# taz.de -- Tod nach Defekt an Gasheizung: Deutsche Wohnen zahlt Schmerzensgeld
       
       > Eine Frau stirbt in einer Wohnung der Deutsche Wohnen an einer
       > Kohlenmonoxidvergiftung. Eltern und Schwester erzielen einen Vergleich
       > gegen den Wohnungskonzern.
       
 (IMG) Bild: Unsichtbar und hochgiftig: Kohlenmonoxid (Symbolbild)
       
       Am Abend des 24. Februar 2022 wird eine junge Frau von ihrer Mitbewohnerin
       leblos in der gemeinsamen Wohnung in Nikolassee aufgefunden. Schon seit
       rund zwei Wochen hat sich die 24-jährigen Elena West nicht gut gefühlt: Es
       begann mit Kopfschmerzen. „Dann hatte sie plötzlich Tinnitus in den Ohren“,
       so schildert es ihre Mutter Franziska Seraphim der taz. Dann Ohrenschmerzen
       und Schwindel.
       
       Als die Feuerwehr in der Wohnung eintrifft, schlagen ihre Messgeräte Alarm.
       Im Heizungskeller des Mehrfamilienhauses, unter der Erdgeschosswohnung der
       jungen Frauen, stellen die Einsatzkräfte fest, dass giftiges Kohlenmonoxid
       (CO) aus einer der Gasthermen tritt.
       
       Das Haus sowie ein angrenzendes Gebäude werden evakuiert, die Mitbewohnerin
       wird ins Krankenhaus eingeliefert, sie leidet unter anhaltenden
       Kopfschmerzen. Auch weitere Bewohner:innen des Hauses müssen behandelt
       werden. Für Elena West kommt jede Hilfe zu spät.
       
       Später werden gleich mehrere Fehler identifiziert:
       Verbrennungsluftöffnungen sollen zu klein gewesen sein, ein
       Verbindungsrohrstück gefehlt haben. Ein Loch in der Decke habe die
       Ausbreitung des Gases begünstigt, [1][teilte die Staatsanwaltschaft im Juni
       dieses Jahres mit] – anlässlich der Anklageerhebung gegen einen
       Schornsteinfeger und einen Hausmeister wegen fahrlässiger Tötung und
       fahrlässiger Körperverletzung. Das Amtsgericht Tiergarten muss noch über
       die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Strafsache entscheiden.
       
       ## Stundenlanges Ringen um einen Vergleich
       
       Am vergangenen Freitag ging es vor dem Landgericht Berlin II für
       Zivilsachen um etwas anderes: Schmerzensgeld für die Eltern der
       verstorbenen Elena und ihre Schwester sowie weitere Schadenersatzansprüche.
       Mehrere Stunden lang rang die Vorsitzende Richterin um einen Vergleich, um
       der Familie einen möglicherweise langwierigen und schmerzhaften Prozess zu
       ersparen. Deren Anwalt erklärte vor Gericht, ein Urteil würde die
       Verantwortung der Vermieterin – der Deutsche Wohnen – eigentlich besser
       aufzeigen als ein Vergleich.
       
       Die Deutsche Wohnen habe es in der Presse so dargestellt, als kümmere sie
       sich um Elenas Familie, so der Anwalt – das sei aber nicht geschehen. Er
       bezog sich auf einen Bericht der BZ nach dem Vorfall. Auf Anfrage der
       Zeitung hatte damals ein Deutsche-Wohnen-Sprecher erklärt: „Wir sind mit
       unseren Gedanken bei der Familie und den Freunden der Verstorbenen und
       unterstützen diese, wo uns dies möglich ist.“ Der Anwalt der Deutsche
       Wohnen erklärte vor Gericht, Hilfen hätten den Eltern nicht angeboten
       werden können, da eine Haftpflichtversicherung involviert sei.
       
       Die Kläger:innen seien „mitgenommen von dem Verfahren“, deshalb seien
       sie zu einem Vergleich bereit, machte der Anwalt der Familie deutlich. Es
       sei ihnen wichtig, dass sich auch das Leiden von Elena durch die
       Kohlenmonoxidvergiftung im Vergleichsbetrag widerspiegele. Außerdem wollten
       sie auf das Problem von Kohlenmonoxid in Wohnungen aufmerksam machen.
       
       ## „Über die Gefahren von Kohlenmonoxid sprechen“
       
       „Es muss öffentlich besprochen werden, was die Gefahren von Kohlenmonoxid
       sind“, meldet sich die Mutter der Verstorbenen im Prozess zu Wort. Hätten
       sie mehr darüber gewusst, hätten sie ihrer Tochter vielleicht noch helfen
       können, sie per Handy anleiten können, was zu tun ist. Die Familie wohnt in
       den USA. Dort gibt es in den Wohnungen nicht nur Rauchmelder, sondern auch
       Kohlenmonoxidmonitore. „Deutschland braucht ein Kohlenmonoxidgesetz“,
       forderte Seraphim.
       
       Insgesamt einigten sich die Parteien schließlich auf einen Vergleich zu
       einem Gesamtbetrag von 423.900 Euro. Die Entscheidung steht noch unter
       Widerrufsvorbehalt – sollte die Deutsche Wohnen sie doch noch ablehnen,
       würde der Prozess wieder bis zu einem Urteilsspruch aufgenommen. Die
       Strafsache gegen den Schornsteinfeger und den Hausmeister bleibt davon in
       jedem Fall unberührt.
       
       „Ich glaube, das war eine harte Verhandlung“, schloss die Richterin den
       Termin, und: „Ich hoffe, dass Sie einen gewissen Frieden bekommen können.“
       Elena West wäre inzwischen 29 Jahre alt. Sie studierte Umweltplanung in
       Berlin und befasste sich unter anderem mit der Frage, wie Berlin auf die
       Klimakrise reagieren kann. Davor hat sie Umweltwissenschaften studiert.
       Warum? „Um von fossilen Energien wegzukommen“, so ihre Mutter.
       
       19 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1684182.php
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Annika Danielmeier
       
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