# taz.de -- Asylpolitik in Deutschland: Hessen schiebt Eltern ohne ihre Kinder ab
> Deutsche Behörden nehmen die Kleinkinder einer überforderten kurdischen
> Flüchtlingsfamilie in Obhut – und zwingen die Eltern, ohne sie in die
> Türkei zurückzukehren.
(IMG) Bild: Keine Gnade: Allein im ersten Halbjahr 2026 wurden über 900 Personen aus Hessen abgeschoben
Als Metin K. und Özlem A. vor drei Jahren nach Deutschland kamen, hatten
sie sich ihre Zukunft anders vorgestellt. „Für unsere Kinder wollten wir
ein gutes Leben“, sagt Özlem A. Doch wie sie es sich dachten, kam es nicht:
Anfang August wurden Metin K. und Özlem A. aus Frankfurt am Main in die
Türkei abgeschoben – ohne ihre drei Kleinkinder. Das Jugendamt Frankfurt
hatte die sieben Monate, eineinhalb und vier Jahre alten Kinder rund einen
Monat zuvor in Obhut genommen. Und hier sind sie bis heute.
Dabei waren Sorge- und Umgangsrecht zum Zeitpunkt der Abschiebung überhaupt
nicht geklärt. Gleiches gilt für die Frage, was eigentlich mit den Kindern
wird. Eine Aufenthaltserlaubnis haben sie nicht. Ob und wie die Eltern ihre
Kinder wiedersehen können, ist derzeit offen. Metin K. und Özlem A. dürfen
ihrerseits nicht mehr in Deutschland einreisen. Sie sind mit einer
Wiedereinreisesperre belegt.
Von einer „skandalösen Abschiebung“ spricht Timmo Scherenberg, der
Geschäftsführer des hessischen Flüchtlingsrats. „In meinen 20 Jahren
Beratungserfahrung habe ich so etwas noch nicht gesehen.“
Familientrennungen erlebe man bei Abschiebungen häufig, etwa wenn ein
Ehepartner nicht angetroffen werde, der andere aber trotzdem abgeschoben
werde. „Dass jetzt aber Eltern von ihren drei Kleinkindern getrennt werden
und diese in Obhut der Behörden bleiben, kannte man bislang nur aus den
USA“, sagt Scherenberg. Er hätte so einen Umgang in Deutschland nicht für
möglich gehalten.
Auch die Anwältin der Familie, Gönül Halat-Meç, sagt, sie habe einen
solchen Fall bislang nicht erlebt. „Den Eltern wurde das Recht genommen,
die Angelegenheiten ihrer Kinder überhaupt noch selbst zu regeln und zu
klären, ob und in welchem Umfang Umgang stattfinden darf.“
## Flucht aus Angst um Leib und Leben
2023 war das kurdische Paar aus einer Kleinstadt im Südosten der Türkei,
rund 25 Kilometer von der syrischen Grenze entfernt, nach Deutschland
gekommen. Kurd:innen stellen einen erheblichen Anteil der
[1][Asylsuchenden aus der Türkei] in Deutschland. Nach Schätzungen des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) waren 2025 rund 65 Prozent
der Erstantragsteller aus der Türkei kurdischer Herkunft. Im Jahr 2024 lag
ihr Anteil sogar bei 73 Prozent.
Allerdings gab es zuletzt einen Friedensprozess zwischen der türkischen
Regierung und der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK.
[2][Die Türkei gilt im EU-Asylsystem zudem grundsätzlich als sicherer
Herkunftsstaat].
Özlem A. berichtet am Telefon, dass sie in der Türkei finanziell gut
aufgestellt waren. Sie seien „nicht aus wirtschaftlichen Gründen“ nach
Deutschland gekommen, sagt die 25-Jährige zur taz. Ihr 27-jähriger Partner
ergänzt: „Wir hatten [3][Angst um unser Leben] und wollten in Sicherheit
leben.“ Trotzdem wurde der Asylantrag der Familie seitens des Bamf
abgelehnt. Die Familie klagte gegen den Bescheid. Ende Dezember 2025 wurde
die Ablehnung endgültig bestätigt.
## Überforderung in Deutschland
In Deutschland, sagt Özlem A., sei sie an ihre Grenzen gestoßen. Im
Flüchtlingscamp habe es keine geeignete Umgebung für die Kinder gegeben.
Ihr älteres Kind habe dort krabbeln lernen wollen, doch es habe nicht
einmal einen Teppich gegeben. Auch mit dem Essen und gesundheitlich sei sie
stark überfordert gewesen. Die Familie habe sich ein kleines Zimmer teilen
müssen, zeitweise sogar einen Container mit einer anderen Familie. Auch den
Mangel an Hygiene beklagt sie.
