# taz.de -- Polizeikessel bei Einheitsfeier: Bremer Anwälte kündigen Klagen an
       
       > Woher hätte man wissen sollen, dass spontane Demonstrationen während der
       > Einheitsfeier verboten waren? War das rechtens? Das soll jetzt geprüft
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Verfolgt Verstöße gegen das Versammlungsverbot nach eigenem Ermessen: Polizei in der Bremer Innenstadt am 2. Oktober
       
       Mehrere Personen wollen gegen den [1][Polizeieinsatz während der Bremer
       Einheitsfeier] zwischen dem 2. und 4. Oktober juristisch vorgehen. Wie
       berichtet, hatte die Polizei während der Feierlichkeiten bis zu fünf
       Stunden lang Personen in sogenannten Kesseln festgehalten.
       
       „Wir haben in der Kanzlei sechs Mandatsanfragen“, sagte jetzt die
       Rechtsanwältin Nina Markovic der taz. Kommende Woche werde sie sich mit
       zwei weiteren Anwältinnen treffen, die ebenfalls Personen beraten, die
       möglicherweise gegen ihre Festsetzung klagen wollen. Ein weiterer Bremer
       Rechtsanwalt hatte schon vor zwei Wochen eine Klage angekündigt. Den
       Anwält:innen zufolge dauern solche Verfahren mehrere Jahre.
       
       Bei den angekündigten Feststellungsklagen geht es zum einen um die
       Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns. Zum anderen aber auch um die von
       der Bremer Innenbehörde erlassene Allgemeinverfügung, die das Grundrecht
       auf Versammlungsfreiheit für die Dauer der Feierlichkeiten in der
       Innenstadt eingeschränkt hatte.
       
       ## Polizei hatte Ermessensspielraum
       
       Mit diesem Versammlungsverbot, das bereits ab zwei Personen gilt, hatte die
       Polizei im Nachhinein ihre Maßnahmen begründet. In einem Fall hatte sie 45
       Personen eingekesselt, die teilweise spontan vor einem Zelt am Weserstadion
       stehen geblieben waren, um gegen eine darin stattfindende Podiumsdiskussion
       der AfD zu protestieren.
       
       Ein Polizeisprecher begründete diesen und ähnliche Fälle mit der
       Notwendigkeit, den Verstoß gegen das Versammlungsverbot als
       Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Dazu hätte die Identität festgestellt werden
       müssen, was bei einer größeren Gruppe schon einmal länger dauern könne.
       
       Allerdings haben die von den Einkesselungen Betroffenen, mit denen die taz
       gesprochen hat, übereinstimmend gesagt, dass es teilweise mehrere Stunden
       gedauert hatte, bis die Polizei mit der Identitätsfeststellung überhaupt
       begonnen hatte. Darunter befinden sich auch Personen, die als
       Zweier-„Gruppe“ festgehalten wurden.
       
       Falsch sei auch die Behauptung der Polizei, Verstöße gegen das
       Versammlungsverbot hätten zwingend geahndet werden müssen, sagt Thorsten
       Koch, Professor für Polizei und Ordnungsrecht an der Hochschule für
       Wirtschaft und Recht in Berlin. „Bei einer Ordnungswidrigkeit hat die
       Polizei einen Ermessensspielraum und muss das nicht verfolgen.“
       
       Zudem müsse die Polizei eine Versammlung zwingend erst beispielsweise mit
       Lautsprecherdurchsagen auflösen, bevor sie die Personen einkesselt, sagt
       der Jurist. Denn erst dann greife die Allgemeinverfügung. Bis zur Auflösung
       gelte der Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit
       garantiert.
       
       Die taz hat mit drei Personen gesprochen, die unabhängig voneinander am
       Weserstadion eingekesselt waren. Keine von ihnen hat eine Polizeidurchsage
       gehört. Auch den Rechtsanwält:innen sind ausschließlich Personen
       bekannt, die nicht wussten, warum die Polizei sie festhielt.
       
       ## Niemand wusste vom Demonstrationsverbot
       
       „Woher hätte ich wissen sollen, dass spontane Demonstrationen verboten
       sind?“, fragt beispielsweise Lucia Hoymann-Krause. Die
       Unternehmensberaterin war auf der Festmeile unterwegs, als sie am
       Weserstadion auf die AfD-Veranstaltung aufmerksam wurde. „Ich habe mich
       spontan dazugestellt, um gegen die menschenfeindliche Politik dieser Partei
       zu demonstrieren“, sagt die 59-Jährige.
       
