. Dafür veröffentlichen sie wissenschaftliche Leitlinien
       und bieten Fort- und Weiterbildungsprogramme an. Doch die öffentlichen
       Positionen des Vorstands zum Thema Schwangerschaftsabbrüche lassen Zweifel
       an der Wissenschaftlichkeit der Fachgesellschaft aufkommen.
       
       So ist DGGG-Präsident Gert Naumann Mitverfasser des [2][Aufsatzes „Ein
       Körper, zwei Personen“] aus dem Jahr 2025. Darin spricht er sich mit seinen
       Co-Autoren dafür aus, die Pflichtberatung vor einem Abbruch beizubehalten,
       da diese darauf ausgerichtet sei, „die Frau zur Fortsetzung der
       Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem
       Kind zu eröffnen“. Weiter heißt es: Die Entscheidung der Schwangeren zu
       überlassen, ob der schon weiter entwickelte Fötus abgetrieben werden solle
       oder nicht, sei verfassungsrechtlich nicht vertretbar. Es zwinge
       Ärzt:innen in ein vermeidbares moralisches Dilemma.
       
       Recherchen zu Angela Köninger zeigen derweil die enge Verbindung der
       DGGG-Vizepräsidentin [3][zur Lebensschutz-Bewegung]. Im Mai 2025 nahm sie
       [4][an dem Kongress „Leben.Würde“ des Bundesverbands Lebensrecht teil].
       Dort hielt sie das Seminar „Arbeiten im Gesundheitswesen – wie kann ich
       einer Pro-Life-Ethik treu bleiben?“. Und auch in der Politik setzte sich
       die 50-Jährige als Sachverständige und [5][Lobbyistin immer wieder
       öffentlichkeitswirksam gegen eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts
       ein] – wie in dem Brief an Abgeordnete, welcher der taz vorliegt.
       
       „Aus frauenärztlicher Sicht“, heißt es darin, verletzte der Gesetzentwurf
       zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs die ärztliche Autonomie. Von
       Ärztinnen und Ärzten zu verlangen „die Würde des betroffenen Feten sowie
       sein individuelles Recht auf Leben der Selbstbestimmung der Mutter ohne
       jegliche medizinische Notwendigkeit unterzuordnen“, sei paradox.
       „Selbst-Bestimmung bezieht sich auf die eigene Person. Der Fetus ist
       zeitlich begrenzt zwar abhängig vom mütterlichen Organismus, aber er ist
       nicht Teil des mütterlichen Organismus“, heißt es darin. Weiter steht in
       dem Brief, Mutterschaft sei auch nach einer ungeplanten Schwangerschaft
       „per se mental oder physisch nicht gesundheitsgefährdend“, sondern könne
       auch stärkend sein.
       
       Köninger verfasste auch die [6][offizielle Stellungnahme des DGGG] an die
       von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven
       Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Darin argumentiert sie, dass
       die Regel im Strafgesetzbuch die Schwangere vor dem Eingriff Dritter
       schütze – und vor sich selbst. „Die Notlage der Frau, der Wille des
       Kindsvaters oder die Angst vor der Belastung von Umfeld, Gesellschaft und
       Geldgebern im Falle einer möglichen Behinderung des Kindes kann andernfalls
       sehr schnell dazu führen, dass SSA [Schwangerschaftsabbrüche] aus Motiven
       vorgenommen werden, die dem eigentlichen Willen der Schwangeren
       widersprechen und sie infolge in eine schwere seelische Notlage bringen.“
       Dass ungewollt Schwangere vermeintlich nicht wissen, was sie „eigentlich“
       wollen, ist seit langem ein Argument von Abtreibungsgegner:innen.
       
       In den Briefen und DGGG-Stellungnahmen wird immer wieder deutlich: Häufig
       scheinen persönliche Überzeugungen im Vordergrund zu stehen, selten wird
       wissenschaftlich argumentiert. Und das, obwohl national und international
       ein breiter wissenschaftlicher Konsens besteht. Die
       Weltgesundheitsorganisation [7][empfiehlt die vollständige
       Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs]. Die Figo, die
       internationale wissenschaftliche Fachgesellschaft für Gynäkologie – in der
       132 nationale Organisationen vertreten sind –, setzt sich seit langem für
       eine Liberalisierung ein.
       
       In Deutschland sprechen sich sowohl Mediziner:innen als auch
       Rechtswissenschaftler:innen für eine Liberalisierung aus. Eine
       Expertenkommission aus Rechtswissenschaftlerinnen [8][empfahl im April 2024
       eine Abschaffung des Paragrafen 218]. Die Autor:innen der Elsa-Studie,
       [9][der ersten breitangelegten quantitativen und qualitativen Befragung zu
       den Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer], empfahlen eine
       Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches, um die Stigmatisierung von
       ungewollt Schwangeren zu bekämpfen. Und auch andere ärztliche
       Organisationen wie der Deutsche Ärztebund oder die Deutsche Gesellschaft
       für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe befürworten eine
       Abschaffung von Paragraf 218.
       
       ## Konflikte kochen hoch
       
       Die Position des DGGG scheint also mindestens ungewöhnlich. Innerhalb der
       Fachgesellschaft hat das [10][bereits in der Vergangenheit zu Konflikten
       geführt]. Die nun anstehende Wahl lässt diese Konflikte erneut hochkochen.
       Einige Mitglieder des deutschen Ablegers der Organisation Doctors for
       Choice (DfC) sind ebenfalls Teil des DGGG. Sie setzen sich [11][für
       reproduktive Selbstbestimmung ein und wollen Schwangerschaftsabbrüche
       entkriminalisieren]. Die DfC zeigen sich besorgt über die wissenschaftliche
       Unabhängigkeit und die öffentliche Repräsentation der Fachgesellschaft.
       
