# taz.de -- Demonstrationsverbot bei G20 in Hamburg: Attac kämpft für die Versammlungsfreiheit
> Attac und die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagen vor
> Bundesverwaltungsgericht gegen ein pauschales Versammlungsverbot. Sie
> wollen ein Grundsatzurteil.
(IMG) Bild: „Grenzenlose Solidarität statt G20“: Ein Jahr nach dem Gipfel kommt das Schlauchboot als Protestsymbol doch noch zum Einsatz
Attac und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gehen weiter gegen das
pauschale Versammlungsverbot während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg vor.
Sie streben eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an,
das dieser behördlichen Praxis Grenzen setzt.
„Das Verbot einer Versammlung darf nur das letzte Mittel sein und braucht
eine konkrete Begründung“, sagt Joschka Selinger, Verfahrenskoordinator bei
der GFF. Zuletzt hatte die Bremer Innenbehörde anlässlich der Feier zum Tag
der Deutschen Einheit spontane Demonstrationen in der Innenstadt verboten.
Wegen der befürchteten Krawalle beim G20-Gipfel hatte der Hamburger Senat
2017 eine 36 Quadratkilometer große Demoverbotszone erlassen – vom
Flughafen bis einschließlich der Innenstadt. Hanni Gramann von der
kapitalismuskritischen Organisation Attac meldete zwei kleine Aktionen mit
etwa 50 Teilnehmern in der Zone an, bei denen jeweils mit einem
Schlauchboot auf den Zusammenhang zwischen dem Freihandel und
Fluchtursachen aufmerksam gemacht werden sollte.
Unter Verweis auf ihre Allgemeinverfügung, also das flächendeckende
Versammlungsverbot, untersagte die Stadt damals die Schlauchboot-Proteste.
Dazu gab sie den Hinweis, diese könnten ja außerhalb der Verbotszone
stattfinden – was die Aktionen jedoch entwertet hätte: Gramann hatte sie
bewusst vor dem Afrika-Haus – einem dem Afrikahandel gewidmeten Kontorhaus
– und der Geschäftsstelle des Afrikavereins der deutschen Wirtschaft
geplant.
## Unterschiedliche Urteile
Einen Widerspruch und eine Beschwerde Gramanns lehnten die Hamburger
Gerichte noch vor dem Ende des Gipfeltreffens der Staats- und
Regierungschefs ab.
Gramann wollte den Fall prinzipiell klären lassen und erreichte mit
Unterstützung der GFF, dass das Hamburger Verwaltungsgericht das
Versammlungsverbot 2022 für rechtswidrig erklärte – soweit es Gramanns
Aktion unter dem Motto „Freihandel Macht Flucht“ betraf. Das
Oberverwaltungsgericht sah das wiederum anders und gab im
Berufungsverfahren am 20. August dieses Jahres der Stadt recht. Dieses
Urteil wollen Attac und die GFF nun einer Revision unterziehen.
Das [1][Verwaltungsgericht hatte argumentiert], dass Paragraf 15 des
Versammlungsgesetzes ein Versammlungsverbot nur im Falle einer
„unmittelbaren – konkreten – Gefahr“ ermögliche. Dass eine Aktion Teil
eines gefahrenträchtigen Gesamtgeschehens sei und von einzelnen von der
Allgemeinverfügung erfassten Versammlungen eine solche Gefahr ausgehe,
reiche nicht aus, um alle zu verbieten – auch nicht die absehbar harmlosen.
Das Oberverwaltungsgericht sieht das genau andersherum: „Die öffentliche
Sicherheit wäre bei Durchführung der Versammlungen durch gezielte oder
faktische Blockaden der für den G20-Gipfel erforderlichen Transport- und
Fahrtrouten mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet worden“, heißt es in
einer Pressemitteilung zum Urteil.
Aus den Schlauchboot-Protesten der Klägerin hätte sich zwar „nicht allein
und für sich genommen“ eine unmittelbare Gefährdung ergeben. Die
Gefährlichkeit hätte sich jedoch aus dem Umstand ergeben, dass die
geplanten Aktionen „Teil eines außerordentlich umfangreichen
Gesamtprotestgeschehens gewesen wären“.
Mit diesen widerstreitenden Auffassungen muss sich nun das
Bundesverwaltungsgericht im Zuge der Revision auseinandersetzen.
„Die Versammlungsbehörde hat wegen einer vermuteten unübersichtlichen Lage
zum Vorschlaghammer gegriffen“, kritisiert Selinger von der GFF. Indem es
der Behörde recht gab, habe das Oberverwaltungsgericht die Bedeutung der
Versammlungsfreiheit als Mittel gesellschaftlicher Auseinandersetzung
verkannt. Protest müsse in der Nähe der infrage stehenden Veranstaltung
stattfinden können; er dürfe nicht in die Peripherie verbannt oder verboten
werden.
Auch gegen die Allgemeinverfügung, mit der die [2][Bremer Innenbehörde am
3. Oktober das Demonstrationsrecht einschränkte, haben Anwälte Klagen]
angekündigt. Weil sie angeblich gegen ein flächendeckendes
Versammlungsverbot verstoßen hatten, kesselte die Polizei Dutzende von
Leuten ein, um deren Personalien aufzunehmen. Der Verstoß gilt als
Ordnungswidrigkeit.
Pikant: Dass es ein [3][Versammlungsverbot gab, war gar nicht allgemein
bekannt]. Drei Tage vor dem Inkrafttreten am 2. Oktober sei es
ordnungsgemäß im Glaskasten des Ordnungsamtes östlich der Innenstadt
aufgehängt worden, teilte ein Sprecher von Bremens Innensenatorin Eva Högl
der taz mit. Einen Tag später sei das Amtsblatt zudem im Internet auf der
[4][Website der amtlichen Bekanntmachungen] veröffentlicht worden.
3 Nov 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Versammlungsverbote-beim-G20-Gipfel/!5837701
(DIR) [2] /Polizeikessel-bei-Einheitsfeier/!6222860
(DIR) [3] /Tag-der-Deutschen-Einheit/!6216584
(DIR) [4] https://www.amtsblatt.bremen.de/fastmedia/233/2026_09_30_ABl_Nr_0181_signed.pdf
## AUTOREN
(DIR) Gernot Knödler
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