# taz.de -- Asylpolitik in Deutschland: Hessen schiebt Eltern ohne ihre Kinder ab
       
       > Deutsche Behörden nehmen die Kleinkinder einer überforderten kurdischen
       > Flüchtlingsfamilie in Obhut – und zwingen die Eltern, ohne sie in die
       > Türkei zurückzukehren.
       
 (IMG) Bild: Keine Gnade: Allein im ersten Halbjahr 2026 wurden über 900 Personen aus Hessen abgeschoben
       
       Als Metin K. und Özlem A. vor drei Jahren nach Deutschland kamen, hatten
       sie sich ihre Zukunft anders vorgestellt. „Für unsere Kinder wollten wir
       ein gutes Leben“, sagt Özlem A. Doch wie sie es sich dachten, kam es nicht:
       Anfang August wurden Metin K. und Özlem A. aus Frankfurt am Main in die
       Türkei abgeschoben – ohne ihre drei Kleinkinder. Das Jugendamt Frankfurt
       hatte die sieben Monate, eineinhalb und vier Jahre alten Kinder rund einen
       Monat zuvor in Obhut genommen. Und hier sind sie bis heute.
       
       Dabei waren Sorge- und Umgangsrecht zum Zeitpunkt der Abschiebung überhaupt
       nicht geklärt. Gleiches gilt für die Frage, was eigentlich mit den Kindern
       wird. Eine Aufenthaltserlaubnis haben sie nicht. Ob und wie die Eltern ihre
       Kinder wiedersehen können, ist derzeit offen. Metin K. und Özlem A. dürfen
       ihrerseits nicht mehr in Deutschland einreisen. Sie sind mit einer
       Wiedereinreisesperre belegt.
       
       Von einer „skandalösen Abschiebung“ spricht Timmo Scherenberg, der
       Geschäftsführer des hessischen Flüchtlingsrats. „In meinen 20 Jahren
       Beratungserfahrung habe ich so etwas noch nicht gesehen.“
       Familientrennungen erlebe man bei Abschiebungen häufig, etwa wenn ein
       Ehepartner nicht angetroffen werde, der andere aber trotzdem abgeschoben
       werde. „Dass jetzt aber Eltern von ihren drei Kleinkindern getrennt werden
       und diese in Obhut der Behörden bleiben, kannte man bislang nur aus den
       USA“, sagt Scherenberg. Er hätte so einen Umgang in Deutschland nicht für
       möglich gehalten.
       
       Auch die Anwältin der Familie, Gönül Halat-Meç, sagt, sie habe einen
       solchen Fall bislang nicht erlebt. „Den Eltern wurde das Recht genommen,
       die Angelegenheiten ihrer Kinder überhaupt noch selbst zu regeln und zu
       klären, ob und in welchem Umfang Umgang stattfinden darf.“
       
       ## Flucht aus Angst um Leib und Leben
       
       2023 war das kurdische Paar aus einer Kleinstadt im Südosten der Türkei,
       rund 25 Kilometer von der syrischen Grenze entfernt, nach Deutschland
       gekommen. Kurd:innen stellen einen erheblichen Anteil der
       [1][Asylsuchenden aus der Türkei] in Deutschland. Nach Schätzungen des
       Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) waren 2025 rund 65 Prozent
       der Erstantragsteller aus der Türkei kurdischer Herkunft. Im Jahr 2024 lag
       ihr Anteil sogar bei 73 Prozent.
       
       Allerdings gab es zuletzt einen Friedensprozess zwischen der türkischen
       Regierung und der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans PKK.
       [2][Die Türkei gilt im EU-Asylsystem zudem grundsätzlich als sicherer
       Herkunftsstaat].
       
       Özlem A. berichtet am Telefon, dass sie in der Türkei finanziell gut
       aufgestellt waren. Sie seien „nicht aus wirtschaftlichen Gründen“ nach
       Deutschland gekommen, sagt die 25-Jährige zur taz. Ihr 27-jähriger Partner
       ergänzt: „Wir hatten [3][Angst um unser Leben] und wollten in Sicherheit
       leben.“ Trotzdem wurde der Asylantrag der Familie seitens des Bamf
       abgelehnt. Die Familie klagte gegen den Bescheid. Ende Dezember 2025 wurde
       die Ablehnung endgültig bestätigt.
       
