# taz.de -- Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: „Risiken im digitalen Raum explodieren“
       
       > Tausende Kinder und Jugendliche erleben sexuelle Gewalt in Deutschland.
       > Die Missbrauchsbeauftragte fordert dringend mehr Schutz und Ressourcen.
       
 (IMG) Bild: Die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus (Mitte) heute beim der Präsentation des Berichts
       
       Die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, hat eindringlich dazu
       aufgerufen, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu
       schützen. „Noch nie war das Risiko für ein Kind, sexualisierte Gewalt zu
       erleben, so hoch wie heute“, sagte Claus am Dienstag in Berlin. Besonders
       digitale Medien hätten die Gefährdung verstärkt. Sie forderte
       flächendeckende Schutzkonzepte, mehr staatliche Verantwortung und
       zusätzliche finanzielle Mittel für Betroffene.
       
       Das [1][Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
       Kindesmissbrauchs] (UBSKM) ist seit 2025 gesetzlich verankert. Am Dienstag
       wurde nun erstmals der ebenfalls gesetzlich verankerte [2][Bericht]
       vorgestellt. Dieser zeige, dass „wir wissen, was schützt, was hilft und was
       es braucht“, so Claus, aber „auch, wo die Lücken liegen“.
       
       Der Bericht nimmt die [3][Kriminalstatistik] als Grundlage und definiert
       daraus 15 Handlungsbedarfe. Allein im Jahr 2025 wurden 17.126 Fälle
       sexuellen Kindesmissbrauchs gezählt. Das sind rund 1.600 mehr als vor fünf
       Jahren und 772 mehr als 2024. „Die Risiken im digitalen Raum explodieren“,
       sagte Claus. Online erlebte jeder vierte Jugendliche Cybergrooming.
       „Erpressung und [4][Sextortion] (Erpressung, bei der Täter mit der
       Veröffentlichung intimer Bilder oder Videos drohen, d. Red.) sind im Netz
       an der Tagesordnung“, so die Beauftragte weiter.
       
       ## „Schutz und Teilhabe nicht länger gegeneinander ausspielen“
       
       Um die Gefahren im Netz zu verringern, fordert Claus eine Verschärfung des
       Strafrechts gegen [5][Cybergrooming]. Zudem müsse aktiv nach
       Missbrauchsdarstellungen gesucht und diese gelöscht werden. „Wir dürfen
       [6][Schutz und Teilhabe nicht länger gegeneinander ausspielen]“, so Claus.
       Denn nur in altersgerechten und gut abgesicherten Räumen sei ein gesundes
       Aufwachsen möglich.
       
       Die ist auch eine zentrale Forderung im Offline-Bereich: Flächendeckende
       Schutzkonzepte mit Qualitätssicherung und Kontrollen müsse es überall dort
       geben, wo sich Kinder außerhalb der Familie aufhalten – ob im Schwimmkurs,
       bei der Nachhilfe, bei der Ferienreise. Denn „Schutzkonzepte schaffen
       Sicherheit“, so Claus. Schutzlücken sehe sie unter anderem bei gewerblichen
       und gemeinnützigen Strukturen.
       
       Claus appellierte an die Bundesländer, ihrer Verantwortung nachzukommen.
       Viele Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes fallen in deren Zuständigkeit.
       So gibt es in Sachsen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Bayern und Bremen – anders
       als in den elf anderen Ländern – bisher keine Verpflichtung für Schulen,
       Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu entwerfen. Zugleich gibt es
       positive Beispiele: In Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es einen
       Landesbetroffenenrat. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben
       kürzlich eigene Landeskinderschutzgesetze beschlossen.
       
       ## Kritik an Ende des Betroffenen-Fonds
       
       Neben Claus stellte auch Julia Gebrande von der Bundeskommission zur
       Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch [7][ihren ersten Bericht vor].
       Über zehn Jahre hinweg berichteten mehr als 3.200 Betroffene der Kommission
       von ihren Gewalterfahrungen. Sexualisierte Gewalt sei „kein Unglück,
       sondern ein Unrecht, für das der Staat Verantwortung übernehmen muss“,
       betonte Gebrande. Sie forderte bessere Möglichkeiten zur Akteneinsicht für
       Betroffene und eine gesetzliche Pflicht zur institutionellen Aufarbeitung.
       
       Angela Marquardt vom Betroffenenrat machte sich indes für eine Fortführung
       des Fonds sexueller Missbrauch stark. Dieser unterstützt
       Missbrauchsbetroffene mit Sachleistungen bis zu 10.000 Euro pro Person. „Es
       braucht unverzüglich eine rechtssichere und dauerhaft finanzierte
       Folgelösung“, so Marquardt. Weil der Fonds nicht gesetzlich verankert ist,
       können dort seit März 2025 keine neuen Anträge gestellt werden. Das
       kritisierte auch Claus: „Das ist für mich eine Entsolidarisierung mit den
       Betroffenen.“ Sie rief Bund und Länder auf, gemeinsam zu handeln.
       
       13 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Missbrauchsbeauftragte-ueber-Praevention/!6022288
 (DIR) [2] https://www.beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Leitf%C3%A4den_und_Berichte/UBSKM-Bericht-Bundestag-2026.pdf
 (DIR) [3] /Sexuelle-Gewalt-gegen-Kinder/!6198051
 (DIR) [4] /Erfahrung-eines-Sextortion-Opfers/!6022761
 (DIR) [5] /Expertin-zu-sexualisierter-Gewalt/!6167324
 (DIR) [6] /Social-Media-Verbot-fuer-Kinder/!6189609
 (DIR) [7] https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/Aufarbeitungskommission_Politischer-Bericht-2026.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
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