# taz.de -- Demokratische Teilhabe: Förderschüler wollen in den Landesschülerrat
       
       > Seit Jahren sind die Förderschulen im Landesschülerrat nicht vertreten.
       > Deshalb gibt es jetzt eine Petition zur Reform des Wahlverfahrens.
       
 (IMG) Bild: Mischt mit in der Politik: Landesschülerrat, hier mit Jugendvertretern der Parteien
       
       Eigentlich zeigt Mattis Noé aus Göttingen genau das Engagement, das
       angeblich alle wollen. Er engagiert sich als Schülersprecher, wurde von
       seiner Schule, der Heinrich-Böll-Schule, in den Kreisschülerrat entsandt
       und hätte auch gern auf Landesebene mitgemischt. Doch an diesem Punkt hat
       man ihn leider ausgebremst. Denn Mattis ist Förderschüler, und da wird die
       Sache ein wenig kompliziert.
       
       Seit Jahren ist der Sitz der Förderschulen im Landesschülerrat vakant. Der
       Grund sind die komplizierten Wahlregeln. Deshalb hat Mattis Noé nun eine
       Petition gestartet, um diese zu ändern. 4.594 Unterschriften hat er
       gesammelt. An diesem Montag will er sie um 11 Uhr am Landtag der
       Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) übergeben.
       
       Der Landesschülerrat ist kein unbedeutendes Gremium. In Niedersachsen ist
       er im Schulgesetz verankert und direkt im Kultusministerium angesiedelt. Er
       besitzt gesetzlich festgeschriebene Anhörungs-, Mitwirkungs- und
       Beratungsrechte.
       
       Besetzt wird er über regionale Wahlversammlungen, in denen nach Schulform
       abgestimmt wird. Das hat einerseits den Vorteil, dass das Gremium nicht
       gnadenlos von den Gymnasien dominiert wird, wie es in vielen offenen
       Landesschülerparlamenten der Fall ist. Der Haken daran ist allerdings, dass
       dazu auch ein gewisses Minimum an Vertretern dieser Schulform anwesend sein
       müssen: mindestens vier.
       
       ## Vielfache Barrieren
       
       Für die Förderschulen ist das schwierig. Nicht nur, weil sie weiter im Land
       verteilt sind und weniger Schüler haben. Sondern auch, weil es für diese
       Schüler oft viel schwieriger ist, die Wahlversammlung zu erreichen.
       
       Mattis Noé schildert das in seinem Fall so: „Ich bin auf eine private
       Begleitperson angewiesen. Diese muss sich freinehmen oder Zeit haben, vom
       Landesamt bekommt man die nicht gestellt. Eine Anreise mit der Bahn ist nie
       ganz einfach. Man muss einen Rollstuhlplatz, manchmal auch Einstiegshilfen
       reservieren.“
       
       Als er es beim letzten Mal zur Wahlversammlung in Braunschweig immerhin so
       weit geschafft hatte, musste er feststellen, dass der Plenarsaal nicht
       barrierefrei erreichbar war. Die Mitarbeiter konnten den Lift nicht
       bedienen. Am Ende musste man ihn die Treppe hochhieven, damit er noch
       pünktlich zum Wahlgang kam.
       
       Auch diese Mühe war dann aber vergebens. Weil er der einzige Delegierte aus
       einer Förderschule war, konnte er nicht abstimmen. Die Einladung zur
       Nachwahl erreichte ihn so kurzfristig, dass es unmöglich war, die Fahrt und
       weitere Delegierte (beim zweiten Mal reichen insgesamt drei) zu
       organisieren.
       
       Und Mattis Noé findet, dass man das auch merkt: Bei der letzten
       Schulgesetznovelle zum Beispiel, die es – weil die [1][Inklusion gefördert
       werden soll] – für Schüler mit Unterstützungsbedarf schwieriger macht, an
       Förderschulen zu kommen. Generell findet er, dass die Förderschulen in den
       Stellungnahmen des Landesschülerrates oft nicht genügend vorkommen.
       
       Noé ist kein Fan von einer [2][Inklusion an Regelschulen] um jeden Preis
       und findet, dass diese Debatte zu oft ohne die Betroffenen geführt wird.
       Mit seiner Petition fordert er nun eine Senkung auf eine wahlberechtigte
       Person pro Wahlversammlung und einen verbindlichen zweiten Wahltermin.
       Langfristig, sagt er, würde er sich auch eine Onlinewahl wünschen.
       
       Das Kultusministerium und auch der [3][Landesschülerrat] äußern sich
       grundsätzlich aufgeschlossen dem Anliegen gegenüber. Für eine Änderung
       müsste man nicht einmal das Schulgesetz ändern. Die Bedingungen der Wahl
       werden in einer Verordnung geregelt.
       
       Die Debatte ist auch nicht neu, sie kehrt alle paar Jahre wieder.
       Diskutiert wurde dabei auch schon einmal, ob es nicht möglich wäre,
       [4][Inklusions]- und Förderschüler gemeinsam Vertreter bestimmen zu lassen.
       Das stünde allerdings ziemlich quer zur bisherigen Logik.
       
       11 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/bildung/integration-durch-bildung/inklusive-bildung-274472
 (DIR) [2] /Inklusion-an-Hamburgs-Schulen/!6204651
 (DIR) [3] /Fehlverhalten-von-Lehrkraeften/!6199456
 (DIR) [4] /Schulabschluesse-mit-und-ohne-Party/!6192804
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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