       ## Überforderung in Deutschland
       
       In Deutschland, sagt Özlem A., sei sie an ihre Grenzen gestoßen. Im
       Flüchtlingscamp habe es keine geeignete Umgebung für die Kinder gegeben.
       Ihr älteres Kind habe dort krabbeln lernen wollen, doch es habe nicht
       einmal einen Teppich gegeben. Auch mit dem Essen und gesundheitlich sei sie
       stark überfordert gewesen. Die Familie habe sich ein kleines Zimmer teilen
       müssen, zeitweise sogar einen Container mit einer anderen Familie. Auch den
       Mangel an Hygiene beklagt sie.
       
       Ihr Mann habe arbeiten wollen, ihm sei aber keine Arbeitserlaubnis erteilt
       worden. Sie selbst hätte gern eine Schule besucht, „das hat auch nicht
       geklappt“. Mit kleinen Kindern sei es zudem kaum möglich gewesen, die
       Sprache zu lernen.
       
       Der Alltag in Deutschland habe die Familie vor zusätzliche
       Herausforderungen gestellt. So sei Metin K. kurzzeitig verhaftet worden,
       weil er ohne Ticket Zug gefahren sei. Anfangs habe die Familie gar nicht
       verstanden, wie solche Dinge in Deutschland funktionierten. „Wir hatten
       niemanden, der uns erklärte, wie wir uns zurechtfinden und unser Leben
       aufbauen können“, sagt Özlem A.
       
       Die Überforderung der Eltern mit den Kindern sollen dann auch die Behörden
       mitbekommen haben. Sie hätten eine Vernachlässigung der Kinder
       festgestellt, berichtet die Familienrechtlerin Gönül Halat-Meç. Bereits
       etwa ein Jahr vor der Abschiebung sei deshalb eine Notmutter für die
       Familie eingesetzt worden, die die leibliche Mutter unterstützen sollte.
       
       ## „Massiver Verwahrlosungszustand der Kinder“
       
       Im Februar 2026 entzog das Familiengericht den Eltern schließlich per
       einstweiliger Anordnung vorläufig das Sorgerecht. Sie habe, so Özlem A.,
       der Notmutter dann erklärt, das Gericht zu informieren, dass der Termin im
       Eilverfahren verlegt werden müsse, weil sie kurz vor der Entbindung ihres
       dritten Kindes stand. Dazu sei es offenbar nicht gekommen. „Dann kam das
       dritte Kind zur Welt, und auch für das dritte Kind wurde das Sorgerecht
       entzogen“, sagt Anwältin Halat-Meç.
       
       „Eine Verbesserung der familiären Gesamtsituation war seitens der
       zuständigen Behörden trotz verschiedener Unterstützungsangebote nicht
       feststellbar, sodass das Jugendamt die Kinder Ende Juni in Obhut nahm und
       mit Rücksicht auf das Kindeswohl auch kein Kontakt mehr zu den Eltern
       stattfand“, teilt das hessische Innenministerium der taz auf Anfrage mit.
       Seitens des Jugendamts seien „danach ein massiver Verwahrlosungszustand der
       Kinder und fehlende Kooperationsbereitschaft der Eltern bestätigt“ worden.
       
       Nach Darstellung ihrer Anwältin sei die Familie aber auch nie vor Gericht
       angehört worden. Auch über den Inhalt des Beschlusses sei sie nicht
       ausreichend informiert gewesen. „Ich wollte dagegen vorgehen und eine
       mündliche Verhandlung beantragen“, sagt Halat-Meç. Das sei das Recht der
       Eltern. Doch der Antrag der Anwältin zur elterlichen Sorge sei weiterhin
       anhängig. Die Gerichtstermine seien mehrfach verschoben worden. Der nächste
       Termin vor dem Familiengericht ist nun im November angesetzt.
       
       ## Streit auf dem Amt
       
       Am 1. Juli soll es nach Darstellung der Anwältin zum Eklat gekommen sein.
       Die Eltern seien beim Jugendamt in Frankfurt aufgetaucht, weil sie
       besprechen wollten, wie es weitergehen könne. Dabei sei es zu einem Streit
       gekommen, so Halat-Meç. Am 7. Juli habe dann das Jugendamt das
       Regierungspräsidium informiert, das die Abschiebung veranlasste. Metin K.
       und Özlem A. kamen daraufhin in Abschiebehaft und wurden wenige Tage später
       in die Türkei abgeschoben.
       
       Auf Anfrage der taz wollte das Jugendamt Frankfurt bis Redaktionsschluss
       nicht beantworten, ob und warum es das Regierungspräsidium um eine
       Abschiebung gebeten hatte. Zur Begründung verwies das Amt auf
       „datenschutzrechtliche Vorgaben“.
       
