# taz.de -- Neue Regeln für Schöff:innen: Hubig macht Justizschotten dicht
> Rechtsextreme Gruppen rufen immer wieder dazu auf, Schöff:innenämter
> zu besetzen. Dem will das Justizministerium nun einen Riegel vorschieben.
(IMG) Bild: Sollen verfassungstreu sein: Ein Richter und Schöffinnen im Landgericht Bochum
Die Justiz hat ein Schöff:innenproblem: Immer wieder haben die Gemeinden
Probleme, Bewerber:innen für das Amt als ehrenamtliche:r
Richter:in zu finden, die Berufsrichter:innen in Strafprozessen
unterstützen sollen. Genau diese Personallücke nutzen außerdem
Rechtsextreme zunehmend aus, um im Gerichtssaal mitentscheiden zu können.
Bei der Schöff:innenwahl 2023 in Sachsen für die Jahre 2024 bis 2028
hatte etwa die rechtsextreme Gruppe „Freie Sachsen“ auf Telegramm dazu
aufgerufen, sich zu bewerben, um, wie die Gruppe damals schrieb, „den
grünen Richter zu überstimmen, der bei Neubürgern wieder einmal kulturellen
Strafrabatt geben will“. Ähnliche Aufrufe kamen auch schon von der
rechtsextremen Partei Die Heimat (früher NPD), der AfD und
Querdenker-Kreisen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nun einen Entwurf für ein
entsprechendes Gesetz vorgelegt, das die Justiz vor solcher rechtsextremen
Unterwanderung schützen soll. „Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend
Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der
freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Und das kann nicht sein“,
hatte Hubig bereits im Juni dem [1][Redaktionsnetzwerk Deutschland] gesagt.
„Wer Schöffin oder Schöffe werden will, muss sich verfassungstreu
verhalten. Das werden wir gesetzlich klarstellen“. Der Entwurf soll jetzt
zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.
## Geringere Strafen werden Ausschlussgrund
Die wichtigste Änderung dabei ist: Zukünftig soll allen jenen das
Schöff:innenamt versperrt sein, die wegen einer vorsätzlichen Straftat
zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer
Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Bisher ist für den Ausschluss von dem
Amt eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten nötig. Dies erscheine
„nicht mehr sachgerecht“, heißt es im [2][Gesetzentwurf]. Ferner könne
sogar eine Verurteilung zu einer noch geringeren Strafe geeignet sein, das
Vertrauen der Integrität und Objektivität eines:r Bewerber:in zu
beeinträchtigen. Damit sind insbesondere Sexualdelikte gemeint.
Mit einer Änderung des sogenannten Gerichtsverfassungsgesetzes sollen zudem
Blockaden bei der Wahl von Schöff:innen verhindert werden. Denn hat auf
kommunaler Ebene eine extremistische Partei genügend Stimmen, kann sie die
Aufnahme von ihr unliebsamen Kandidat:innen in das Amt und letztlich
auch die Wahl neuer Schöff:innen blockieren. Nun aber sollen
Schöff:innen so lange im Amt bleiben, bis neue Schöff:innen gewählt
wurden. Für Laienrichter:innen bei Strafverfahren ist das neu, bei
anderen Verfahrensarten gibt es bereits entsprechende gesetzliche
Regelungen.
Eine dritte Neuerung findet sich im Deutschen Richtergesetz. „Wer keine
Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung eintritt“, soll nicht berufen werden können, heißt es in dem
Entwurf. Das [3][Bundesverfassungsgericht] hat bereits 2008 entschieden,
dass auch Schöff:innen der Pflicht zur Verfassungstreue unterliegen.
Verfassungsrechtlich ist die Verfassungstreuepflicht also bereits
anerkannt, jetzt soll sie auch einfachgesetzlich verankert werden. Hier
handelt es sich sozusagen um eine Klarstellung.
12 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.rnd.de/politik/justizministerin-stefanie-hubig-will-unterwanderung-von-gerichten-durch-extremistische-schoeffen-YABGJNJJNZDGLNMF5R4IJHBKDA.html
(DIR) [2] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_Aenderung_ehrenamtl_Richter_Ausbildung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
(DIR) [3] https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-059.html
## AUTOREN
(DIR) Annika Danielmeier
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(DIR) Demokratie
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