# taz.de -- Ökozid als Straftatbestand: Mit Recht gegen schwere Naturzerstörung
> Massive Umweltdelikte zu bestrafen, ist oft noch schwierig. Das wäre
> anders, wenn Ökozide international als Verbrechen gälten, sagen
> Expert*innen.
(IMG) Bild: Ein aktuelles Beispiel für einen Ökozid ist die Sprengung des Kachowka-Staudamms in der Ukraine durch russische Truppen
Wer ist schuld an der Zerstörung von Ökosystemen? Massive
Umweltverschmutzung kann Natur und Menschen über Generationen hinweg
schaden – und doch hat die rechtliche Debatte, wie man die Schuld daran
messen und ahnden könnte, noch vergleichsweise wenig öffentliche
Aufmerksamkeit erhalten. Am Montag nun sprachen sich Expert*innen in
Berlin bei einer [1][Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für die
Vereinten Nationen] dafür aus, besonders schwere Naturzerstörung als
sogenannten Ökozid im internationalen Recht zu verankern.
Wolf Hingst, einer der geladenen Redner*innen und Sprecher der
Umweltorganisation Stop Ecocide International erklärte: Seit den Nürnberger
Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes 1946 ist die Frage
nach gezielter Umweltzerstörung als schwerstes Verbrechen gegen die
Menschheit Teil der Debatten um internationales Recht.
Der Begriff Ökozid geht wiederum auf den Biologen Arthur Galston zurück,
der das Entlaubungsmittel Agent Orange mitentwickelt hat. Dieses setzte das
US-Militär großflächig im Vietnamkrieg ein und schädigte so nicht nur
Menschen gesundheitlich schwer, teilweise tödlich, sondern zerstörte auch
massiv die dortige Flora und Fauna. Galston selbst forderte ein
internationales Abkommen, um Ökozide – die „mutwillige Zerstörung der
Umwelt“ – zu verhindern.
Bei der ersten UN-Umweltkonferenz in Stockholm 1972 dann nutzte der
damalige schwedische Premierminister Olof Palme den Begriff, um diese
Kriegsführung der USA auf dem Parkett internationaler Politik anzuprangern.
Doch erst seit der damalige Papst Franziskus 2019 sich für die Aufnahme des
Ökozids in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den
Haag (IStGH) aussprach, kommt Fahrt auf in der Debatte. Erste Staaten wie
Vanuatu, Fidschi, Samoa, Belgien und die Demokratische Republik Kongo
traten offiziell für eine Ratifizierung ein, nun fühlen sich mehr und mehr
Akteur*innen gedrängt, zu handeln.
## EU will Umweltkriminalität verhindern
So hat zum Beispiel die EU 2024 eine Richtlinie über den strafrechtlichen
Schutz der Umwelt verabschiedet, der alle 27 Mitgliedstaaten verpflichtet,
Umweltkriminalität härter zu bestrafen und zu verhindern. Laut Mareil
Wendel, die als Referentin des Bundesumweltministeriums derzeit an
[2][deren Umsetzung in Deutschland] mitarbeitet, kommt in der Richtlinie
das Wort Ökozid zwar nicht vor. Immerhin aber ein Strafmaß – bis zu 10
Jahre Haft –, das erlaubt, zwischen „schweren“ und „schwersten“
Umweltverbrechen zu unterscheiden.
So sollen die inflationäre Verwendung des Begriffs verhindert und klare
Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Akteur*innen geschaffen werden.
Ein starker Ökozid-Strafbestand kann die EU-Wirtschaft stärken, da es
hierzulande im internationalen Vergleich weit entwickelte Umweltstandards
gibt.
Um diese Standards aber letztlich international durchzusetzen, ist laut
Wolf Hingst aber die Verankerung des Ökozids als „fünftes Verbrechen gegen
die Menschheit“ in Den Haag vonnöten. Denn nur der internationale
Strafgerichtshof hat sogenannte Weltgerichtsbarkeit, kann also selbst
Akteur*innen ahnden und bestrafen, deren Herkunftsländer ihn nicht
anerkennen – etwa die USA, Russland oder China. Dies hätte Folgen für
Handelsketten, Versicherungsprämien und andere Zahnräder der
Weltwirtschaft. Dass zum Beispiel Russland [3][durch seinen Angriffskrieg
in der Ukraine], durch Anschläge auf Nuklearanlagen oder Öldepots
massenhaft Tiere getötet, Umwelt zerstört und so einen Ökozid begangen hat,
versucht die Ukraine gerade in mehr als 250 Verfahren zu beweisen.
Hingst weist darauf hin, dass der Begriff Ökozid auch schon im
Gründungsdokument des IStGH vorgesehen war, allerdings mutmaßlich aufgrund
von Lobbying fossiler Großkonzerne wieder entfernt wurde. Eine
Ratifizierung würde also der ursprünglichen Intention des Weltgerichts
entsprechen. Und Hingst und Wendel sind sich einig: Beim Strafrecht geht es
weniger um die Verurteilung als um die Prävention zukünftiger Taten.
19 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://dgvn.de/aktivitaeten/einzelansicht/oekozid-internationales-recht-gegen-schwere-umweltzerstoerung
(DIR) [2] /Gesetzentwurf-zum-Umweltstrafrecht/!6174954
(DIR) [3] /1-Jahr-nach-Bruch-des-Kachowka-Staudamms/!6006348
## AUTOREN
(DIR) Kilian Jörg
## TAGS
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