# taz.de -- Ökozid als Straftatbestand: Mit Recht gegen schwere Naturzerstörung
       
       > Massive Umweltdelikte zu bestrafen, ist oft noch schwierig. Das wäre
       > anders, wenn Ökozide international als Verbrechen gälten, sagen
       > Expert*innen.
       
 (IMG) Bild: Ein aktuelles Beispiel für einen Ökozid ist die Sprengung des Kachowka-Staudamms in der Ukraine durch russische Truppen
       
       Wer ist schuld an der Zerstörung von Ökosystemen? Massive
       Umweltverschmutzung kann Natur und Menschen über Generationen hinweg
       schaden – und doch hat die rechtliche Debatte, wie man die Schuld daran
       messen und ahnden könnte, noch vergleichsweise wenig öffentliche
       Aufmerksamkeit erhalten. Am Montag nun sprachen sich Expert*innen in
       Berlin bei einer [1][Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für die
       Vereinten Nationen] dafür aus, besonders schwere Naturzerstörung als
       sogenannten Ökozid im internationalen Recht zu verankern.
       
       Wolf Hingst, einer der geladenen Redner*innen und Sprecher der
       Umweltorganisation Stop Ecocide International erklärte: Seit den Nürnberger
       Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes 1946 ist die Frage
       nach gezielter Umweltzerstörung als schwerstes Verbrechen gegen die
       Menschheit Teil der Debatten um internationales Recht.
       
       Der Begriff Ökozid geht wiederum auf den Biologen Arthur Galston zurück,
       der das Entlaubungsmittel Agent Orange mitentwickelt hat. Dieses setzte das
       US-Militär großflächig im Vietnamkrieg ein und schädigte so nicht nur
       Menschen gesundheitlich schwer, teilweise tödlich, sondern zerstörte auch
       massiv die dortige Flora und Fauna. Galston selbst forderte ein
       internationales Abkommen, um Ökozide – die „mutwillige Zerstörung der
       Umwelt“ – zu verhindern.
       
       Bei der ersten UN-Umweltkonferenz in Stockholm 1972 dann nutzte der
       damalige schwedische Premierminister Olof Palme den Begriff, um diese
       Kriegsführung der USA auf dem Parkett internationaler Politik anzuprangern.
       Doch erst seit der damalige Papst Franziskus 2019 sich für die Aufnahme des
       Ökozids in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den
       Haag (IStGH) aussprach, kommt Fahrt auf in der Debatte. Erste Staaten wie
       Vanuatu, Fidschi, Samoa, Belgien und die Demokratische Republik Kongo
       traten offiziell für eine Ratifizierung ein, nun fühlen sich mehr und mehr
       Akteur*innen gedrängt, zu handeln.
       
       ## EU will Umweltkriminalität verhindern
       
       So hat zum Beispiel die EU 2024 eine Richtlinie über den strafrechtlichen
       Schutz der Umwelt verabschiedet, der alle 27 Mitgliedstaaten verpflichtet,
       Umweltkriminalität härter zu bestrafen und zu verhindern. Laut Mareil
       Wendel, die als Referentin des Bundesumweltministeriums derzeit an
       [2][deren Umsetzung in Deutschland] mitarbeitet, kommt in der Richtlinie
       das Wort Ökozid zwar nicht vor. Immerhin aber ein Strafmaß – bis zu 10
       Jahre Haft –, das erlaubt, zwischen „schweren“ und „schwersten“
       Umweltverbrechen zu unterscheiden.
       
       So sollen die inflationäre Verwendung des Begriffs verhindert und klare
       Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Akteur*innen geschaffen werden.
       Ein starker Ökozid-Strafbestand kann die EU-Wirtschaft stärken, da es
       hierzulande im internationalen Vergleich weit entwickelte Umweltstandards
       gibt.
       
       Um diese Standards aber letztlich international durchzusetzen, ist laut
       Wolf Hingst aber die Verankerung des Ökozids als „fünftes Verbrechen gegen
       die Menschheit“ in Den Haag vonnöten. Denn nur der internationale
       Strafgerichtshof hat sogenannte Weltgerichtsbarkeit, kann also selbst
       Akteur*innen ahnden und bestrafen, deren Herkunftsländer ihn nicht
       anerkennen – etwa die USA, Russland oder China. Dies hätte Folgen für
       Handelsketten, Versicherungsprämien und andere Zahnräder der
       Weltwirtschaft. Dass zum Beispiel Russland [3][durch seinen Angriffskrieg
       in der Ukraine], durch Anschläge auf Nuklearanlagen oder Öldepots
       massenhaft Tiere getötet, Umwelt zerstört und so einen Ökozid begangen hat,
       versucht die Ukraine gerade in mehr als 250 Verfahren zu beweisen.
       
       Hingst weist darauf hin, dass der Begriff Ökozid auch schon im
       Gründungsdokument des IStGH vorgesehen war, allerdings mutmaßlich aufgrund
       von Lobbying fossiler Großkonzerne wieder entfernt wurde. Eine
       Ratifizierung würde also der ursprünglichen Intention des Weltgerichts
       entsprechen. Und Hingst und Wendel sind sich einig: Beim Strafrecht geht es
       weniger um die Verurteilung als um die Prävention zukünftiger Taten.
       
       19 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://dgvn.de/aktivitaeten/einzelansicht/oekozid-internationales-recht-gegen-schwere-umweltzerstoerung
 (DIR) [2] /Gesetzentwurf-zum-Umweltstrafrecht/!6174954
 (DIR) [3] /1-Jahr-nach-Bruch-des-Kachowka-Staudamms/!6006348
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kilian Jörg
       
       ## TAGS
       
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