       Das hessische Innenministerium teilt auf Nachfrage mit, die Zentrale
       Ausländerbehörde und das Jugendamt seien während der Planungen der
       Abschiebung in engem Austausch gestanden, um die familiären Belange trotz
       der vollziehbaren Ausreisepflicht der Eltern und des bereits „wegen
       massiver Probleme vorläufig entzogenen Sorgerechts im
       aufenthaltsrechtlichen Verfahren berücksichtigen“ zu können.
       
       Wenige Tage, bevor die Eltern in Abschiebehaft kamen, habe das Jugendamt
       mitgeteilt, dass im familienrechtlichen Verfahren noch überhaupt kein
       Hauptsachetermin feststehe, den die Ausländerbehörde hätte im Rahmen ihres
       Ermessens berücksichtigen können. Zugleich sei bestätigt worden, dass der
       Entzug des Sorgerechts weiterhin für erforderlich gehalten werde. Das
       Innenministerium habe zudem festgestellt, dass ein geregelter Umgang mit
       den Kindern in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei.
       
       Entsprechend hätten „familiäre Gründe und Belange der Rückführung in diesem
       Fall nicht entgegengestanden“, so das Innenministerium weiter. Damit sei
       dann auch keine möglicherweise noch ausstehende Entscheidung des Jugendamts
       vorweggenommen worden.
       
       ## Flüchtlingsrat widerspricht
       
       Der hessische Flüchtlingsrat sieht das anders. „Die Inobhutnahme kann
       geboten sein, hat aber trotzdem das langfristige Ziel, die Eltern so weit
       zu unterstützen, dass sie sich wieder selbst um die Erziehung der Kinder
       kümmern können“, sagt Geschäftsführer Timmo Scherenberg. Die
       Schlussfolgerung, familiäre Gründe hätten einer Rückführung nicht
       entgegengestanden, nur weil das Jugendamt seine Maßnahmen weiterhin für
       geboten hielt, sei jedoch zu weit hergeholt.
       
       Gönül Halat-Meç kritisiert, dass die Abschiebung erst nach einer
       gerichtlichen Entscheidung zum Umgang hätte stattfinden dürfen. „Es ist ja
       ein sehr traumatischer Vorfall für die Kinder, von den Eltern dermaßen
       getrennt zu sein“, sagt sie. „Normalerweise haben die Kinder trotzdem noch
       Umgang. Aber das ist hier in diesem Fall überhaupt nicht möglich.“ Ob die
       Eltern sofort oder erst zwei Monate später abgeschoben worden wären, hätte
       keinen Unterschied gemacht, sagt die Anwältin. „Das waren keine flüchtigen
       Eltern. Die hatten einen festen Wohnsitz.“
       
       Das Innenministerium hatte nach der Abschiebung gegenüber dem Hessischen
       Rundfunk die Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass die Kinder über das
       Auswärtige Amt telefonisch mit ihren Eltern in Kontakt bleiben. Auch das
       sei laut der Anwältin bislang nicht geschehen.
       
       „Sofern die Umstände in späterer Zukunft einen geregelten Umgang der Eltern
       mit den Kindern erlauben sollten, ist dies möglich“, schreibt das
       Ministerium auf Anfrage der taz. Kurzzeitige beziehungsweise vorübergehende
       Familientrennungen seien allerdings die Ausnahme in Hessen und würden von
       den zuständigen Behörden weitestmöglich vermieden. Die Anwältin prüft nun,
       ob die Kinder in die Obhut des türkischen Familienministeriums kommen
       können.
       
       ## Traumatisierende Erlebnisse
       
       „Man muss sich das vorstellen: Da ist eine Familie, die ihr altes Leben
       aufgibt, in ein fremdes Land geht und versucht, neu anzufangen. Und dann
       schicken sie mich weg und behalten auch noch meine Kinder“, sagt Timmo
       Scherenberg. „Das ist sehr traumatisierend.“
       
       In Hessen wird die „Abschiebeoffensive“ derweil sehr ernst genommen. In den
       ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 921 Personen aus Hessen
       abgeschoben. Damit wurden allein im ersten Halbjahr nahezu genauso viele
       Menschen abgeschoben wie im gesamten Jahr 2021. „Das Einzige, was wir
       wollen, sind unsere Kinder“, sagt Metin K. „Wir können sie nicht sehen und
       wir wissen gar nichts über sie.“ Nach dem Termin beim Frankfurter
       Familiengericht im November soll die Familie mehr darüber erfahren, wie es
       weitergeht.
       
       19 Oct 2026
       
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