       Auch die Rechtsanwält:innen, die am Freitag und Samstag während der
       Einheitsfeier vor Ort waren, um ehrenamtlich Rechtsberatung anzubieten,
       waren überrascht, als Polizist:innen die Einkesselungen mit einer
       Allgemeinverfügung begründeten, ohne sie allerdings vorlegen zu können.
       „Wir hörten alle zum ersten Mal davon“, sagt Nina Markovic.
       
       Tatsächlich hatte die Innenbehörde das Demonstrationsverbot ausschließlich
       auf dem Amtsweg bekannt gemacht. Drei Tage vor dem Inkrafttreten am 2.
       Oktober sei es ordnungsgemäß im Glaskasten des Ordnungsamtes östlich der
       Innenstadt aufgehängt worden, teilt ein Sprecher von Innensenatorin Eva
       Högl mit. Einen Tag später sei das Amtsblatt zudem im Internet auf der
       [2][Website der amtlichen Bekanntmachungen] veröffentlicht worden.
       
       Allein im September wurden dort 35 weitere Amtsblätter veröffentlicht, etwa
       die Prüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Bachelor Maschinenbau
       oder die Richtlinie zur Förderung von Mehrweglösungen in kleinen
       Unternehmen.
       
       Darüber hinaus gab es keinerlei offizielle Hinweise und auch Lokalmedien
       berichteten vorab ausführlich über das Festprogramm und Straßensperrungen,
       aber nicht über das eingeschränkte Versammlungsrecht.
       
       ## Senat wollte kein generelles Demonstrationsverbot
       
       Im Mai hatte der Senat auf eine Parlamentsanfrage mitgeteilt, [3][er ziehe
       ein generelles Demonstrationsverbot „nicht in Erwägung“]. Er begründete
       dies damit, dass die Versammlungsfreiheit „ein besonders hohes Schutzgut“
       darstelle und es „eine konkrete, belastbare Gefahrenprognose im Einzelfall“
       brauche, um sie einzuschränken.
       
       Auch Ende August war in einer Parlamentsdebatte keine Rede von einer
       Einschränkung der Versammlungsfreiheit während des Einheitsfestes. Der
       Anlass der Debatte war eine Ankündigung auf der linksradikalen Plattform
       Indymedia, den 3. Oktober „zum Desaster zu machen“. Innensenatorin Eva Högl
       verwies darauf, dass ausreichend Polizeikräfte vor Ort sein würden, um
       Straftaten zu verhindern und aufzuklären. „Wir sorgen für ausreichend
       Sicherheit.“
       
       Vier Wochen nach dieser Parlamentssitzung veröffentlichte ihre Behörde dann
       die Allgemeinverfügung, die spontane Demonstrationen im Festbereich
       untersagt und unter anderem mit dem Indymedia-Beitrag und weiteren Aufrufen
       zu Störaktionen begründet. Zudem habe die linksextremistische Szene vor 16
       Jahren nach dem letzten Einheitsfest ihre Enttäuschung darüber geäußert, es
       nicht stören zu können.
       
       Der Jurist Thorsten Koch bezweifelt, dass diese Begründung einer
       richterlichen Überprüfung standhalten würde. Zudem müsse sich eine
       Gefahrenprognose auf eine konkrete Veranstaltung beziehen – und nicht auf
       drei Tage andauernde Feierlichkeiten.
       
       Der Sprecher der Innensenatorin verweist darauf, dass das
       Demonstrationsverbot nur für die Bremer Innenstadt sowie das Festgelände an
       der Weser und zwei Straßenzügen im Viertel galt. Angemeldete Versammlungen
       seien ausdrücklich erlaubt gewesen. „Wer demonstrieren wollte, konnte das
       also tun.“
       
       22 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Einheitsfeier-in-Bremen/!6218838
 (DIR) [2] https://www.amtsblatt.bremen.de/fastmedia/233/2026_09_30_ABl_Nr_0181_signed.pdf
 (DIR) [3] https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp21/land/protokoll/P21L0034.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
       ## TAGS
       
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