Ihr Mann habe arbeiten wollen, ihm sei aber keine Arbeitserlaubnis erteilt
worden. Sie selbst hätte gern eine Schule besucht, „das hat auch nicht
geklappt“. Mit kleinen Kindern sei es zudem kaum möglich gewesen, die
Sprache zu lernen.
Der Alltag in Deutschland habe die Familie vor zusätzliche
Herausforderungen gestellt. So sei Metin K. kurzzeitig verhaftet worden,
weil er ohne Ticket Zug gefahren sei. Anfangs habe die Familie gar nicht
verstanden, wie solche Dinge in Deutschland funktionierten. „Wir hatten
niemanden, der uns erklärte, wie wir uns zurechtfinden und unser Leben
aufbauen können“, sagt Özlem A.
Die Überforderung der Eltern mit den Kindern sollen dann auch die Behörden
mitbekommen haben. Sie hätten eine Vernachlässigung der Kinder
festgestellt, berichtet die Familienrechtlerin Gönül Halat-Meç. Bereits
etwa ein Jahr vor der Abschiebung sei deshalb eine Notmutter für die
Familie eingesetzt worden, die die leibliche Mutter unterstützen sollte.
## „Massiver Verwahrlosungszustand der Kinder“
Im Februar 2026 entzog das Familiengericht den Eltern schließlich per
einstweiliger Anordnung vorläufig das Sorgerecht. Sie habe, so Özlem A.,
der Notmutter dann erklärt, das Gericht zu informieren, dass der Termin im
Eilverfahren verlegt werden müsse, weil sie kurz vor der Entbindung ihres
dritten Kindes stand. Dazu sei es offenbar nicht gekommen. „Dann kam das
dritte Kind zur Welt, und auch für das dritte Kind wurde das Sorgerecht
entzogen“, sagt Anwältin Halat-Meç.
„Eine Verbesserung der familiären Gesamtsituation war seitens der
zuständigen Behörden trotz verschiedener Unterstützungsangebote nicht
feststellbar, sodass das Jugendamt die Kinder Ende Juni in Obhut nahm und
mit Rücksicht auf das Kindeswohl auch kein Kontakt mehr zu den Eltern
stattfand“, teilt das hessische Innenministerium der taz auf Anfrage mit.
Seitens des Jugendamts seien „danach ein massiver Verwahrlosungszustand der
Kinder und fehlende Kooperationsbereitschaft der Eltern bestätigt“ worden.
Nach Darstellung ihrer Anwältin sei die Familie aber auch nie vor Gericht
angehört worden. Auch über den Inhalt des Beschlusses sei sie nicht
ausreichend informiert gewesen. „Ich wollte dagegen vorgehen und eine
mündliche Verhandlung beantragen“, sagt Halat-Meç. Das sei das Recht der
Eltern. Doch der Antrag der Anwältin zur elterlichen Sorge sei weiterhin
anhängig. Die Gerichtstermine seien mehrfach verschoben worden. Der nächste
Termin vor dem Familiengericht ist nun im November angesetzt.
## Streit auf dem Amt
Am 1. Juli soll es nach Darstellung der Anwältin zum Eklat gekommen sein.
Die Eltern seien beim Jugendamt in Frankfurt aufgetaucht, weil sie
besprechen wollten, wie es weitergehen könne. Dabei sei es zu einem Streit
gekommen, so Halat-Meç. Am 7. Juli habe dann das Jugendamt das
Regierungspräsidium informiert, das die Abschiebung veranlasste. Metin K.
und Özlem A. kamen daraufhin in Abschiebehaft und wurden wenige Tage später
in die Türkei abgeschoben.
Auf Anfrage der taz wollte das Jugendamt Frankfurt bis Redaktionsschluss
nicht beantworten, ob und warum es das Regierungspräsidium um eine
Abschiebung gebeten hatte. Zur Begründung verwies das Amt auf
„datenschutzrechtliche Vorgaben“.
Das hessische Innenministerium teilt auf Nachfrage mit, die Zentrale
Ausländerbehörde und das Jugendamt seien während der Planungen der
Abschiebung in engem Austausch gestanden, um die familiären Belange trotz
der vollziehbaren Ausreisepflicht der Eltern und des bereits „wegen
massiver Probleme vorläufig entzogenen Sorgerechts im
aufenthaltsrechtlichen Verfahren berücksichtigen“ zu können.
Wenige Tage, bevor die Eltern in Abschiebehaft kamen, habe das Jugendamt
mitgeteilt, dass im familienrechtlichen Verfahren noch überhaupt kein
Hauptsachetermin feststehe, den die Ausländerbehörde hätte im Rahmen ihres
Ermessens berücksichtigen können. Zugleich sei bestätigt worden, dass der
Entzug des Sorgerechts weiterhin für erforderlich gehalten werde. Das
Innenministerium habe zudem festgestellt, dass ein geregelter Umgang mit
den Kindern in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.
