# taz.de -- Polizeikessel bei Einheitsfeier: Bremer Anwälte kündigen Klagen an
> Woher hätte man wissen sollen, dass spontane Demonstrationen während der
> Einheitsfeier verboten waren? War das rechtens? Das soll jetzt geprüft
> werden.
(IMG) Bild: Verfolgt Verstöße gegen das Versammlungsverbot nach eigenem Ermessen: Polizei in der Bremer Innenstadt am 2. Oktober
Mehrere Personen wollen gegen den [1][Polizeieinsatz während der Bremer
Einheitsfeier] zwischen dem 2. und 4. Oktober juristisch vorgehen. Wie
berichtet, hatte die Polizei während der Feierlichkeiten bis zu fünf
Stunden lang Personen in sogenannten Kesseln festgehalten.
„Wir haben in der Kanzlei sechs Mandatsanfragen“, sagte jetzt die
Rechtsanwältin Nina Markovic der taz. Kommende Woche werde sie sich mit
zwei weiteren Anwältinnen treffen, die ebenfalls Personen beraten, die
möglicherweise gegen ihre Festsetzung klagen wollen. Ein weiterer Bremer
Rechtsanwalt hatte schon vor zwei Wochen eine Klage angekündigt. Den
Anwält:innen zufolge dauern solche Verfahren mehrere Jahre.
Bei den angekündigten Feststellungsklagen geht es zum einen um die
Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns. Zum anderen aber auch um die von
der Bremer Innenbehörde erlassene Allgemeinverfügung, die das Grundrecht
auf Versammlungsfreiheit für die Dauer der Feierlichkeiten in der
Innenstadt eingeschränkt hatte.
## Polizei hatte Ermessensspielraum
Mit diesem Versammlungsverbot, das bereits ab zwei Personen gilt, hatte die
Polizei im Nachhinein ihre Maßnahmen begründet. In einem Fall hatte sie 45
Personen eingekesselt, die teilweise spontan vor einem Zelt am Weserstadion
stehen geblieben waren, um gegen eine darin stattfindende Podiumsdiskussion
der AfD zu protestieren.
Ein Polizeisprecher begründete diesen und ähnliche Fälle mit der
Notwendigkeit, den Verstoß gegen das Versammlungsverbot als
Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Dazu hätte die Identität festgestellt werden
müssen, was bei einer größeren Gruppe schon einmal länger dauern könne.
Allerdings haben die von den Einkesselungen Betroffenen, mit denen die taz
gesprochen hat, übereinstimmend gesagt, dass es teilweise mehrere Stunden
gedauert hatte, bis die Polizei mit der Identitätsfeststellung überhaupt
begonnen hatte. Darunter befinden sich auch Personen, die als
Zweier-„Gruppe“ festgehalten wurden.
Falsch sei auch die Behauptung der Polizei, Verstöße gegen das
Versammlungsverbot hätten zwingend geahndet werden müssen, sagt Thorsten
Koch, Professor für Polizei und Ordnungsrecht an der Hochschule für
Wirtschaft und Recht in Berlin. „Bei einer Ordnungswidrigkeit hat die
Polizei einen Ermessensspielraum und muss das nicht verfolgen.“
Zudem müsse die Polizei eine Versammlung zwingend erst beispielsweise mit
Lautsprecherdurchsagen auflösen, bevor sie die Personen einkesselt, sagt
der Jurist. Denn erst dann greife die Allgemeinverfügung. Bis zur Auflösung
gelte der Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit
garantiert.
Die taz hat mit drei Personen gesprochen, die unabhängig voneinander am
Weserstadion eingekesselt waren. Keine von ihnen hat eine Polizeidurchsage
gehört. Auch den Rechtsanwält:innen sind ausschließlich Personen
bekannt, die nicht wussten, warum die Polizei sie festhielt.
## Niemand wusste vom Demonstrationsverbot
„Woher hätte ich wissen sollen, dass spontane Demonstrationen verboten
sind?“, fragt beispielsweise Lucia Hoymann-Krause. Die
Unternehmensberaterin war auf der Festmeile unterwegs, als sie am
Weserstadion auf die AfD-Veranstaltung aufmerksam wurde. „Ich habe mich
spontan dazugestellt, um gegen die menschenfeindliche Politik dieser Partei
zu demonstrieren“, sagt die 59-Jährige.
Auch die Rechtsanwält:innen, die am Freitag und Samstag während der
Einheitsfeier vor Ort waren, um ehrenamtlich Rechtsberatung anzubieten,
waren überrascht, als Polizist:innen die Einkesselungen mit einer
Allgemeinverfügung begründeten, ohne sie allerdings vorlegen zu können.
„Wir hörten alle zum ersten Mal davon“, sagt Nina Markovic.
Tatsächlich hatte die Innenbehörde das Demonstrationsverbot ausschließlich
auf dem Amtsweg bekannt gemacht. Drei Tage vor dem Inkrafttreten am 2.