       In [12][einem offenen Brief an den DGGG fragt DfC] zur Kandidatur von
       Köninger: „Wie kann eine Funktionsträgerin, die sich öffentlich in dieser
       Weise positioniert, repräsentative Führungsaufgaben innerhalb einer
       Fachgesellschaft wahrnehmen, die sich dem Anspruch evidenzbasierter Medizin
       und einer bestmöglichen Versorgung von Patient:innen verpflichtet hat?“
       Doctors for Choice sehe in der Kandidatur die Gefahr, dass persönliche
       weltanschauliche Überzeugungen Einfluss auf die wissenschaftliche
       Positionierung der Fachgesellschaft nehmen.
       
       Die DGGG wiederum antwortete mit einem eigenen offenen Brief und einer
       eigenen Frage: „Darf die persönliche Gewissensentscheidung eines Arztes
       oder einer Ärztin zum Ausschluss von einem Leitungsamt in einer
       wissenschaftlichen Fachgesellschaft führen?“ Die Antwort des DGGG: Nein.
       Entscheidend sei nicht die private Überzeugung eines Vorstandsmitglieds,
       sondern dass dieses die wissenschaftlichen Positionen, Leitlinien und
       Beschlüsse der DGGG loyal vertritt. Aber vertreten Köninger und andere
       Vorstandsmitglieder diese loyal? Die taz hat dazu beim DGGG nachgefragt,
       doch dort wolle man sich auf den Kongress konzentrieren, so eine
       Sprecherin.
       
       ## Erstes Ziel: Satzungsänderung
       
       Doctors for Choice hat daran Zweifel. Wenn am Freitag auf dem Kongress ein
       neuer Vorstand gewählt wird, ist dennoch so gut wie sicher, dass der alte
       Vorstand der neue bleibt. Laut derzeitiger Satzung wird der Vorstand als
       gemeinsame Liste gewählt, über Einzelpersonen können die Mitglieder nicht
       abstimmen. Und da es nur eine Liste gibt – die Anforderungen sind hoch,
       drei der fünf Posten müssen laut derzeitiger Regelung beispielsweise mit
       Universitätsprofessor:innen in Leitungspositionen gefüllt sein –,
       haben die Mitglieder wenig Auswahl.
       
       „Wir kritisieren, dass die Kandidat:innen nur gemeinsam als
       geschlossene Fünfer-Liste gewählt werden können, das Verfahren zwingt zu
       einer Ja-Nein-Entscheidung“, sagt Alicia Baier von Doctors for Choice der
       taz. Auf die innerverbandliche Demokratie wirke sich das negativ aus, so
       Baier. Doctors for Choice haben deshalb einen Antrag auf Satzungsänderung
       eingereicht, um zukünftig Einzelpersonen wählen zu können. Abhängig von der
       Entscheidung der Mitglieder am Freitag, könnte diese Möglichkeit dann bei
       der nächsten Vorstandswahl beim DGGG-Kongress 2028 bestehen.
       
       Der aktuelle DGGG-Vorstand ist gegen die Satzungsänderung – und empfiehlt
       das auch den Mitgliedern: „Der Vorstand empfiehlt ausdrücklich, an der
       Listenwahl festzuhalten“, heißt es in einer Mail. Wie viele Mitglieder der
       Empfehlung ihres Vorstands folgen oder doch lieber Einzelpersonen wählen
       wollen, wird sich am Freitagabend zeigen. Von einem lässt sich jedenfalls
       ausgehen: Nach den aufgeheizten offenen Briefen und Anträgen auf
       Satzungsänderungen werden die Mitglieder ihren Vorstand bei dieser Wahl
       besonders genau begutachten.
       
       23 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Paragraf-218-im-Parlament/!6054828
 (DIR) [2] https://www.researchgate.net/publication/392755644_Ein_Korper_zwei_Personen_-_Eine_interdisziplinare_Bestandsaufnahme_zum_Schwangerschaftskonflikt_und_seiner_rechtlichen_Regulierung
 (DIR) [3] /Rechte-Hetze-gegen-Brosius-Gersdorf/!6097369
 (DIR) [4] /Verbindungen-zu-Abtreibungsgegnern/!6085061
 (DIR) [5] https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schwangerschaftsabbruch-paragraf-218-lobbyregister-100.html
 (DIR) [6] https://event.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/07E4CB4A9D2E3587E0637E695E86E232/current/document/DGGG_Stellungnahme.pdf
 (DIR) [7] https://www.who.int/publications/i/item/9789240039483
 (DIR) [8] /Schwangerschaftsabbrueche-in-Deutschland/!6000620
 (DIR) [9] /Studie-zu-Schwangerschaftsabbruechen/!6103252
 (DIR) [10] /Frauenaerztinnen-streiten-um-Abtreibung/!5998958
 (DIR) [11] /Aerztin-ueber-Abtreibungsparagrafen/!6000619
 (DIR) [12] https://doctorsforchoice.de/2026/07/doctors-for-choice-germany-besorgt-um-die-wissenschaftliche-unabhaengigkeit-der-dggg/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
       ## TAGS
       
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