Entsprechend hätten „familiäre Gründe und Belange der Rückführung in diesem
Fall nicht entgegengestanden“, so das Innenministerium weiter. Damit sei
dann auch keine möglicherweise noch ausstehende Entscheidung des Jugendamts
vorweggenommen worden.
## Flüchtlingsrat widerspricht
Der hessische Flüchtlingsrat sieht das anders. „Die Inobhutnahme kann
geboten sein, hat aber trotzdem das langfristige Ziel, die Eltern so weit
zu unterstützen, dass sie sich wieder selbst um die Erziehung der Kinder
kümmern können“, sagt Geschäftsführer Timmo Scherenberg. Die
Schlussfolgerung, familiäre Gründe hätten einer Rückführung nicht
entgegengestanden, nur weil das Jugendamt seine Maßnahmen weiterhin für
geboten hielt, sei jedoch zu weit hergeholt.
Gönül Halat-Meç kritisiert, dass die Abschiebung erst nach einer
gerichtlichen Entscheidung zum Umgang hätte stattfinden dürfen. „Es ist ja
ein sehr traumatischer Vorfall für die Kinder, von den Eltern dermaßen
getrennt zu sein“, sagt sie. „Normalerweise haben die Kinder trotzdem noch
Umgang. Aber das ist hier in diesem Fall überhaupt nicht möglich.“ Ob die
Eltern sofort oder erst zwei Monate später abgeschoben worden wären, hätte
keinen Unterschied gemacht, sagt die Anwältin. „Das waren keine flüchtigen
Eltern. Die hatten einen festen Wohnsitz.“
Das Innenministerium hatte nach der Abschiebung gegenüber dem Hessischen
Rundfunk die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass die Kinder über das
Auswärtige Amt telefonisch mit ihren Eltern in Kontakt bleiben. Auch das
sei laut der Anwältin bislang nicht geschehen.
„Sofern die Umstände in späterer Zukunft einen geregelten Umgang der Eltern
mit den Kindern erlauben sollten, ist dies möglich“, schreibt das
Ministerium auf Anfrage der taz. Kurzzeitige beziehungsweise vorübergehende
Familientrennungen seien allerdings die Ausnahme in Hessen und würden von
den zuständigen Behörden weitestmöglich vermieden. Die Anwältin prüft nun,
ob die Kinder in die Obhut des türkischen Familienministeriums kommen
können.
## Traumatisierende Erlebnisse
„Man muss sich das vorstellen: Da ist eine Familie, die ihr altes Leben
aufgibt, in ein fremdes Land geht und versucht, neu anzufangen. Und dann
schicken sie mich weg und behalten auch noch meine Kinder“, sagt Timmo
Scherenberg. „Das ist sehr traumatisierend.“
In Hessen wird die „Abschiebeoffensive“ derweil sehr ernst genommen. In den
ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 921 Personen aus Hessen
abgeschoben. Damit wurden allein im ersten Halbjahr nahezu genauso viele
Menschen abgeschoben wie im gesamten Jahr 2021. „Das Einzige, was wir
wollen, sind unsere Kinder“, sagt Metin K. „Wir können sie nicht sehen und
wir wissen gar nichts über sie.“ Nach dem Termin beim Frankfurter
Familiengericht im November soll die Familie mehr darüber erfahren, wie es
weitergeht.
19 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Abschiebung-in-die-Tuerkei/!6139195
(DIR) [2] /Fluechtlinge-in-der-Tuerkei/!6184826
(DIR) [3] /Kurdische-Diaspora-und-Syrien/!6150691
## AUTOREN
(DIR) Yağmur Ekim Çay
## TAGS
(DIR) Asylpolitik
(DIR) Abschiebung
(DIR) Sorgerecht
(DIR) Hessen
(DIR) Türkei
(DIR) GNS
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Social-Auswahl
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Bundespolizist über Frontex: „Niemand rechnet mit Konsequenzen“
Die EU schottet sich immer weiter vor Flüchtenden ab, und Deutschland macht
mit. Was das bedeutet, hat Jonas Blume im Einsatz bei Frontex erlebt.
(DIR) Studie zu Unterbringung von Geflüchteten: „Das bedeutet Entmündigung“
Für Geflüchtete ist die Unterbringung in Heimen ein Problem, sagt Birgit
Behrensen von der Uni Senftenberg. Auch für Kommunen wären Wohnungen
günstiger.
(DIR) EU erwägt, Asylrecht auszusetzen: Ein Fundament, auf das gebaut werden soll
Der Migrationspakt ist erst wenige Monate alt, doch die EU-Innenminister
wollen es noch verschärfen. Sogar über die Aussetzung des Asylrechts wird
nachgedacht.