Oktober sei es ordnungsgemäß im Glaskasten des Ordnungsamtes östlich der
Innenstadt aufgehängt worden, teilt ein Sprecher von Innensenatorin Eva
Högl mit. Einen Tag später sei das Amtsblatt zudem im Internet auf der
[2][Website der amtlichen Bekanntmachungen] veröffentlicht worden.
Allein im September wurden dort 35 weitere Amtsblätter veröffentlicht, etwa
die Prüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Bachelor Maschinenbau
oder die Richtlinie zur Förderung von Mehrweglösungen in kleinen
Unternehmen.
Darüber hinaus gab es keinerlei offizielle Hinweise und auch Lokalmedien
berichteten vorab ausführlich über das Festprogramm und Straßensperrungen,
aber nicht über das eingeschränkte Versammlungsrecht.
## Senat wollte kein generelles Demonstrationsverbot
Im Mai hatte der Senat auf eine Parlamentsanfrage mitgeteilt, [3][er ziehe
ein generelles Demonstrationsverbot „nicht in Erwägung“]. Er begründete
dies damit, dass die Versammlungsfreiheit „ein besonders hohes Schutzgut“
darstelle und es „eine konkrete, belastbare Gefahrenprognose im Einzelfall“
brauche, um sie einzuschränken.
Auch Ende August war in einer Parlamentsdebatte keine Rede von einer
Einschränkung der Versammlungsfreiheit während des Einheitsfestes. Der
Anlass der Debatte war eine Ankündigung auf der linksradikalen Plattform
Indymedia, den 3. Oktober „zum Desaster zu machen“. Innensenatorin Eva Högl
verwies darauf, dass ausreichend Polizeikräfte vor Ort sein würden, um
Straftaten zu verhindern und aufzuklären. „Wir sorgen für ausreichend
Sicherheit.“
Vier Wochen nach dieser Parlamentssitzung veröffentlichte ihre Behörde dann
die Allgemeinverfügung, die spontane Demonstrationen im Festbereich
untersagt und unter anderem mit dem Indymedia-Beitrag und weiteren Aufrufen
zu Störaktionen begründet. Zudem habe die linksextremistische Szene vor 16
Jahren nach dem letzten Einheitsfest ihre Enttäuschung darüber geäußert, es
nicht stören zu können.
Der Jurist Thorsten Koch bezweifelt, dass diese Begründung einer
richterlichen Überprüfung standhalten würde. Zudem müsse sich eine
Gefahrenprognose auf eine konkrete Veranstaltung beziehen – und nicht auf
drei Tage andauernde Feierlichkeiten.
Der Sprecher der Innensenatorin verweist darauf, dass das
Demonstrationsverbot nur für die Bremer Innenstadt sowie das Festgelände an
der Weser und zwei Straßenzügen im Viertel galt. Angemeldete Versammlungen
seien ausdrücklich erlaubt gewesen. „Wer demonstrieren wollte, konnte das
also tun.“
22 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Einheitsfeier-in-Bremen/!6218838
(DIR) [2] https://www.amtsblatt.bremen.de/fastmedia/233/2026_09_30_ABl_Nr_0181_signed.pdf
(DIR) [3] https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp21/land/protokoll/P21L0034.pdf
## AUTOREN
(DIR) Eiken Bruhn
## TAGS
(DIR) Tag der Deutschen Einheit
(DIR) Deutsche Einheit
(DIR) Polizei Bremen
(DIR) Versammlungsfreiheit
(DIR) Demonstrationsverbot
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Demonstrationsverbot bei G20 in Hamburg: Attac kämpft für die Versammlungsfreiheit
Attac und die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagen vor
Bundesverwaltungsgericht gegen ein pauschales Versammlungsverbot. Sie
wollen ein Grundsatzurteil.
(DIR) Reaktionen auf Bremer Polizeikessel: Die Freiheit wird der Sicherheit geopfert
Das Problem ist nicht das polizeiliche Handeln bei der Einheitsfeier,
sondern dessen Grundlage. Doch die Einschränkung von Grundrechten juckt
niemanden.
(DIR) Tag der Deutschen Einheit: Kritik an Polizeieinsatz in Bremen
Stundenlang setzte die Polizei während der Bremer Einheitsfeier Menschen
fest, die sich spontan versammelt hatten. Einige protestierten gegen die
AfD.
(DIR) Einheitsfeier in Bremen: Polizei stört Bürgerfest
Stundenlang setzte die Polizei am Freitag und Samstag Bürger:innen fest
– offenbar ohne Rechtsgrundlage. Anwält:innen kündigen Klagen an.
(DIR) Jubel, Trubel, Hassverbrechen: Weitgehend friedliche Einheitsfeier in Bremen
Ein homophober Angriff überschattet die Einheitsfeier in Bremen. Die
verläuft friedlich, obwohl Neo-Altlinke ein Feuer entfachen und die AfD
hetzt.